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A-3.3.2 Zustandsklassifizierung auf Basis des Zeitbeiwertverfahrens
Die Bestimmung der Zustandsklasse auf Grundlage des Zeitbeiwertverfahrens erfolgt gem. Tab. A-3 - 13.
Tab. A-3 - 13 Klassenbelegungen vorhandener Häufigkeiten nvorh auf Grundlage der erforderlichen Häufigkeit nerf zur Klassifizierung auf Basis des Zeitbeiwertverfahrens
nerf [1/a]
Zustandsklassen Hydraulik
0
1
2
3
4
5
1,000
nvorhnerf
1,000 < nvorh 1,026
1,026 < nvorh 1,052
1,052 < nvorh 1,162
1,162 < nvorh 1,547
nvorh> 1,547
0,500
0,500 < nvorh 0,520
0,520 < nvorh 0,539
0,539 < nvorh 0,621
0,621 < nvorh 0,910
nvorh>0,910
0,200
0,200 < nvorh 0,213
0,213 < nvorh 0,226
0,226 < nvorh 0,281
0,281 < nvorh 0,473
nvorh>0,473
0,100
0,100 < nvorh 0,113
0,113 < nvorh 0,126
0,126 < nvorh 0,181
0,181 < nvorh 0,373
nvorh>0,373
0,050
0,050 < nvorh 0,063
0,063 < nvorh 0,076
0,076 < nvorh 0,131
0,131 < nvorh 0,323
nvorh>0,323
0,033
0,033 < nvorh 0,046
0,046 < nvorh 0,059
0,059 < nvorh 0,114
0,114 < nvorh 0,307
nvorh>0,307
0,020
0,020 < nvorh 0,033
0,033 < nvorh 0,046
0,046 < nvorh 0,101
0,101 < nvorh 0,293
nvorh>0,293
Erforderliche Häufigkeit
Die erforderliche Häufigkeit nerf wird haltungsweise gem. Tab. A-4 - 4 festgelegt. Unterschiedliche Gebietsnutzungen können zu verschiedenen Häufigkeiten nerf und somit zu mehrfachen Berechnungen führen.
Klassifizierung
Die Zustandsklassifizierung erfolgt auf Grundlage des Zeitbeiwertverfahrens. Hierzu sind die Hinweise zur Durchführung des Zeitbeiwertverfahrens gem. Anh. A-4.3.5 zu beachten. Im Gegensatz zur Bemessung erfolgt bei der Klassifizierung nach dem Zeitbeiwertverfahren keine Reduzierung der stationären Vollfüllleistung um 10%.
Für die Zustandsbewertung ist es hinreichend, Berechnungen mit Niederschlagsereignissen durchzuführen, deren Häufigkeit dem Übergang zweier Zustandsklassen (Tab. A-3 - 13) entspricht. Zur Minimierung des Berechnungsaufwands werden die Klassenübergänge in „aufsteigender“ Reihenfolge abgearbeitet. Die Auswertung erfolgt jeweils für die zu betrachtenden Haltungen. Die Zustandsklasse wird auch dem oberhalb liegenden Schacht zugeordnet. Im Falle von Verzweigungen ist dabei die ungünstigere Zustandsklasse auszuwählen.
*
Die erste Berechnung erfolgt mit einem Niederschlagsereignis, dessen Häufigkeit der erforderlichen Häufigkeit nerf entspricht.
*
Wenn der berechnete Maximalabfluss Qmax kleiner oder gleich der stationären Vollfüllleistung Qvoll ist, wird die Zustandsklasse „0“ vergeben und das Verfahren beendet.
*
Wenn Qmax größer als Qvoll ist, sind weitere Berechnungen erforderlich.
*
Die weiteren Berechnungen erfolgen im Bedarfsfall mit Niederschlagsereignissen, deren Häufigkeit mit den Übergängen zwischen den Zustandsklassen (z.B. 0,520 in der Zustandsklasse „1“ und bei nerf = 0,500) korrespondiert.
*
Wenn der berechnete Maximalabfluss Qmax kleiner oder gleich der stationären Vollfüllleistung Qvoll ist, wird die jeweilige Zustandsklasse (z.B. Zustandsklasse „1“) vergeben und das Verfahren beendet.
*
Wenn Qmax größer als Qvoll ist, sind weitere Berechnungen mit Niederschlagsereignissen, deren Häufigkeiten den Übergängen der nächsten Zustandsklasse (z.B. 0,539 in der Zustandsklasse „2“ bei nerf = 0,500) entsprechen, erforderlich.
*
Das Verfahren ist auch beendet, wenn bei einer Berechnung mit Niederschlagsereignissen, deren Häufigkeiten dem Übergang zwischen der Zustandsklasse „4“ und „5“ (z.B. 0,910 bei nerf = 0,500) entsprechen, Qmax größer als Qvoll ist. In diesem Fall wird die Zustandsklasse „5“ vergeben.
Zur Zustandsklassifizierung sind somit maximal fünf Berechnungen erforderlich.
Interpretation der Ergebnisse
Das Zeitbeiwertverfahren liefert als Bemessungsverfahren insbesondere bei flachen Gefällesituationen häufig deutlich zu große Fließquerschnitte. Als Bewertungsverfahren liefert das Zeitbeiwertverfahren daher eher zu große Zustandsklassen. Wenn mit einer Bewertung auf Grundlage des Zeitbeiwertverfahrens ein Sanierungsbedarf festgestellt wird, ist zur Festlegung des tatsächlichen Sanierungsbedarfs und der Priorität eine simulationsbasierte Zustandsbewertung erforderlich und zur Vermeidung unnötiger Baumaßnahmen im Rahmen des LAK Teil B eine simulationsbasierte hydraulische Berechnung notwendig.