Inhaltsverzeichnis vorherige Seite nächste Seite Index



A-2.5.1 Wahl des Prüfverfahrens

Die Wahl des Prüfverfahrens ist abhängig von den jeweils zu untersuchenden Prüfobjekten bzw. -abschnitten, der Art und Lage der Abwassertechnischen Anlage sowie vom Prüfanlass (vgl. Anh. A-2.5). Darüber hinaus beeinflussen Faktoren wie z.B. der Grundwasserstand, die Verfügbarkeit von Wasser als Prüfmedium und die Wirtschaftlichkeit die Wahl des Prüfverfahrens.

Hinweise

Bei Dichtheitsprüfungen soll der Prüfabschnitt maximal den Bereich eines Kanals oder einer Leitung zwischen zwei benachbarten Schächten umfassen. Bei der Wasserdruckprüfung ist es darüber hinaus zulässig, die Schächte und Anschlussleitungen in die Prüfung mit einzuschließen.

Die Luftüberdruck- und die Luftunterdruckprüfung weisen gegenüber der Wasserdruckprüfung folgende Vorteile auf:

Bei der Wasserdruckprüfung oder der Luftüberdruckprüfung kann durch anstehendes Grundwasser das Prüfergebnis verfälscht werden. Es ist deshalb vor Durchführung einer Wasserdruckprüfung oder einer Luftüberdruckprüfung zu prüfen, ob sich der Prüfabschnitt zum Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung im Grundwasser befindet. In diesem Fall wird die Durchführung einer Luftunterdruckprüfung oder einer Infiltrationsprüfung empfohlen. Ist die Lage des Grundwasserspiegels nicht bekannt, sollte eine Unterdruckprüfung durchgeführt werden.

Die Luftunterdruckprüfung weist gegenüber der Luftüberdruckprüfung insbesondere bei der Prüfung von Kanälen mit großen Nennweiten den Vorteil einer höheren Arbeitssicherheit auf.


Inhaltsverzeichnis vorherige Seite nächste Seite Index