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A-4.5.1 ZEBEV
Das Programm ZEBEV umfasst den Berechnungsgang nach dem Zeitbeiwertverfahren. Die Parametereingabe für ZEBEV erfolgt gemäß folgender Tabelle:
Tab. A-4 - 7 Parameter für eine Berechnung mit ZEBEV
Parameter
Bezug/ Erläuterung
Regenspende r15,1
gem. Starkregenatlas des DWD (KOSTRA-DWD-2010R)
Bemessungshäufigkeit n
gem. Tab. A-4 - 4 bzw. DWA-A 118, Tab. 2 und 3
minimaler Spitzenabflussbeiwert
gem. DWA-A 118, Tab. 6
max. Bebauungsanteil für Transportsammler
gem. ATV-A 118, alt (1977), in der Regel 1 %
Berechnung mit Abminderung
gem. ATV-A 118, alt (1977), i.d.R. wird mit Abminderung gerechnet
Anwendung von Gleichung 18
gem. ATV-A 118, alt (1977), Gleichung 18 wird i.d.R. angewendet
Neubemessung des Kanalnetzes
Wahl zwischen Neubemessung und Nachrechnung
Mindestdurchmesser bei Neubemessung
gem. Kap. 3.2.1
Nachrechnung mit ZEBEV
Bei der Nachrechnung bestehender Kanalnetze wird der Spitzenabfluss für jede Haltung nach dem Zeitbeiwertverfahren berechnet. Liegt dieser Wert höher als 90% des tabellarischen Vollfüllabflusses, gilt die Haltung als überlastet. Das Verhältnis aus Spitzenabfluss und Vollfüllleistung wird als Auslastungsgrad bezeichnet.
Aus dem berechneten Spitzenabfluss wird die Wasserspiegellage für Haltungen mit einem Auslastungsgrad kleiner 1,0 (Teilfüllung) unter der Annahme eines stationären, gleichförmigen Abflusses bestimmt. Demzufolge können sich an den Schächten Sprünge im Wasserspiegelverlauf ergeben.
Neudimensionierung mit ZEBEV
Bei der Neudimensionierung von Kanalnetzen mit dem Programm ZEBEV wird, aufbauend auf den Ergebnissen der Nachrechnung, die Dimension der einzelnen Haltung solange schrittweise erhöht, bis der Auslastungsgrad kleiner oder gleich 0,9 ist. Das Programm erzeugt auf diese Weise ein neu dimensioniertes Kanalnetz.
Überprüfung des Berechnungsverfahrens und der Ergebnisse
Generell ist zu überprüfen, ob die Anwendung des Zeitbeiwertverfahrens für das Kanalnetz überhaupt zulässig ist (vgl. Anh. A-4.3.5). Des Weiteren ist zu prüfen, ob durch die Anwendung der hydrodynamischen Berechnung ggf. bei einer Neubemessung geringere Dimensionen gewählt und somit Kosten eingespart werden können.
Die Berechnungsergebnisse von ZEBEV sind vor weiteren Auswertungen hinsichtlich ihrer prinzipiellen Richtigkeit gemäß Checkliste (vgl. Anh. A-4.7) zu überprüfen.