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A-6.3.3 Erneuerungsverfahren
Allgemeines
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Allgemeines“.
Anders als im nicht begehbaren Bereich wird im begehbaren Bereich die Herstellung neuer Kanäle in geschlossener Bauweise i. d. R. nur zur Ausführung in neuer Linienführung eingesetzt.
Offene Bauweise
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Offene Bauweise“.
Geschlossene Bauweise
Im Gegensatz zu nicht begehbaren Kanälen werden im begehbaren Bereich für Maßnahmen in neuer Trasse statt des Microtunnelings ab DN 1200 i. d. R. bemannte Rohrvortriebs-Verfahren eingesetzt, die im Rahmen der rein baulichen Kanalsanierung eher selten Anwendung finden.