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A-6.3.1.3 Reparatur im Spachtel- oder
Verpressverfahren
 
Verfahren
a) Technisches Regelwerk
DWA-Merkblatt [DWA-M 143-16]
b) Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Bei der Verspachtelung von Hand werden Schadstellen und Fugen durch Ersetzen mit kunststoffmodifiziertem Zementmörtel (PCC) oder Epoxidharz (EP-Harz) behoben.
Die Verspachtelung wird i. d. R. zur punktuellen und abschnittsweisen Abdichtung eingesetzt. Bei Grundwasserinfiltration ist das Verfahren nur nach erfolgter Vorabdichtung geeignet.
Die Verspachtelung von Hand läuft generell nach folgendem Prinzip ab:
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Stemmen, Flexen, Feststoffstrahlen zur Aufbereitung der Schadstelle (Entfernung von mechanisch und chemisch nicht intakter Altsubstanz);
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Säuberung der Kontaktflächen;
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Aufbau des Altrohrs durch Verspachtelung mit dem Materialersatz (ggf. mehrschichtig).
Der Erfolg der Sanierung hängt unabhängig vom eingesetzten Material im Wesentlichen von der Qualität der Untergrundvorbehandlung ab.
c) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten
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Fugensanierung (RAL-GZ: S42.4)
Anwendungsbereich
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Bei undichten Rohrverbindungen, Rissen und fehlenden Wandungsteilen;
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Zur punktuellen Wiederherstellung von Betonoberfläche und -deckung bei mechanischer und chemischer Belastung;
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Zur Reprofilierung als vorbereitende Maßnahme für ein ausgewähltes Renovierungsverfahren;
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Ab DN 800;
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Für alle mineralischen Rohrwerkstoffe.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
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Keine Abflusslenkung für Trockenwetterabfluss erforderlich, sofern Sanierungsstellen deutlich oberhalb des Wasserspiegels liegen;
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Nicht bei Grundwasserinfiltration;
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Bei unter Druck eindringendem Grundwasser ist eine Vorabdichtung im Bereich der Schadstellen erforderlich;
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EP-Harz: Beachtung einer sorgsamen Materialvermischung, um ein vollständiges Aushärten des Materials sicherstellen zu können.
Vorteile
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Nur geringer Materialauftrag (ohne nennenswerte Querschnittsreduzierung);
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Die eingesetzten Sanierungsmaterialien weisen gegenüber dem Rohrwerkstoff i. d. R. die besseren Materialeigenschaften auf;
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Kostengünstig.
Nachteile
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Keine Behebung der Schadensursache, z. B. von Bettungsdefiziten;
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Erforderliche Stemmarbeiten verursachen ggf. eine Destabilisierung der Schadensbereiche (insbesondere bei Rissen und im Bereich von Rohranbindungen).
Rechtliche und ökologische Anforderungen
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Für die Epoxidharzmaterialien: Nachweis der hygienetechnischen Unbedenklichkeit mittels Säulenversuch (einschließlich Reaktionsphase);
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Materialreste der Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß zu entsorgen;
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Richtlinien zur Betonsanierung (z. B. DAfStb-Richtlinie „Deutscher Ausschuss für Stahlbeton - Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen“): in Abwasserkanälen nur bedingt anwendbar.
Bauzeit
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Die Aushärtungszeit von EP-Harz beträgt i. d. R. mehrere Stunden, mit PCC-Systemen auch kürzer.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
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vgl. Anh. Fachtechnische Grundlagen A-6.1.2
Leistungsbeschreibung
Vorarbeiten
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Hindernisse beseitigen
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Ggf. temporäre Vorabdichtung bei aktuell eindringendem Grundwasser
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Reinigung
Hauptposition
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Schadensstellen vorbereiten (Stemmen, Flexen, Strahlen) nach Schadensbild
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Verspachtelung der vorbereiteten Sanierungsstelle nach Schadensbild
*
 
Nacharbeiten
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Beseitigung überschüssigen Materials von Rohroberfläche bzw. aus Kanal.
Bauüberwachung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch RAL-GZ für S42.4-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
Qualitätsnachweise
Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.
Für das Sanierungssystem
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.
Für die Arbeitsabläufe
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.