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A-5.7.5 Hinweise zum Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen
Beim Bau von Versickerungsanlagen sind neben der Materialwahl und -eigenschaften, den Bauabläufen sowie den örtlichen Verhältnissen und den spezifischen technischen Merkmalen der verschiedenen Anlagen häufig weitere Kriterien zu berücksichtigen. Diese können sich aus der Jahreszeit der Umsetzung, der Inbetriebnahme u.a. ergeben. Nachfolgende Hinweise sind vor diesem Hintergrund beispielhaft und nicht abschließend.
A-5.7.5.1 Bauliche Hinweise
Widrige Bodenverhältnisse
Werden beim Bau von Versickerungsanlagen Verhältnisse angetroffen, die den Grundsätzen der Versickerung, insbesondere dem Schutz des Grundwassers, entgegenstehen (z. B. Tonlinsen, Altlasten), darf die geplante Anlage nicht gebaut werden. Es muss entweder ein neuer Standort vorgesehen oder eine angepasste technische Lösung entwickelt werden.
Vermeidung von Verdichtung des Untergrundes
Aufgrund der elementaren Bedeutung der Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes (kf-Wert) sind im Zusammenhang mit dem Bau von Versickerungsanlagen besondere Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes und der Betriebssicherheit der Anlage erforderlich. Vor dem Bau einer Versickerungsanlage und auch während der Bauausführung ist sicherzustellen, dass der Untergrund im Versickerungsbereich nicht durch dynamische Belastungen oder schwere Auflasten (Überfahrungen oder Nutzung als Lagerfläche) verdichtet wird.
Zeitliche Planungsaspekte
Bei Neubaugebäuden, deren Dachabflüsse versickert werden sollen, sind die oberirdischen Versickerungsanlagen möglichst frühzeitig herzustellen, so dass diese erst nach einer ausreichenden Anwuchsphase der Bepflanzung und Begrünung mit Niederschlagsabflüssen, d.h. vollständige Durchwurzelung der belebten Bodenzone, beaufschlagt werden. Vegetationsruhezeiten sind im Rahmen der Bauablaufplanung zu beachten.
Während der Bauphase ist eine anderweitige Entwässerung vorzusehen, um eine Kolmation der Versickerungsanlage z.B. infolge von stark schlammige Baustellenabflüssen zu vermeiden.
Materialwahl
Durch die in dem Sickerraum eingebauten Materialien dürfen keine nachteiligen Veränderungen des Sicker- und Grundwassers infolge von Auswaschung und Auslaugung hervorgerufen werden. Es ist darauf zu achten, dass es zu keinem unzulässigen Einbau von Fremdmaterialien (Bauschutt, Abfall) kommt. Durch das Füllmaterial darf kein Stauhorizont entstehen.
Verbesserung der Wasserdurchlässigkeit des Oberbodens
Bei Mulden-Rigolen-Elementen muss für eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit der Bodenschicht zwischen Mulde und Rigole gesorgt werden. Durch Sandbeimengungen kann anstehender gering durchlässiger Boden aufbereitet werden. Eine Durchlässigkeit von kf = 1 × 10-5 m/s kann erreicht werden, wenn der Schluff- und Tonanteil < 10%, die Ungleichförmigkeit U < 3 und der Gehalt an organischer Substanz 1 bis 3% beträgt. Weitere Hinweise enthält [DIN 18035-4].
Verwendung von Fertigrasen
Die Begrünung von Versickerungsflächen erfolgt im Regelfall durch eine Rasenansaat. Eine sofort wirkende Errosionssicherung kann durch das Aufbringen von Fertigrasen (Rollrasen) erreicht werden. Zu beachten ist, dass ein Fertigrasen, der auf einem lehmigen Oberboden gezogen wurde, nur eine eingeschränkte Wasserdurchlässigkeit aufweisen kann.
Bepflanzung von Mulden
Eine Bepflanzung von Muldenflächen mit Bodendeckern oder Hochstauden ist grundsätzlich möglich. Bäume sollten einen Abstand aufweisen, der mindestens der Hälfte des möglichen Kronendurchmessers entspricht.
Ummantelung von Rigolen
Eine vollständige Ummantelung eines Rigolenkörpers mit einem geotextilen Filter ist nicht ratsam. Durch Fein- und Feinstanteile im Füllmaterial für die Rigole kann es an der Sohle der Rigole zu einer Selbstdichtung kommen. Deshalb ist die Rigole nur oben und seitlich durch ein Geotextil abzudecken, um eine ausreichende Filterstabilität gegenüber dem anstehenden Bodenmaterial herzustellen. Der geotextile Filter sollte die Robustheitsklasse 3 oder 4 aufweisen.
Bei der Verwendung von Hohlkörperelementen aus Kunststoff ist eine vollständige Ummantelung mit Filtervlies einschließlich der Sohle vorzusehen.
Mulden-Rigolen-Elemente
Bei Mulden-Rigolen-Elementen ist zwischen der Mulde und der Rigole eine Sandschicht von mindestens 10 cm Mächtigkeit vorzusehen. Dadurch wird vor einer Selbstdichtung des Geotextils über der Rigole vorgebeugt.
Abnahme und Bauübergabe
Im Rahmen der Abnahme ist eine Funktionsüberprüfung der Versickerungsanlage auf der Grundlage von Durchlässigkeitsversuchen durchzuführen. Das Betriebspersonal ist einzuweisen.
A-5.7.5.2 Betriebliche Hinweise
Der Betrieb einer Versickerungsanlage nach der Fertigstellung erfordert regelmäßige Funktions- und Zustandskontrollen, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten. Der Umfang der betrieblichen Maßnahmen ist abhängig von der Art der Versickerungsanlage.
 
Tab. A-5 - 11 Betriebliche Maßnahmen für Versickerungsanlagen
Anlage
Maßnahme
Intervalle
Bemerkungen
für alle Versickerungsanlagen bei Baumaßnahmen im Einzugsgebiet
Verringerung von Selbstdichtung
 
Vorschalten einer Vorreinigung
 
 
Anschluss / Inbetriebnahme erst nach Befestigung/ Begrünung des Einzugsgebietes, Vorläufige Entwässerung über provisorische Mulde
befestigte Versickerungsfläche
Entfernen von Laub und Störstoffen
im Herbst und bei Bedarf
keine Hochdruckreiniger, keine saugenden Reiniger1
Mahd, ggf. Entfernen von Bewuchs
 
Verbot wassergefährdender Stoffe/Herbizide
unbefestigte Versickerungsfläche
Mahd
in Abhängigkeit von Nutzung und Bewuchs, mindestens jährlich
Mähgut entfernen
Entfernen von Laub und Störstoffen
mindestens jährlich
 
Gärtnerische Pflege
bei Bedarf
Verbot wassergefährdender Stoffe/Herbizide
Wiederherstellen der Durchlässigkeit
bei Bedarf
Vertikutieren
Entfernen von Wulstbildung (Zulaufbereich)
bei Bedarf
 
Mulde
Mahd
bei Bedarf; mindestens jährlich
Mähgut entfernen
Entfernen von Laub und Störstoffen
im Herbst und bei Bedarf
 
Wiederherstellen der Durchlässigkeit
bei Bedarf
Vertikutieren, Schälen, Boden austauschen
Verhindern von
Auskolkung
beim Bau und bei Bedarf
Steinschüttung, Pflasterung, widerstandsfähige Vegetation im Zulaufbereich
Rigole
Entfernen von Bewuchs
bei Bedarf
Verbot wassergefährdender Stoffe
Rohrrigole
Inspektion der Kontrollschächte
halbjährlich
ggf. Entfernen von Laub und Ablagerungen
Inspektion der Rohrstranganfänge
halbjährlich
ggf. Hochdruckspülung der Sickerrohre nach Herstellerangaben
Vermeidung von Durchwurzelung
bei nachträglicher Bepflanzung
Kronendurchmesser Mindestabstand
Schächte
Inspektion
halbjährlich
ggf. Störstoffe entfernen, Dokumentation der höchsten Wasserstände
 
Wiederherstellen der Durchlässigkeit
bei Bedarf
Austausch der Filterschicht
Becken
Inspektion
halbjährlich und ggf. nach Starkregen/Unfällen
Sicht- und Funktionsprüfung, ggf. Entfernen von Störstoffen
Trockenbecken
Mahd
mindestens jährlich
Mähgut entfernen
Beproben von Ablagerungen
alle 10 Jahre und nach Unfällen
auf Schadstoffe in Abhängigkeit von Flächennutzung untersuchen
Entfernen von Ablagerungen
bei Bedarf
wenn Versickerungsleistung zu gering
Gärtnerische Pflege
 
kein Einsatz von wassergefährdenden Stoffen/Herbiziden
Mäuse-/Maulwurfsschäden beseitigen
bei Bedarf
 
Einsatz nur bei Kolmation zur Wiederherstellung der bestimmungsgemäßen Funktionsfähigkeit
Probenahme
Bei stofflich stark belasteten Herkunftsflächen sind regelmäßige pH-Wert Messungen zu empfehlen; bei sichtbaren Veränderungen der Vegetation ist die stoffliche Belastung auf Grundlage von Bodenproben zu analysieren. Im Bedarfsfall ist ein Bodenaustausch erforderlich (vgl. Anhang A-5.4.1.3).
Dokumentation
Die durchgeführten Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sind in einem Betriebstagebuch zu dokumentieren.