BFR Abwasser
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Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Kapitel  > 4 Bewirtschaftung von abwassertechnischen Anlagen > 4.3 Betriebsdurchführung > 4.3.1 Betriebsorganisation
4.3.1 Betriebsorganisation
(1) Zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sollen die Betriebsabläufe DV-gestützt koordiniert werden.
Bedarfsermittlung
(2) Im Rahmen der Bedarfsermittlung sind für alle Anlagen die Notwendigkeit und der Umfang betrieblicher Arbeiten auf Grundlage
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gesetzlicher Anforderungen,
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aktueller Bestandsdaten,
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betrieblicher Grunddaten,
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betrieblicher Erfahrungen und
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von Hinweisen aus dem LAK
festzustellen. Die Instandhaltungsarbeiten sind zyklisch und in Form von Wartungs- und Inspektionsplänen festzulegen. (vgl. Anh. A-10.1) Hinzu kommen Instandsetzungsarbeiten, die unmittelbar beim Vorliegen von Schäden oder Störungen erforderlich werden.
Arbeitsplanung
(3) Im Rahmen der Arbeitsplanung sind auf Grundlage
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der Bedarfsermittlung und
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örtlicher, logistischer sowie personeller Gegebenheiten
Arbeitsaufträge zu erteilen und zu erledigen.
Arbeitsdurchführung
(4) Die Durchführung der Arbeiten erfolgt auf Grundlage von Betriebsanweisungen (vgl. Anh. A-10.2). Vorgaben für Alarmpläne
*
für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (vgl. Anh. A-10.5) und
*
zum Hochwasserschutz
sind zu beachten.
(5) Zur Reinigung und Inspektion von Kanälen und Leitungen ist der Anhang A-2 zu berücksichtigen.
Betriebsdatendokumentation
(6) Die durchgeführten Arbeiten sowie die festgestellten Schäden, Störungen oder sonstigen Besonderheiten sind als Betriebsdaten unter Einsatz von DV-Technik zu dokumentieren. Sie sind Bestandteil der Eigenkontrolle und können als Grundlage zur betrieblichen Optimierung verwendet werden.