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4.1 Betriebliche Hinweise zur Planung und Ausführung


(1) Planung und Ausführung abwassertechnischer Anlagen bilden die Grundlage für den Betrieb. Betriebliche Hinweise sind daher in allen Planungsabschnitten zu berücksichtigen.

Betriebsdaten zur Planung

(2) Vom Betreiber sind vor der Aufstellung eines LAK (vgl. Kap. 3.1.3)

Betriebsdaten zur Planung, soweit vorhanden, zusammenzustellen und betrieblich zu bewerten. Für Anlagen, die aus betrieblicher Sicht Probleme bereiten, sind bauliche Verbesserungsvorschläge erwünscht (vgl. Anh. A-10.8).

(3) Mit den Betriebsdaten zur Planung werden Grundlagen für das LAK und die weiteren Planungsabschnitte zur Verfügung gestellt. Sie werden vom Betreiber in den Besprechungen zum LAK vorgestellt (vgl. Kap. 3.1.4). Der Betreiber nimmt an den Besprechungen zum LAK teil, um seine detaillierten Kenntnisse über die Liegenschaft und die abwassertechnischen Anlagen einzubringen sowie die planerischen Festlegungen aus betrieblicher Sicht zu begleiten.


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