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4.2 Planerische Hinweise für den Betrieb


LAK

(1) Mit dem LAK werden u.a. der Bestand und der Zustand des Abwassersystems erfasst und bewertet sowie der Bedarf an erforderlichen Baumaßnahmen festgelegt (vgl. Anh. A-8.3). Aus den

können wertvolle Informationen für den zukünftigen Betrieb abgeleitet werden, die der hausverwaltenden Dienststelle nach der Aufstellung des LAK zu übergeben sind.

Bauausführung

(2) Nach der Bauausführung sind die

der hausverwaltenden Dienststelle frühzeitig, spätestens zur Feststellung der Übergabereife, zu überlassen (vgl. RBBau Abschnitt H). Ein Muster für eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für abwassertechnische Anlagen ist dem Anh. A-10.7 zu entnehmen.

(3) Nach der Bauausführung erfolgt für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVg durch die Bauverwaltung die Aktualisierung der Vermögensbewertung (vgl. Kap. 3.4). Die Daten der Vermögensbewertung sind ebenfalls der hausverwaltenden Dienststelle zur Verfügung zu stellen.


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