Janßen- Riss- und Scherbensanierungsverfahren (RAL-GZ: S10.09).
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Bei sichtbaren Undichtigkeiten (In-/Exfiltration durch Rohrverbindungen, örtlich begrenzte
Strukturschäden, Risse, fehlende Wandungsteile, Scherbenbildung);
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Bei geringfügig deformiertem Altrohr;
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Stabilisierung und ggf. Rückverformung (situationsbedingt) gebrochener Rohre;
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Lokale Beseitigung von Schadensursachen, z. B. Bettungsdefiziten, möglich;
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Hohlraumverfüllung;
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Besonders geeignet bei anstehendem Grundwasser;
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Als vorbereitende Maßnahme für ein ausgewähltes Sanierungsverfahren, Stabilisierung
des Altrohrs vor Linereinbau;
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Zur Abdichtung bei anstehendem Grundwasser. Starke Grundwasserströmung kann zu Abschwemmung
des Injektionsmaterials führen;
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Ab DN 150 ;
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Für alle Rohrwerkstoffe.
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Keine Abflusslenkung für Trockenwetterabfluss erforderlich, da Packersysteme i. d.
R. als Durchflusspacker konzipiert sind;
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Zugängliche Kontrollschächte oberhalb und unterhalb der Schadstelle erforderlich;
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Liegen Rohrwerkstoffe wie z. B. Beton und Steinzeug ohne zusätzliche Bewehrung vor,
muss der zu sanierende Abschnitt bis zu den beiden benachbarten Rohrverbindungen erweitert
werden.
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Bereits verfüllte Risse sind ggf. nicht eindeutig als solche erkennbar, da sich der
ursprüngliche Rissverlauf oft auch nach der Sanierung noch abzeichnet.
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unmittelbar angrenzende Abzweige oder Schachtwände,
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starke deformierte und instabile Altrohrsubstanz,
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Ablagerungen oder Inkrustationen an der Rohrinnenwand,
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Oberflächenschaden durch Korrosion oder mechanische Beschädigung,
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poröse Rohrwerkstoffe und
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starke Unebenheiten der Rohrinnenwand.
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In der Praxis jahrzehntelang erprobtes und bewährtes Sanierungsverfahren;
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Vorfräsarbeiten zur Haftgrundvorbereitung i. d. R. nicht erforderlich;
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Auch bei erheblichen Rohrschäden lassen sich Sanierungsmaßnahmen in offener Bauweise
oft vermeiden.
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Kein Einsatz bei Temperaturen ≤ 0 °C;
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Materialverbrauch im Vorfeld schwer kalkulierbar (i. d. R. Vergütung auf Nachweis
erforderlich);
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Nicht anwendbar, wenn kein druckdichter Abschluss des Packerprüfraums möglich (vgl.
„Technische Anforderungen und Randbedingungen“).
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Zwangsvermischung der Einzelkomponenten des Dichtmittels vor Injektionsaustritt;
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Nachweis der hygienetechnischen Unbedenklichkeit mittels Säulenversuch (einschließlich
Reaktionsphase);
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Ordnungsgemäße Entsorgung von Materialresten der Einzelkomponenten;
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In Wasserschutzgebieten kann gemäß Vorgaben der zuständigen Behörde die Einholung
einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich sein.
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Pro Arbeitstag können in der Regel drei Schadenstellen saniert werden.
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Hindernisse beseitigen
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Reinigung
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Injektion von Schadensbereichen, punktuell oder streckenförmig
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Materialverbrauch
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Beseitigung überschüssigen Injektionsmaterials von Rohroberfläche bzw. aus Leitung
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Auf die VSB-Empfehlung Nr. 0.6 „Risikobewertung Kanalsanierung“ wird verwiesen, hinsichtlich
der technikspezifisch bestehenden Ausführungsrisiken, die durch die Bauüberwachung
minimiert werden können;
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S10.4-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Im Falle der Vergütung des Injektionsmaterials auf Nachweisbasis ist der Materialverbrauch
zu überwachen.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S10.4-Verfahren.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S10.4-Verfahren.
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S10.4-Verfahren.
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