Inhaltsverzeichnis vorherige Seite nächste Seite Index


2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen


(1) Im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie der Wahrnehmung betrieblicher Aufgaben sind rechtliche und fachtechnische Grundlagen zu beachten. Dies sind vom Rang her die EU-Richtlinien, die Gesetze des Bundes, die Gesetze der Länder und die untergesetzlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus existieren zahlreiche technische Regelwerke.

(2) Da die Gesetze und technischen Regeln ständigen Änderungen unterworfen sind, ist vor einer Anwendung die jeweilige Gültigkeit zu überprüfen.

2.1 EU-Richtlinien

(1) Wichtige Richtlinien auf europäischer Ebene sind:

(2) Weitere europäische Richtlinien und sonstiges geltendes Gemeinschaftsrecht können im Internet unter

abgefragt werden.

2.2 Rechtsvorschriften des Bundes

(1) Wichtige Gesetze auf Bundesebene sind:

Gesetze
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

(2) Durch die 6. Novelle zum WHG wurden die wasserrechtlichen Anforderungen an Abwassereinleitungen grundlegend geändert.
Generelles Anforderungsniveau für das Einleiten (Direkt- und Indirekteinleitung) von Abwasser ist gemäß § 7a Abs. 1 der Stand der Technik (St.d.T.).

Die Anforderungen nach dem St.d.T. werden durch Rechtsverordnungen, Anhänge zur Abwasserverordnung (bisher Verwaltungsvorschriften (VwV)) und als Anhänge zur Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift konkretisiert. Die Abwasserherkunftsverordnung wurde damit hinfällig und außer Kraft gesetzt.

In den Anhängen zu dieser Verordnung sind die Anforderungen für kommunales Abwasser und für industrielle, gewerbliche Bereiche geregelt. Die Aufzählung der Anhänge im Einzelnen, sowie Hinweise auf diejenigen Anhänge, die im Zuständigkeitsbereich des BMVg dabei von Bedeutung sind, sind dem Anh. A-11.1.2 zu entnehmen.

Bei den einzelnen Rechtsverordnungen, d. h. Anhängen zur Abwasserverordnung, wurde die Bezeichnung und Nummerierung der bisherigen Anhänge und Herkunftsbereiche beibehalten.

(3) Der in § 7a Abs. 1 des WHG enthaltene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei Anpassungsmaßnahmen für vorhandene Einleitungen zu beachten.

(4) Grundsätzlich ist bei allen Baumaßnahmen die folgende Verordnung des Bundes zu beachten:

2.3 Rechtsvorschriften der Bundesländer

(1) Eine ausführliche Übersicht über die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder ist im Anhang A-11.2 aufgeführt, jeweils mit Angabe der im Oktober 2009 gültigen Fassung.

2.4 Öffentlich-rechtliche Vorschriften

(1) An öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind zu nennen:

2.5 Erlasse des BMVBS, BMVg und BMF

(1) Die im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an abwassertechnischen Anlagen zu beachtenden Verfahrenserlasse des

sind in den Arbeitshilfen Abwasser an anderer Stelle aufgeführt (vgl. Anh. A-13.1.1).

2.6 Richtlinien und Arbeitshilfen des BMVBS und BMVg

(1) Bei der Planung und Durchführung von Bauaufgaben an abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes sind die folgenden Richtlinien und Arbeitshilfen zu beachten:

2.7 Normen und technische Regelwerke

(1) Neben den Richtlinien und Arbeitshilfen sind Normen und technische Regelwerke zu beachten. Die Herausgeber abwassertechnischer Normen und Regelwerke sind nachfolgend aufgeführt:

(2) Eine detaillierte Auflistung der für Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen wesentlichen Normen und technischen Regelwerke enthält Anhang A-11.3.

(3) Die Übersicht der wichtigsten beim Bau und Betrieb abwassertechnischer Anlagen zu beachtenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln ist im Anh. A-11.6 sowie im Anh. A-11.7 zu finden.


Inhaltsverzeichnis vorherige Seite nächste Seite Index