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Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-4 Hydraulische Berechnungen > A-4.3 Berechnung von Regen- und Mischwassernetzen > A-4.3.2 Nachweisverfahren
A-4.3.2 Nachweisverfahren
Zielgröße der Nachweisführung ist die Einhaltung einer ausreichenden Entwässerungssicherheit und eine „weitgehende Vermeidung von Schäden durch Überflutungen und Vernässungen infolge von Niederschlagsabflüssen“ (DWA-A 118). Der Nachweis wird als Überstau- oder Überflutungsnachweis geführt.
Der Überstau- und Überflutungsnachweis auf Grundlage einer hydrodynamischen Einzelsimulation ist unter Belastung von Modellregen zu führen. Die Auswahl des Modellregens für die Untersuchung der Überstau- und Überflutungswahrscheinlichkeiten sowie der Überstauvolumina richtet sich nach Tab. A-4 - 5, auf Grundlage der [DIN EN 752] beziehungsweise des [DWA-A 118].
Überstaunachweis
Ein Überstau liegt vor, wenn der berechnete Wasserstand ein vorgegebenes Bezugsniveau überschreitet. Dieses Bezugsniveau kann die Geländeoberkante (GOK), aber auch ein darunter liegendes Niveau sein.
Der Überstaunachweis mit einer hydrodynamischen Seriensimulation wird geführt, indem durch statistische Auswertung der Simulationsergebnisse gezeigt wird, dass die vorgegebenen Überstauhäufigkeiten gem. Tab. A-4 - 6 rechnerisch an keinem Schacht des Kanalnetzes überschritten werden.
Der Überstaunachweis mit Modellregen wird geführt, indem gezeigt wird, dass der Modellregen ohne Überstau abgeleitet wird.
Überflutungs­nachweis
Eine Überflutung liegt vor, wenn Schmutzwasser und/oder Regenwasser aus einem Entwässerungssystem entweichen oder nicht in dieses eintreten können und entweder auf der Oberfläche verbleiben oder in Gebäude eindringen.
Nach [ATV-DVWK-Kommentar zum A 118] wird der Zustand der Überflutung auf die „Nichterfüllung ... der Vermeidung von Schäden durch Überflutungen und Vernässungen sowie der Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Siedlungs- und Verkehrflächen bezogen“. Demnach ist eine Überflutung gegeben, wenn
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Schädigungen oder
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nicht hinnehmbare Funktionsbeeinträchtigungen
auftreten. Der Austritt von Wasser aus dem Kanalnetz z. B. auf eine Straße erfüllt demnach den Tatbestand der Überflutung nicht, wenn keine Schädigungen oder keine nicht hinnehmbaren Funktionsbeeinträchtigungen davon ausgehen.
Für den Überflutungsnachweis ist daher vorab auf Grundlage örtlicher Gegebenheit die Wassermenge festzulegen, die rechnerisch an einem Schacht austreten kann, ohne dass davon eine Gefährdung ausgeht. Die Entwässerung überfluteter Flächen muss dabei gewährleistet sein.
Ein Überflutungsnachweis kann also nur mit genauer Kenntnis der Flächen, die überflutet werden können, geführt werden. Dazu gehören z. B. detaillierte Informationen über die Topographie, die Flächennutzung und das Schadenspotenzial. Der Überflutungsnachweis ist mit erheblichem Bearbeitungsaufwand verbunden. In Einzelfällen ist jedoch auch aus ökonomischen Gründen zu prüfen, ob der rechnerisch ermittelte Austritt einer bestimmten Wassermenge an einem bestimmten Schacht zugelassen werden kann.
Der Überflutungsnachweis mit einer hydrodynamischen Seriensimulation wird geführt, indem durch statistische Auswertung der Simulationsergebnisse gezeigt wird, dass die vorgegebenen Überflutungshäufigkeiten gem. Tab. A-4 - 6 rechnerisch an keinem Schacht überschritten werden.
Der Überflutungsnachweis mit Modellregen wird geführt, indem gezeigt wird, dass der Modellregen entweder ohne Überstau abgeleitet wird, oder die berechneten Überstauereignisse in keinem Fall zu Überflutungen führen.
Zur quantitativen Bewertung eines Überstauereignisses wird anhand der hydrodynamischen Kanalnetzberechung das Überstauvolumen an den Schachtbauwerken ermittelt. In einem weiteren Schritt kann unter Beachtung
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des Überstauvolumens,
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der Oberflächentopografie,
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der Speicher- und Ableitungsmöglichkeiten an der Oberfläche
das Schadenspotential eines Überstauereignisses qualitativ beurteilt werden. Überstauwassermengen von weniger als 1,5 m³ können im Rahmen eines Überflutungsnachweises i.d.R. vernachlässigt werden.
Überflutungsprüfung ohne Einsatz von Simulationsmodellen
Erfolgt die Bemessung bei Neubau oder Sanierung von Entwässerungssystemen in kleinen Liegenschaften oder in großen Liegenschaften im Gebäudeanschlussbereich ohne den Einsatz von Simulationsmodellen, ist bei Besorgnis fehlender Sicherheiten eine Überflutungsprüfung (vergleiche [Arbeitsbericht der DWA-AG ES-2.6, 2013]) in Anlehnung an die DIN 1986-100 [DIN 1986-100] durchzuführen (Die DIN 1986-100 spricht in diesem Zusammenhang von einem Überflutungsnachweis). Die für die Prüfung erforderliche Berechnung des Überflutungs- / Rückhaltevolumens (VRück) erfolgt nach DIN 1986-100 Gl. 18. Die Prüfung ist in Abhängigkeit der örtlichen Verhältnisse und ggf. für Teile des Entwässerungssystems durchzuführen, an denen das Abwasser aus dem System heraustreten kann (Entspannungspunkt). Die Jährlichkeit des Bemessungsregens für die Überflutungsprüfung ist in Abhängigkeit des Schutzbedürfnisses der baulichen Anlage nach Tab. A-4 - 5 festzulegen. In Abstimmung mit den beteiligten Ebenen kann im Einzelfall ein abweichendes Schutzbedürfnis festgelegt werden.