Bei der Verspachtelung von Hand werden Schadstellen und Fugen durch Ersetzen mit kunststoffmodifiziertem
Zementmörtel (PCC) oder Epoxidharz (EP-Harz) behoben.
Die Verspachtelung wird i. d. R. zur punktuellen und abschnittsweisen Abdichtung eingesetzt.
Bei Grundwasserinfiltration ist das Verfahren nur nach erfolgter Vorabdichtung geeignet.
Die Verspachtelung von Hand läuft generell nach folgendem Prinzip ab:
Stemmen, Flexen, Feststoffstrahlen zur Aufbereitung der Schadstelle (Entfernung von
mechanisch und chemisch nicht intakter Altsubstanz);
Säuberung der Kontaktflächen;
Aufbau des Altrohrs durch Verspachtelung mit dem Materialersatz (ggf. mehrschichtig).
Der Erfolg der Sanierung hängt unabhängig vom eingesetzten Material im Wesentlichen
von der Qualität der Untergrundvorbehandlung ab.
c) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten
Fugensanierung (RAL-GZ: S42.4)
Anwendungsbereich
Bei undichten Rohrverbindungen, Rissen und fehlenden Wandungsteilen;
Zur punktuellen Wiederherstellung von Betonoberfläche und -deckung bei mechanischer
und chemischer Belastung;
Zur Reprofilierung als vorbereitende Maßnahme für ein ausgewähltes Renovierungsverfahren;
Ab DN 800;
Für alle mineralischen Rohrwerkstoffe.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
Keine Abflusslenkung für Trockenwetterabfluss erforderlich, sofern Sanierungsstellen
deutlich oberhalb des Wasserspiegels liegen;
Nicht bei Grundwasserinfiltration;
Bei unter Druck eindringendem Grundwasser ist eine Vorabdichtung im Bereich der Schadstellen
erforderlich;
EP-Harz: Beachtung einer sorgsamen Materialvermischung, um ein vollständiges Aushärten
des Materials sicherstellen zu können.
Vorteile
Nur geringer Materialauftrag (ohne nennenswerte Querschnittsreduzierung);
Die eingesetzten Sanierungsmaterialien weisen gegenüber dem Rohrwerkstoff i. d. R.
die besseren Materialeigenschaften auf;
Kostengünstig.
Nachteile
Keine Behebung der Schadensursache, z. B. von Bettungsdefiziten;
Erforderliche Stemmarbeiten verursachen ggf. eine Destabilisierung der Schadensbereiche
(insbesondere bei Rissen und im Bereich von Rohranbindungen).
Rechtliche und ökologische Anforderungen
Für die Epoxidharzmaterialien: Nachweis der hygienetechnischen Unbedenklichkeit mittels
Säulenversuch (einschließlich Reaktionsphase);
Materialreste der Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß zu entsorgen;
Richtlinien zur Betonsanierung (z. B. DAfStb-Richtlinie „Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
- Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen“): in Abwasserkanälen nur bedingt anwendbar.
Bauzeit
Die Aushärtungszeit von EP-Harz beträgt i. d. R. mehrere Stunden, mit PCC-Systemen
auch kürzer.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
Ggf. temporäre Vorabdichtung bei aktuell eindringendem Grundwasser
Reinigung
Hauptposition
Schadensstellen vorbereiten (Stemmen, Flexen, Strahlen) nach Schadensbild
Verspachtelung der vorbereiteten Sanierungsstelle nach Schadensbild
Nacharbeiten
Beseitigung überschüssigen Materials von Rohroberfläche bzw. aus Kanal.
Bauüberwachung
Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S42.4-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
Qualitätsnachweise
Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe
Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.
Für das Sanierungssystem
Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.
Für die Arbeitsabläufe
Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.