A-1.1 Ordnungssystem
Die Objekte eines Abwassersystems sind eindeutig zu bezeichnen.
A-1.1.1 Bezeichnungsschema für Schächte, Bauwerke und Anschlusspunkte
Schächte
Die Bezeichnung von Schächten setzt sich wie folgt zusammen:
4 = Sondersystem (Fließgewässer)
- 2. und 3. Stelle:
Laufende Nummer der Teilnetze oder Hauptsammler innerhalb des gesamten Projektgebietes; ggf. bietet sich auch eine Nummerierung in Anlehnung an bereits definierte "Systeme" an- 4. bis 6. Stelle
Laufende Nummer der Schächte, die zu einem Teilnetz, System oder Hauptsammler gehören. Bei seitlichen Zuläufen setzt sich die Nummerierung beginnend mit der Anfangshaltung fort.- 7. bis 10. Stelle
frei für ggf. erforderliche weitere Spezifikationen (einzuführende Schächte, Planungsvarianten, o.ä.)
Abb. A-1 - 1 Beispiel für den Aufbau einer Schachtbezeichnung![]()
Die Bezeichnung der Schächte erfolgt grundsätzlich fortlaufend in Entwässerungsrichtung. Bei besonderen projektspezifischen Randbedingungen oder einem bestehenden Ordnungsschema mit ISYBAU-Bezeichnung kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Wenn davon ausgegangen werden kann, dass die vorhandenen Bestandsunterlagen bzw. Bestandsdaten nicht mehr aktuell sind, sollte die Vergabe der laufenden Nummer der Schächte in Fünferschritten oder sogar in Zehnerschritten erfolgen. Somit besteht die Möglichkeit, z.B. erst bei der optischen Inspektion erkannte verdeckte Schächte nachträglich einfach in das Ordnungssystem einzupassen.
Bauwerke
Die Bezeichnung der Bauwerke setzt sich wie folgt zusammen:
4 = Sondersystem (Fließgewässer)
- 2. und 3. Stelle
Nummer des Teilnetzes oder Hauptsammlers, in dem sich das Bauwerk befindet- 4. bis max. 7. Stelle
Kürzel des Bauwerktyps gem. Tab. A-1 - 1- Laufende Nummer eines Bauwerktyps innerhalb des Teilnetzes oder Hauptsammlers ( von "01" bis "99")
Abb. A-1 - 2 Beispiel für den Aufbau einer Bauwerksbezeichnung![]()
Anschlusspunkte
Anschlusspunkte sind grundsätzlich als Zulaufknoten (Von-Punkt) oder Ablaufknoten (Bis-Punkt) von Haltungen, Leitungen, Rinnen und Gerinnen definierbar. Einschränkungen sind den Bemerkungen in Tab. A-1 - 2 zu entnehmen.
Die Bezeichnung für Anschlusspunkte, mit Ausnahme von Gerinnepunkten, setzt sich wie folgt zusammen:
- Bezeichnung der Objektes (Haltung, Gerinne, Schacht oder Bauwerk) des Hauptentwässerungssystems, mit dem die zugehörige Anschlussleitung oder Rinne entwässerungstechnisch verknüpft ist
- Punktkennung gem. Tab. A-1 - 2
- Laufende Nummer (von "01" bis "99")
Abb. A-1 - 3 Beispiel für den Aufbau einer Anschlusspunktbezeichnung![]()
Gerinnepunkte (GP)
Der Gerinnepunkt (GP) ist nur als Von-Punkt oder Bis-Punkt eines Gerinnes zu verwenden, wenn das Gerinne nicht mit einer anderen abwassertechnischen Anlage verknüpft ist. Die Bezeichnung des Gerinnepunktes setzt sich zusammen aus
4 = Sondersystem (Fließgewässer)
Abb. A-1 - 4 Beispiel für den Aufbau einer Gerinnepunktbezeichnung![]()
A-1.1.2 Bezeichnungsschema für Haltungen, Leitungen, Gerinne und Rinnen
Haltungen
Eine Haltung erhält die selbe Bezeichnung wie der, in Fließrichtung betrachtet, oberhalb liegende Knoten (vgl. Anh. A-1.1). Besonderheiten ergeben sich im Fall von Aufzweigungen oder Vermaschungen. Hier sind sinnvolle, dem jeweiligen System angepasste Bezeichnungen zu wählen.
Abb. A-1 - 5 Beispiel für eine Haltungsbezeichnung![]()
Abb. A-1 - 6 Beispiel für das Ordnungssystem eines Teilnetzes
(Teilnetz 105, schematische Darstellung)![]()
Rinnen und Gerinne
Rinnen und Gerinne erhalten ebenso wie Haltungen die selbe Bezeichnung wie der, in Fließrichtung betrachtet, oberhalb liegende Knoten.
Leitungen
In Analogie zu Haltungen erhält eine Leitung die selbe Bezeichnung wie der, in Fließrichtung betrachtet, oberhalb liegende Knoten (Von-Punkt).
Der Von-Punkt einer Leitung ist i.d.R. ein Anschlusspunkt. Handelt es sich aber um einen Schacht, erhält die Leitung die Bezeichnung des Schachtes (vgl. Abb. A-1 - 7).
Die laufende Nummer ist für unterschiedliche Leitungen im Bereich eines Objektes des Hauptentwässerungssystems (z.B. einer Haltung) jeweils fortlaufend zu vergeben (z.B. RR01 - RR99, SE01 - SE99).
Abb. A-1 - 7 Beispiel für einen Schacht in einem Leitungssystem![]()
Abgrenzung
zwischen Haltungen und LeitungenBei einem Kanalstrang, der mindestens eine Haltung beinhaltet und über einen Stutzen oder einen Abzweig mit einer Haltung verbunden ist (vgl. Haltungen 312001 und 312002 in Abb. A-1 - 8), ist gesondert vorzugehen.
Derartige Abschnitte gehören aus bautechnischer und hydraulischer Sicht zum Hauptentwässerungssystem und sind daher nicht als Leitungen, sondern durchgehend als Haltungen zu definieren.
Abb. A-1 - 8 Beispiel für den Anschluss einer Haltung mit einem Abzweig![]()
Zur Bestandsdokumentation ist für Haltungen, die über einen Abzweig oder Stutzen an eine weitere Haltung angeschlossen sind, als Ablaufknoten ein Anschlusspunkt vorzusehen. Im Beispiel in Abb. A-1 - 8 erhält die Haltung (312002) den Anschlusspunkt (310002AP06) als Ablaufknoten.
Zur Durchführung von hydraulischen Berechnungen ist eine Verknüpfung der Haltungen über Schächte erforderlich. Für das Beispiel in Abb. A-1 - 8 ist dementsprechend ein fiktiver Schacht anstelle des Anschlusspunktes (310002AP06) zu setzen, wobei die weiterführende Haltung (310002) durch den fiktiven Schacht in zwei Haltungen aufzuteilen ist.