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A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische Anlagen


Vorbemerkungen

Als Betreiber von Abwasseranlagen unterhält die hausverwaltende Dienststelle in den von ihr zu betreuenden Liegenschaften Kanalnetze mit den dazugehörenden Bauwerken. Um die Anlagen jederzeit betriebsbereit zu halten, ist eine regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung notwendig.

Bei der Durchführung der anfallenden Arbeiten sind die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien und sonstige Anweisungen zu beachten.

Eine Vernachlässigung der Aufgaben kann zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen und ordnungs-, straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei allen Arbeiten in und an den Abwasseranlagen sind die Belange der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.

Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen sind:


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Muster Dienst- und Betriebsanweisung

letzte Aktualisierung 06.01.2010


(3,1 MB)


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