2 Rechtliche und Fachtechnische Grundlagen
(1) Im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie der Wahrnehmung betrieblicher Aufgaben sind rechtliche und fachtechnische Grundlagen zu beachten. Dies sind vom Rang her die EU-Richtlinien, die Gesetze des Bundes, die Gesetze der Länder und die untergesetzlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus existieren zahlreiche technische Regelwerke.
(2) Da die Gesetze und technischen Regeln ständigen Änderungen unterworfen sind, ist vor einer Anwendung die jeweilige Gültigkeit zu überprüfen.
2.1 EU-Richtlinien
(1) Wichtige Richtlinien auf europäischer Ebene sind:
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie - WRRL) vom 23. Oktober 2000 (ABl. Nr. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1), zuletzt geändert am 23. April 2009 durch Artikel 32 der Richtlinie 2009/31/EG (ABl. EU vom 05.06.2009 Nr. L 140 S. 114).
- Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung vom 12. Dezember 2006 (ABl. Nr. L 372 vom 27.12.2006, S. 19 ff.), zuletzt geändert am 31. Mai 2007 durch Berichtigung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (ABl. EU vom 31.05.2007 Nr. L 139 S. 39)
- Richtlinie 2006/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft vom 15. Februar 2006 (ABl. Nr. L 64 vom 04. März 2006, s. 52).
- Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 21. Mai 1991 (ABl. L 135 vom 30. Mai 1991, S. 40), zuletzt geändert am 22. Oktober 2008 durch Artikel 1 i.V.m. Anhang Nr. 4.2. der Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. EU vom 21.11.2008 Nr. L 311 S. 1 (14))
(2) Weitere europäische Richtlinien und sonstiges geltendes Gemeinschaftsrecht können im Internet unter
2.2 Rechtsvorschriften des Bundes
(1) Wichtige Gesetze auf Bundesebene sind:
Gesetze
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBI. I S. 3245), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I vom 14. Mai 2007, S. 666), aufgehoben durch Art. 24 Abs. 2 Satz 2 G v. 31.7.2009 I 2585 mWv 01. März 2010.
Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 tritt am 01. März 2010 vollständig in Kraft- Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114)
- Gesetz zum Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998, (BGBI. I S. 502), in Kraft getreten am 01. März 1999, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214). Das BBodSchG ist rechtlich im Bereich Abwasser relevant, da es Aussagen zur Entsiegelung enthält (§ 5).
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
(2) Durch die 6. Novelle zum WHG wurden die wasserrechtlichen Anforderungen an Abwassereinleitungen grundlegend geändert.
Generelles Anforderungsniveau für das Einleiten (Direkt- und Indirekteinleitung) von Abwasser ist gemäß § 7a Abs. 1 der Stand der Technik (St.d.T.).Die Anforderungen nach dem St.d.T. werden durch Rechtsverordnungen, Anhänge zur Abwasserverordnung (bisher Verwaltungsvorschriften (VwV)) und als Anhänge zur Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift konkretisiert. Die Abwasserherkunftsverordnung wurde damit hinfällig und außer Kraft gesetzt.
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV), in der Fassung vom 17. Juni 2004, berichtigt am 14. Oktober 2004, zuletzt geändert am 19. Oktober 2007 durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsrecht (BGBl. I Nr. 52 vom 25.10.2007 S. 2461)
In den Anhängen zu dieser Verordnung sind die Anforderungen für kommunales Abwasser und für industrielle, gewerbliche Bereiche geregelt. Die Aufzählung der Anhänge im Einzelnen, sowie Hinweise auf diejenigen Anhänge, die im Zuständigkeitsbereich des BMVg dabei von Bedeutung sind, sind dem Anh. A-11.1.2 zu entnehmen.
Bei den einzelnen Rechtsverordnungen, d. h. Anhängen zur Abwasserverordnung, wurde die Bezeichnung und Nummerierung der bisherigen Anhänge und Herkunftsbereiche beibehalten.
(3) Der in § 7a Abs. 1 des WHG enthaltene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei Anpassungsmaßnahmen für vorhandene Einleitungen zu beachten.
(4) Grundsätzlich ist bei allen Baumaßnahmen die folgende Verordnung des Bundes zu beachten:
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV),
zzt. gültige Fassung: 10.06.98, BGBl. I S. 1283, geändert durch Art. 15 V v. 23.12.2004 I 37582.3 Rechtsvorschriften der Bundesländer
(1) Eine ausführliche Übersicht über die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder ist im Anhang A-11.2 aufgeführt, jeweils mit Angabe der im Oktober 2009 gültigen Fassung.
2.4 Öffentlich-rechtliche Vorschriften
(1) An öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind zu nennen:
2.5 Erlasse des BMVBS, BMVg und BMF
(1) Die im Rahmen der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an abwassertechnischen Anlagen zu beachtenden Verfahrenserlasse des
sind in den Arbeitshilfen Abwasser an anderer Stelle aufgeführt (vgl. Anh. A-13.1.1).
2.6 Richtlinien und Arbeitshilfen des BMVBS und BMVg
(1) Bei der Planung und Durchführung von Bauaufgaben an abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes sind die folgenden Richtlinien und Arbeitshilfen zu beachten:
- Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)
- Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB)
- Baufachliche Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen der Bundeswehr (BFR) - Allgemeiner Umdruck Nr. 151
- Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm)
- Anpassungs-/Sanierungskonzepte für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten in Liegenschaften der Bundeswehr
- Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz
- Arbeitshilfen Recycling
- Leitfaden Nachhaltiges Bauen
2.7 Normen und technische Regelwerke
(1) Neben den Richtlinien und Arbeitshilfen sind Normen und technische Regelwerke zu beachten. Die Herausgeber abwassertechnischer Normen und Regelwerke sind nachfolgend aufgeführt:
- DIN-EN und DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V.
- Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)
- Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW)
- VDE-Bestimmungen (VDE-Verlag)
- RSV-Merkblätter des Rohrleitungssanierungsverbands e.V
- DVS-Richtlinien des Deutschen Verband für Schweisstechnik e.V
- Regelwerk des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) und Regeln (BGR)
- GSTT Informationen der German Society for Trenchless Technology e.V.
(2) Eine detaillierte Auflistung der für Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen wesentlichen Normen und technischen Regelwerke enthält Anhang A-11.3.
(3) Die Übersicht der wichtigsten beim Bau und Betrieb abwassertechnischer Anlagen zu beachtenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln ist im Anh. A-11.6 sowie im Anh. A-11.7 zu finden.