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A-2.1 Kanalreinigung


Im vorliegenden Kapitel wird das Thema Kanalreinigung ausschließlich im Zusammenhang mit der optischen Inspektion und nicht als Bestandteil der Wartung behandelt.

Bei allen Maßnahmen zur Kanalreinigung werden vorhandene nicht verfestigte Sedimentationen zunächst gelöst und zu einem Übergabepunkt (z.B. Schachtbauwerk) transportiert, dort aufgenommen und ggf. entwässert und entsorgt. Bei der Kanalreinigung anfallende Rückstände bestehen aus

Nichtbindige, gleichkörnige Sedimentationen, die ausschließlich aus mineralischen Bestandteilen bestehen, lassen sich i. A. leicht lösen und aus dem Netz entfernen. Auch rein organische Sedimentationen sind leicht lösbar, da ihnen aufgrund der fehlenden Kornfraktion die Stabilität fehlt.

Im Bedarfsfall kann eine Entfernung der Sielhaut erforderlich sein. Die Leistung sollte ausdrücklich gefordert werden. Die Entfernung der Sielhaut erfolgt in einem zweiten Reinigungsdurchgang mit Hilfe einer Spezialdüse (z.B. Rotationsdüse).

Schwer lösbare Sedimentationen und Hindernisse werden entweder bereits als feste Massen in das Kanalnetz eingetragen oder entstehen durch Verfestigungsprozesse im Kanalnetz durch die Verbindung von organischen und mineralischen Bestandteilen. Das Anhaften an der Rohrwandung kann dann zu Inkrustationen führen. Wurzeln, die durch Muffen, undichte Hausanschlussstutzen oder schadhafte Rohrabschnitte in die Kanalisation eindringen, fangen genauso wie einragende Bauteile oder sonstige Hindernisse im Abwasser enthaltene Feststoffe auf und führen schließlich zu Verstopfungen. In ständig oder zeitweise vollgefüllten Leitungen oder Haltungen können sich auch Ablagerungen im Scheitelbereich wie beispielsweise Verzopfungen oder Fettablagerungen bilden.

Kanalreinigungsrückstände sind überwachungsbedürftige Abfälle (Abfallschlüssel-Nr. 190802) und müssen nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz behandelt und nach Möglichkeit einer Verwertung zugeführt werden.

Bisher existieren keine allgemeingültigen Richtlinien für die Durchführung von Kanalreinigungen. Hinweise zu Reinigungsintervallen sind dem Anh. A-10.1 zu entnehmen. Weitere Hinweise enthält DIN EN 14654-1 [DIN EN 14654-1, 2005] sowie das DWA-Regelwerk zur Ermittlung des Betriebsaufwandes und der Betriebskosten, bestehend aus Arbeitsblatt DWA-A 147 und Merkblatt DWA-M 174 [DWA-A 147, 2005], [DWA-M 174, 2005].

Vor Beginn der Kanalreinigung sind Informationen zum baulichen Zustand der zu reinigenden Haltungen einzuholen, um bei vorgeschädigten Kanälen eine Schadensausweitung bis hin zum Einsturz des Kanals zu verhindern.

Während der Kanalreinigung muss der anfallende Abfall (Reinigungsrückstände) ständig kontrolliert werden, um auf Anzeichen für stärkere Schäden am Kanal (z.B. Bruchstücke des Kanals oder größere Mengen Bodenmaterial) rechtzeitig reagieren zu können.

Hochdruckspülverfahren

Das Hochdruckspülverfahren wird in 90 % aller Fälle für die Reinigung als vorbereitende Maßnahme einer Kanalinspektion oder Sanierung sowie zur Beseitigung von Ablagerungen im Rahmen einer regelmäßigen Wartung eingesetzt [STEIN, D., 1999]. Hierauf wird im Anh. A-2.1.1 näher eingegangen.

Schwallspülung/Stauspülung

Spülverfahren wie die Schwallspülung oder Stauspülung kommen für kleine Durchmesser kaum in Betracht. Sie sind zudem nur zur Entfernung loser, nicht verfestigter Sedimentationen einsetzbar und werden daher eher für die Reinhaltung von Kanälen größer DN 500 eingesetzt. Beide Verfahren setzen einen freien Abwasserfluss und eine hohe Fließgeschwindigkeit des Abwassers voraus.

Mechanische Reinigung

Im Zusammenhang mit der Reinigung sind auch alle mechanischen Verfahren zur Hindernisbeseitigung zu nennen. Eine manuelle Reinigung ist nur in begehbaren Kanälen möglich (z.B. wie mit einem Spülschild). Für die nicht begehbaren Kanäle werden für die Beseitigung verfestigter Ablagerungen Spezialreinigungsgeräte eingesetzt. Bei einragenden Leitungen oder künstlichen Hindernissen und Wurzeln kommen Spezialgeräte (z.B. Bohr- bzw. Fräsgeräte, Schneid- und Sandstrahlgeräte) zum Einsatz.

Chemische / biologische Reinigungsverfahren

Chemische Verfahren, z.B. bei Inkrustationen und Wurzeleinwuchs, oder biologische Reinigungsverfahren, z.B. zur Lösung von Fetten und Faserstoffen sowie zur Beseitigung bzw. Reduzierung von Geruchsbelästigungen, sind einer besonderen Anwendung und Entscheidung im Einzelfall vorbehalten und bedürfen eines Nachweises der Umweltverträglichkeit.

Sonstige Reinigungsverfahren

In besonderen Fällen können zur Reinigung auch spezielle Reinigungsverfahren wie z.B. das Ultraschallverfahren, die Vibrationsdüse oder Verfahren zur Erhöhung der Fließgeschwindigkeit durch Zugabe von Luft oder Polymeren in das Abwasser eingesetzt werden.

A-2.1.1 Hochdruckspülverfahren

Bei dem Hochdruckspülverfahren (HD-Verfahren) wird Spülwasser mit hohem Druck in einen Schlauch gepumpt, an dessen Ende sich ein Spülkopf befindet. Dieser Spülkopf enthält Düseneinsätze, die so gerichtet sind, dass durch die mit hoher Geschwindigkeit austretenden Wasserstrahlen zum einen die Reinigung der Rohrwandung erfolgt und zum anderen eine Reaktionskraft entsteht, die Spülkopf und Schlauch vom Startschacht aus - entgegen dem Haltungsgefälle - zum Zielschacht befördert. Von dort wird der Spülschlauch in Fließrichtung langsam zurückgezogen. Die austretenden Wasserstrahlen erhöhen dabei die Fließgeschindigkeit des Abwassers, lösen Ablagerungen, wirbeln diese auf und transportieren sie zum Startschacht. Dort werden die Reinigungsrückstände abgesaugt. In Abb. A-2 - 1 ist der Arbeitsablauf beim HD-Verfahren dargestellt.

 
Abb. A-2 - 1 Arbeitsablauf beim Hochdruckspülverfahren [STEIN, D., 1999]

Fahrzeuge

Die gesamte bei der Hochdruckreinigung eingesetzte Gerätetechnik ist in einem Fahrzeug untergebracht. Man unterscheidet folgende Aufbauarten [STEIN, D., 1999]:

Es sollten ausschließlich kombinierte Hochdruck-Spül- und Saugfahrzeuge mit Wasserrückgewinnung eingesetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der Reinigungsunterbrechungen zur Wasseraufnahme reduziert, der Wasserverbrauch minimiert und die effektive Reinigungszeit erheblich vergrößert. Das erforderliche Wasser sollte nur dann dem Trinkwasserleitungsnetz entnommen werden, sofern nicht auf andere, kostengünstigere Quellen zurückgegriffen werden kann. Ein direkter Anschluss an den Hydranten ist gemäß DIN 1988 unzulässig [DIN 1988, 1988]. Die Wasserentnahme aus Gewässern bedarf einer gesonderten Genehmigung/Erlaubnis.

Reinigungsdüsen

Für unterschiedliche Verschmutzungen und Kanalquerschnittsformen stehen verschiedene Reinigungsdüsen zur Verfügung. Ggf. sind Versuche durchzuführen, mit welcher Düse die optimale Reinigungsleistung erreicht wird. Man unterscheidet:

Der Strahlwinkel der Düsen, gemessen zwischen Wasserstrahl und Rohrachse, hat entscheidenden Einfluss auf die Reinigungs- und Vortriebsleistung. Bei einem großen Strahlwinkel von z.B. 30° ist die Reinigungsleistung hoch aber die Vortriebsleistung gering. Bei einem kleinen Strahlwinkel von z.B. 15° ist die Reinigungsleistung niedrig aber die Vortriebsleistung größer.

Spülwasser

Für Rohrdurchmesser von DN 300 bis DN 800 werden etwa 320 l/min Spülwasser benötigt. Bei Rohrdurchmessern bis DN 250 sind es maximal 240 l/min.

Reinigungsleistung

Die mit dem HD-Verfahren (maximal) erreichbare Reinigungsleistung ist stark von den ortsspezifischen Randbedingungen abhängig. Als grober Richtwert kann für eine mittlere Reinigungsleistung bei Fahrzeugen mit Wasseraufbereitung und geringem Personaleinsatz (2 Personen) im Rahmen der periodischen Unterhaltungsreinigung bis DN 300 und einem Verschmutzungsgrad bis max. 15 % von etwa 1000 m pro Tag ausgegangen werden.

Schäden

Beim Einsatz des HD-Verfahrens können Rohrschäden in Form von Riefen, Abplatzungen, Rissen oder Löchern in Rohrwandungen und Rohrauskleidungen auftreten. Aussagekräftige systematische Untersuchungen hierzu liegen bislang noch nicht vor. Solange keine allgemeingültigen Richtlinien und Kriterien für die Prüfung von Rohren bezüglich ihres Verhaltens gegenüber dem HD-Verfahren existieren, ist die Anwendung dieses Verfahrens stets kritisch zu überwachen.

A-2.1.2 Hindernisbeseitigung

Für die Beseitigung verfestigter Sedimentationen, einragender Anschlüsse oder künstlicher Hindernisse und Wurzeln sowie zur Erzielung eines besonders hohen Reinigungsgrades wurden insbesondere für den nicht begehbaren Bereich Spezialgeräte (Roboter) entwickelt. Entsprechend ihrem Arbeitsprinzip werden sie unterteilt in:

Vom Einsatz von Schleuderketten ist abzusehen, da insbesondere bei Steinzeugrohren eine Beschädigung des Rohres nicht ausgeschlossen werden kann.

A-2.1.3 Hinweise zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Reinigung

In Bundeswehrliegenschaften wird die Reinigung von dem BwDLZ veranlasst (zugehöriger Erlass des BMVg: siehe Anh. A-13.1.1). Hierbei kann es sich sowohl um Eigenreinigung durch das BwDLZ als auch um Reinigung durch Dritte handeln. In begründeten Ausnahmefällen können die Reinigungsarbeiten von der Bauverwaltung im Rahmen der Kostenerstattung nach RBBau K 8 an Firmen vergeben werden. In diesem Fall ist ein Leistungsverzeichnis (LV) zu erstellen, welches gemäß Vergabehandbuch (VHB) [VHB, Ausgabe 2002, Stand 2006] mit dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen [STLB-Bau LB 009] aufzustellen ist.

Bei der Erstellung des LV ist für die Ausführung der Reinigungsleistungen die Gültigkeit der Arbeitshilfen Abwasser vertraglich zu vereinbaren.

Folgende Leistungen sind bei Bedarf zu berücksichtigen:

Die folgenden Aspekte sind in der Leistungsbeschreibung zu beachten:

Bewerber für die Reinigung von Kanälen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens "R" der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 zu erfüllen sind [RAL-GZ 961, 2006].

Der Abstand der im Vorlauf zur optischen Inspektion durchzuführenden Reinigungsmaßnahmen darf für Schmutz- und Mischwasserkanäle max. 24 Stunden betragen. Regenwasserkanäle sind möglichst in trockenem Zustand zu untersuchen. Da die Inspektion i.d.R. mehr Zeit beansprucht als die Reinigung, ist eine Koordinierung der Arbeitsabläufe durch die örtliche Bauüberwachung erforderlich.


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