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A-6.3.1.6 Reparatur durch partielle Erneuerung
 
Verfahren
a) Technisches Regelwerk
DWA-Arbeitsblatt [DWA-A 139]
Bei der partiellen Erneuerung wird nach erfolgter Außerbetriebnahme der defekte Rohrbereich abgetrennt, ein Rohrpassstück mit glatten Enden eingesetzt und die Rohrverbindung mittels Manschettendichtung hergestellt.
c) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten
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Offene Bauweise (RAL-GZ 961: AK1 bis AK3)
Anwendungsbereich
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Bei schadhaften Abzweigen und Stutzen, wenn Innensanierungstechniken technisch oder wirtschaftlich nicht geeignet;
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Bei Einstürzen und großen Undichtigkeiten als Sofortmaßnahme, wenn Innensanierungstechniken technisch oder wirtschaftlich nicht geeignet;
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Anpassung des Anschlussrohrwerkstoffs an Werkstoff des Hauptrohrs im Rahmen einer Neuanbindung an einen Rohrliner (z. B. mit Ringraumverfüllung);
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Ab DN 800 (Hauptkanal);
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Alle Rohrwerkstoffe.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
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Außerbetriebnahme des Kanals erforderlich;
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Offene Baugrube, insbesondere bei großer Einbautiefe;
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Ggf. Grundwasserabsenkung erforderlich;
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Neben- und Folgearbeiten wie z. B. Straßensperrung, Wiederherstellen der Fahrbahnoberfläche;
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Bei der Bauausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Kanal- und Leitungsbau.
Vorteile
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Sichere Form der Schadensbehebung;
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Keine Querschnittsreduzierung;
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Verwendung von werksmäßig hergestellten Rohren und Bauteilen mit definierten Materialeigenschaften.
Nachteile
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Kostenintensiv;
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Ggf. unterschiedliches Setzungsverhalten von Altrohr und erneuertem Rohrabschnitt kann zu Versätzen führen;
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Verbau- und Verdichtungsarbeiten sind mit Erschütterungen verbunden sofern nicht der Einsatz von zeitweise fließfähigen selbstverdichtenden Verfüllmaterialien (Flüssigboden) vorgesehen ist;
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Handhabung der Manschetten zur Abdichtung zwischen Altrohr und erneuertem Rohrabschnitt ist bei großen Nennweiten problematisch.
Rechtliche und ökologische Anforderungen
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Einflüsse auf benachbarte Bäume und Sträucher durch Eingriff in Wurzelraum und Grundwasserabsenkung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Bei der Verwertung des Bodenaushubes ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu beachten. Vorzugsweise sollte der Einsatz von Flüssigboden unter Verwendung des Aushubmaterials vorgesehen werden;
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Für Grundwasserabsenkungen und -einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Bauzeit
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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
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bei Verwendung von Flüssigboden: Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GG 507 oder ggf. des BQF e.V.
Leistungsbeschreibung
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Vorarbeiten
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Hauptposition
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Nacharbeiten
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Bauüberwachung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (gemäß Verfahrenshandbuch RAL-GZ AK1 bis AK3) müssen kontinuierlich überprüft werden.
Qualitätsnachweise
Für die Arbeitsabläufe
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ AK1 bis AK3.