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A-6.4 Sanierungsverfahren für Leitungen
Die nachfolgend aufgeführten Sanierungsverfahren für Leitungen beziehen sich i. d. R. auf Nennweiten im Bereich von DN 100 bis DN 200.
 
Für die Sanierung von Leitungen können zum Teil die Sanierungsverfahren für nicht begehbare Kanäle eingesetzt werden. Einsatzgrenzen ergeben sich i. d. R. aufgrund der Netzstruktur, der Lage bzw. des Verlaufs der Leitungen und insbesondere unterhalb von Gebäuden, z. B.
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hohe Anzahl von Verzweigungen und Bogenformteilen;
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keine geradlinigen Leitungsverläufe;
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eingeschränkte Zugänglichkeiten (ausreichend große Schächte oft nur einseitig vorhanden, ggf. können Inspektionsöffnungen innerhalb der Gebäude zum Einsetzen der Technik verwendet werden).
Für die Sanierung von Leitungen ist eine vollständige Bestandsdokumentation (Leitungsverlauf, vorhandene Abzweige und Netzverbindungen) erforderlich. Diese ist im Rahmen einer vorab durchzuführenden optischen Inspektion zu erstellen.
Insbesondere für den Einsatz von Reparaturverfahren (mit Ausnahme der Flutung) ist ein weitestgehend geradliniger Leitungsverlauf zwischen Schacht bzw. Inspektionsöffnung und Schadensstelle sowie teilweise ein Mindestdurchmesser von DN 150 erforderlich.
Ein technologisch weiterhin nicht ausreichend gelöstes Problemfeld stellen Leitungsverzweigungen dar. Nach dem Einbau eines Liners lassen sich Direktanschlüsse an Leitungen i. d. R. zwar wieder öffnen (Fräsgeräte), aber nicht in jedem Fall wasserdicht an z. B. einen Schlauch- oder Rohrliner anbinden. Dies kann derzeit oft nur in offener Bauweise sichergestellt werden.
Verfahrenstabelle
Eine Übersicht aller Sanierungsverfahren für Leitungen steht als Excel-Datei zur Verfügung.
Stand Oktober 2021
Kostentabelle
Eine Kostentabelle für Kanäle im nicht begehbaren Bereich und Leitungen steht als Excel-Datei zur Verfügung.
Stand Oktober 2021