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A-5.4.2 Anforderungen bei Einleitung in Oberflächengewässer
Für die Einleitung von Niederschlagsabflüssen in Oberflächengewässer gibt es auf der Bundesebene keine rechtsverbindlichen Vorgaben.
Auf Ebene der Bundesländer werden in Bayern durch „Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer“ [TRENOG] und für Nordrhein-Westfalen „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ [Trennerlass] Vorgaben getroffen.
Darüber hinaus ist bisher noch kein technisches Regelwerk eingeführt, welches für die mengen- und stoffbezogene Behandlung und Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer den Stand der Technik definiert.
Bisher sind Hinweise zur erforderlichen Vorreinigung von Niederschlagsabflüssen im [DWA-M 153] enthalten, welches emissionsbezogen Empfehlungen für mengen- und stoffbezogene Anforderungen benennen (vgl. Anhang A-5.7.3.3). Aus der immissionsbezogenen Betrachtung enthalten [BWK M 3] und [BWK M 7] Empfehlungen.
Für die Behandlung von Verkehrsflächenabflüssen wird auf [RAS-Ew] und in Wassergewinnungsgebieten auf [RiStWag]verwiesen.
Die technischen Anforderungen für die Einleitung in Oberflächengewässer sind daher grundsätzlich durch die Bauverwaltung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde im Rahmen der Genehmigungsplanung abzustimmen.