1 Allgemeines
Geltungsbereich
(1) Diese Arbeitshilfen gelten für die Planung, den Bau und den Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
(2) Bezüglich der in dieser Spezifikation genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Erzeugnisse/Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Erzeugnisse/Prüfverfahren angewendet werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der EU oder anderer Vertragsstaaten des EWR oder der Türkei entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
Ziele
(3) Die Arbeitshilfen Abwasser dienen vorrangig der Einhaltung des § 7 BHO, Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. RBBau A, Ziff. 1 in Verbindung mit K 5, Ziff. 1 ff.), unter Beachtung wasserbehördlicher Auflagen sowie der Grundsätze der Nachhaltigkeit.
(4) Die Regelungen der Arbeitshilfen Abwasser sind grundsätzlich zu beachten. Sie stellen Anforderungen zur Sicherung der Qualität von planerischen, baulichen und betrieblichen Leistungen dar, die vor, während und nach dem Erbringen von Leistungen zu erfüllen sind. Sie dienen zugleich der Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen und somit vergleichbaren Vorgehensweise. In begründeten Einzelfällen kann jedoch aufgrund
- länderspezifischer oder kommunaler, rechtlicher Vorgaben oder
- außergewöhnlicher örtlicher Verhältnisse
von den Regelungen abgewichen werden.
BMVg-spezifische Regelungen
(5) Die Arbeitshilfen Abwasser dienen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) als baufachliche Richtlinien für den Bereich Abwasser. Daneben ist hier die Baufachliche Richtlinie 0 (BFR 0, Allgemeiner Umdruck 151), Abschnitte 000 "Grundsätze und Zielsetzung" sowie 002 "Planungsgrundsätze" zu beachten.
Bearbeitung
(6) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das BMVg haben die Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen als Leitstelle des Bundes für Abwassertechnik benannt. In diesem Zusammenhang hat die
den Auftrag, die Arbeitshilfen Abwasser zu erarbeiten und fortzuschreiben sowie DV-gestützte Informationssysteme zu entwickeln. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird sie vom Arbeitskreis Abwasser und zuarbeitenden Arbeitsgruppen sowie von freiberuflich Tätigen unterstützt. Die Mitwirkenden sind im Impressum aufgeführt.
Vertrieb
(7) Die Arbeitshilfen Abwasser werden in der aktuellen Fassung im Internet unter der Adresse
im HTML- und PDF-Format ohne Zugangsbeschränkung vorgehalten. Im Internet erfolgt eine kontinuierliche Aktualisierung der Arbeitshilfen. Die letzte Aktualisierung wird durch das Datum kenntlich gemacht und in der Änderungsverfolgung dokumentiert.