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A-3.1 Bautechnische Zustandsklassifizierung und -bewertung


Grundlage für die Zustandsklassifizierung und -bewertung sind die Zustandsbeschreibungen für Kanäle und Leitungen gem. Anh. A-2.3.7.1 und für Schächte und Inspektionsöffnungen gem. Anh. A-2.3.7.2 auf Grundlage des Kodiersystems der DIN EN 13508-2, die im Rahmen der optischen Inspektion erfasst werden (vgl. Anh. A-2.3).

Die Zustandsklassifizierung und -bewertung wird in den Schritten

  1. Zustandsklassifizierung (Klassifizierung des Einzelzustandes)
  2. Zustandsbewertung (Bewertung der Randbedingungen des Einzelzustandes)
  3. Zustandsbeurteilung (Beurteilung des Objektes1)

durchgeführt. In Abb. A-3 - 1 ist die Vorgehensweise mit den erforderlichen Schritten im Einzelnen dargestellt.

 
Abb. A-3 - 1 Vorgehensweise bei der Zustandsklassifizierung und -bewertung

A-3.1.1 Zustandsklassifizierung

Die Zustandsklassifizierung erfolgt für jede Zustandsbeschreibung jeweils für die Schutzziele

in Abhängigkeit von

Die Schadensart wird durch den Hauptkode und die möglichen Charakterisierungen, das Schadensausmaß wird durch die Quantifizierungen beschrieben. Das Ergebnis der Klassifizierung sind ganzzahlige, vorläufige Einzelschadensklassen von 1 bis 5. Der Einzelschadensklasse 1 werden die Schäden zugeordnet, deren Ausmaß am geringfügigsten ist. In die Einzelschadensklasse 5 werden diejenigen Schäden eingeordnet, deren Ausmaß am größten ist. Die Einordnungen in die Einzelschadensklasse sind

dokumentiert. Grundsätzlich sind die Klassifizierungskriterien des Entwurfes des DWA-M 149-3 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung" in die Klassifizierung eingeflossen, so dass Parallelen nicht zufällig, sondern gewollt sind.

Zur Klassifizierung von Schächten ist der Bereich eines Schachtes, in dem der Zustand auftritt, ein weiteres Klassifizierungskriterium. Die Dokumentation des Schachtbereiches erfolgt gem. Referenzliste U117 der ISYBAU-Austauschformate auf Grundlage der DIN EN 13508-2 (vgl. Anh. A-2.3.5).  
Tab. A-3 - 1 Definition der Schachtbereiche gem. Referenzliste U117
  Wert 
  Schachtbereich 
A
Abdeckung und Rahmen
B
Auflageringe
C
Schachtaufbau
D
Konus
E
Übergangsplatte
F
untere Schachtzone
G
Podest
H
Auftritt
I
Gerinne
J
Sohle

Kodes, deren Informationsgehalt nicht ausreicht, um eine sichere Einordnung in vorläufige Einzelschadensklassen vorzunehmen, werden zwar pauschal einer Klasse zugeordnet. Im Nachgang zur automatisierten Zustandsklassifizierung und -bewertung sind jedoch diese pauschalen Einordnungen durch einen Fachingenieur sorgfältig zu prüfen und im Bedarfsfall zu korrigieren.

Vorläufige Einzelschadensklassen

Das Ergebnis der bautechnischen Zustandsklassifizierung sind je Einzelschaden bis zu drei vorläufige, Schutzziel bezogene Einzelschadensklassen:

A-3.1.2 Zustandsbewertung

Das für das Schutzziel vorliegende Gefährdungspotenzial ist neben der Art und dem Ausmaß eines Einzelschadens auch von den lokalen Randbedingungen abhängig. Mit der Zustandsbewertung werden zusätzlich zur Schadensart und dem Schadensausmaß aus der Zustandsklassifizierung die Randbedingungen des Einzelschadens berücksichtigt.

Vorläufige Einzelschadenszahlen

Zur Verknüpfung der Ergebnisse der Zustandsklassifizierung mit den Randbedingungen werden die vorläufigen Einzelschadensklassen gem. Tab. A-3 - 2 in vorläufige Einzelschadenszahlen

transformiert.  
Tab. A-3 - 2 Ermittlung der vorläufigen Einzelschadenszahl
  vorläufige Schadensklasse 
  vorläufige Schadenszahl 
1
10
2
100
3
200
4
300
5
400

Die Randbedingungen

führen jeweils zu Schutzziel bezogenen Zusatzpunkten.

 
Tab. A-3 - 3 Zusatzpunkte für Randbedingungen bei Kanälen und Leitungen
  Randbedingung 
  Kriterium 
  Zusatzpunkte 
  Dichtheit 
  Standsicherheit 
  Betriebs-sicherheit 
Entwässerungssystem
Fließgewässer kanalisiert
-50
Nicht von
Relevanz
0
Regenwasser
-30
0
Schmutzwasser
30
40
Mischwasser
30
40
Abwasserart
Wassergefährdende Stoffe
150
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Wasserschutzzone
außerhalb einer Wasserschutzzone
0
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Schutzzone IIIb
20
Schutzzone IIIa
40
Schutzzone II
250
Schutzzone I
400
Grundwasserabstand
Gerinne oberhalb des Grundwasserleiters
0
0
Nicht von
Relevanz
Gerinne in der Wechselzone
10
10
Gerinne im Grundwasserleiter
10
10
Bodenart
Lehm, Ton
0
40
Nicht von
Relevanz
Sandiger Lehm, Löss,
Lehmiger Sand, Feinsand
15
20
Mittel-, Grobsand, Kies
30
0
Lage am Umfang
03 bis 09 Uhr
10
0
20
09 bis 03 Uhr
0
10
0
Gesamter Umfang
10
20
20
Lage an einer Verbindung
Ja
10
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Nein
0
 
Tab. A-3 - 4 Zusatzpunkte für Randbedingungen bei Schächten und Inspektionsöffnungen
  Randbedingung 
  Kriterium 
  Zusatzpunkte 
  Dichtheit 
  Standsicherheit 
  Betriebs-sicherheit 
Entwässerungssystem
Fließgewässer kanalisiert
-50
Nicht von
Relevanz
0
Regenwasser
-30
0
Schmutzwasser
30
40
Mischwasser
30
40
Abwasserart
Wassergefährdende Stoffe
150
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Wasserschutzzone
außerhalb einer Wasserschutzzone
0
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Schutzzone IIIb
20
Schutzzone IIIa
40
Schutzzone II
250
Schutzzone I
400
Grundwasserabstand
Gerinne oberhalb des Grundwasserleiters
0
0
Nicht von
Relevanz
Gerinne in der Wechselzone
10
10
Gerinne im Grundwasserleiter
10
10
Bodenart
Lehm, Ton
0
40
Nicht von
Relevanz
Sandiger Lehm, Löss, Lehmiger Sand, Feinsand
15
20
Mittel-, Grobsand, Kies
30
0
Lage an einer Bauteilverbindung
Ja
10
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Nein
0

Endgültige Einzelschadenszahlen

Die vorläufigen Schadenszahlen werden Schutzziel bezogen in Abhängigkeit von den lokalen Randbedingungen mit der Summe der Zusatzpunkte gem. Tab. A-3 - 3 (Kanäle und Leitungen) bzw. Tab. A-3 - 4 (Schächte und Inspektionsöffnungen) zur endgültigen Einzelschadenszahl addiert. Das Ergebnis sind je Einzelschaden bis zu drei endgültige Schutzziel bezogene Einzelschadenszahlen:

Endgültige Einzelschadensklassen

Die Ermittlung der auf ein Schutzziel bezogenen endgültigen Einzelschadensklassen

erfolgt in Abhängigkeit von der endgültigen Einzelschadenszahl gem. Tab. A-3 - 5.  
Tab. A-3 - 5 Ermittlung der endgültigen Einzelschadensklasse
  endgültige Einzelschadenszahl 
  endgültige Einzelschadensklasse 
10 - 991
1
100 -199
2
200 - 299
3
300 - 399
4
³ 400
5

1Es gilt die Bedingung:
SZ(D,S,B)E = 10 wenn SZ(D,S,B)E < 10

Die auf ein Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen stellen Zwischenergebnisse dar, die keinen Einfluss auf die weitere Vorgehensweise haben. Sie können mit den ISYBAU-Austauschformaten ausgetauscht werden.

Maximale endgültige Einzelschadenszahl

Die größte auf ein Schutzziel bezogene Einzelschadenszahl (SZDE, SZSE, oder SZBE) ist zugleich die maximale, endgültige Einzelschadenszahl MaxSZE.

Maximale endgültige Einzelschadensklasse

Die maximale, endgültige Einzelschadensklasse MaxSKE wird aus der maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl und den Festlegungen gem. Tab. A-3 - 5 festgelegt.

Die maximale, endgültige Einzelschadenszahl und die maximale, endgültige Einzelschadensklasse zeigen Schutzziel übergreifend in Abhängigkeit

das größte Gefährdungspotenzial eines Einzelschadens auf.

A-3.1.3 Zustandsbeurteilung

Mit der Zustandsbeurteilung erfolgt die Verdichtung der Klassifizierungs- und Bewertungsergebnisse auf das Objekt. Objekte sind die im Rahmen der generellen Planung (Liegenschaftsbezogene Abwasserentsorgungskonzepte) auf Grundlage von Zustandsbeschreibungen gem. DIN EN 13508-2 zu beurteilenden abwassertechnischen Anlagen

Die Beurteilung des Objektes erfolgt Schutzziel übergreifend zur Aufstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsbedürftigkeit. Hierzu werden

eines Objektes berücksichtigt.

Vorläufige Objektzahl

Zur Ermittlung des größten Einzelschadens eines Objektes wird für jeden Einzelschaden die maximale, endgültige Einzelschadenszahl MaxSZE herangezogen. Die vorläufige Objektzahl OZV entspricht der größten maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl eines Objektes.

Schadenslängenzahl

Zur Berücksichtigung der Schadenssituation des gesamten Objektes wird für jeden Einzelschaden das Produkt der maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl MaxSZE mit der zugehörigen Längenausdehnung dL in Metern berechnet. Für Kanäle und Leitungen ist die horizontale und für Schächte die vertikale Längenausdehnung zu verwenden. Punktuelle Schäden von Haltungen und Leitungen werden mit einer Schadenslänge von 0,3 m, punktuelle Schäden von Schächten mit einer Schädenslänge von 0,5 m (jeweils Grenze zwischen Punkt- und Streckenschaden) berücksichtigt. Die Summe der Produkte über n Einzelschäden ergibt die objektbezogene Schadenslängenzahl SLZ  

.

Schadenslänge SL

Mit der Schadenslänge SL werden in Abhängigkeit von

Zusatzpunkte gem. Abb. A-3 - 2 und Tab. A-3 - 6 zur Berücksichtigung der Schadensdichte bestimmt  
Abb. A-3 - 2 Funktion zur Ermittlung der Zusatzpunkte SL (Schadenslänge)

.  
Tab. A-3 - 6 Gleichungen zur Ermittlung der Zusatzpunkte SL (Schadenslänge)

Endgültige Objektzahl

Die endgültige Objektzahl OZE ergibt sich zu  

Objektklasse

Die Ermittlung der Objektklasse OK erfolgt anhand der in Tab. A-3 - 7 definierten Klassengrenzen.

Tab. A-3 - 7 Ermittlung der Objektklasse  
  Endgültige Objektzahl 
  Objektklasse 
0
01
10 - 99
1
100 -199
2
200 - 299
3
300 - 399
4
³ 400
5

1Objekte, die inspiziert wurden, aber keinerlei Schäden aufweisen, erhalten die Objektklasse 0!

Die Objektklasse gibt in genereller Form Auskunft über die Sanierungsdringlichkeit abwassertechnischer Anlagen. Hinweise zur Interpretation der Objektklasse sind im Anh. A-3.1.6 enthalten.

A-3.1.4 Automatisierte und manuelle Zustandsklassifizierung und -bewertung

Das Bewertungs- und Klassifizierungsmodell ist mit Gleichungen und logischen Verknüpfungen vollständig beschrieben, so dass der Vorgang automatisiert erfolgen kann. Neben der automatisierten Zustandsklassifizierung und -bewertung ist parallel auch eine manuelle Zustandsklassifizierung und -bewertung vorgesehen, wobei die automatisierte Klassifizierung und Bewertung nicht von der manuellen Klassifizierung und Bewertung beeinflusst werden darf.

Im Rahmen der manuellen Klassifizierung und Bewertung können die pauschalen Klassifizierungen, die generell nicht mit einer ausreichenden Sicherheit festgelegt werden können, durch eine Korrektur dem tatsächlichen, einzelfallbezogenen Gefährdungspotenzial angepasst werden (vgl. Anh. A-3.1.1). Hierfür sind die vorläufigen, auf ein Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen SKDv, SKSv und SKBv manuell festzulegen (vgl. Tab. A-3 - 11 bis Tab. A-3 - 35 im Anhang A-3.2.1 sowie Tab. A-3 - 36 bis Tab. A-3 - 68 im Anhang A-3.2.2). Im Rahmen der dv-technischen Umsetzung der manuellen Klassifizierung sind daher die Datenfelder der auf ein Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen SKDv, SKSv und SKBv getrennt von der automatisierten Bewertung vorzuhalten.

Darüber hinaus können durch den Fachingenieur manuelle Objektklassen OK vergeben werden. Im Rahmen der dv-technischen Umsetzung sind daher die Datenfelder der Objektklassen ebenfalls getrennt von der automatisierten Bewertung vorzuhalten.

Zum Austausch der Ergebnisse aus der automatischen und manuellen Klassifizierung und Bewertung stehen in den ISYBAU-Austauschformaten für die Zustandsdaten (vgl. Anh. A-7.5) in den Bereichen "Klassifizierung" und "Bewertung" die erforderlichen Datenfelder zur Verfügung.

A-3.1.5 Systembeurteilung

Zum überregionalen und auch bundesweiten Vergleich des Zustands der Kanalnetze in Liegenschaften des Bundes sind Kennzahlen erforderlich.

Systemzahl SYH

Die Systemzahl SYH beschreibt längengewichtet den bautechnischen Zustand von Haltungen.  

 
mit
SYH
= Systemzahl Haltungen

OZE,i
= endgültige Objektzahlen der Haltungen i

Li
= Länge der Haltung i in m

Lges
= Gesamtlänge der berücksichtigten Haltungen in m

n
= Anzahl der berücksichtigten Haltungen

Die Systemzahl SYH kann für Teilsysteme, Teilnetze oder um eine übergreifende Bewertung eines Schmutz-, Regen- und Mischwassernetzes einer Liegenschaft bestimmt werden.

Systemzahl SYL

Die Systemzahl SYL beschreibt längengewichtet den bautechnischen Zustand von Leitungen. Die Ermittlung der Systemzahl für Leitungen erfolgt in Analogie zu den Haltungen.  

 
mit
SYL
= Systemzahl Leitungen

OZE,i
= endgültige Objektzahlen der Leitungen i

Li
= Länge der Leitung i in m

Lges
= Gesamtlänge der berücksichtigten Leitungen in m

n
= Anzahl der berücksichtigten Leitungen

Für die Systemzahl SYL ist anzugeben, welcher Bereich bei der Bewertung berücksichtigt wurde (z.B. Anschlussleitungen im Unterkunftsbereich). Da nur selten alle Leitungen des untersuchten Bereichs wegen z.B. fehlender Revisionsöffnungen inspiziert werden, sollte darüber hinaus eine prozentuale Abschätzung der erfassten Leitungslänge erfolgen. Die Zusatzangabe "80%" sagt somit aus, dass schätzungsweise 80% der Leitungen im berücksichtigten Bereich bei der optischen Inspektion erfasst wurden.

Systemzahl SYS

Die Systemzahl SYS ist das Ergebnis einer arithmetischen Mittelung des bautechnischen Zustandes von Schächten. Die Ermittlung der Systemzahl für Schächte erfolgt in Analogie zu den Haltungen.  

 
mit
SYS
= Systemzahl Schächte

OZE,i
= endgültige Objektzahlen der Schächte i

n
= Anzahl der berücksichtigten Schächte

Systemklassen

Die Systemklassen können gem. Tab. A-3 - 8 aus der Systemzahl bestimmt werden.

Tab. A-3 - 8 Bestimmung der Systemklassen  
  Systemzahl 
  Systemklasse 
0
0
>0 - 99
1
100 - 199
2
200 - 299
3
300 - 399
4
³ 400
5

A-3.1.6 Hinweise zur Interpretation der Ergebnisse

Die Bedeutung der Objektklassen (vgl. A-3.1.3) gibt gem. Tab. A-3 - 9 grob Auskunft über die Sanierungsbedürftigkeit.  
Tab. A-3 - 9 Bedeutung der Objektklassen
  Objektklasse 
  Bedeutung 
Klasse 0
schadensfrei, kein Handlungsbedarf
Klasse 1
geringfügige Schäden, ohne unmittelbar festzulegenden Handlungsbedarf
Klasse 2
langfristiger Handlungsbedarf
Klasse 3
mittelfristiger Handlungsbedarf
Klasse 4
kurzfristiger Handlungsbedarf
Klasse 5
umgehender Handlungsbedarf (i.d.R. Sofortmaßnahme)

Prioritätenliste

Aus den Objektklassen kann eine Prioritätenliste abgeleitet werden, die

beinhaltet. Aus der Prioritätenliste ist aber weder die zeitliche Abfolge von Sanierungsmaßnahmen noch ein konkretes Bauprogramm oder eine konkrete Sanierungsplanung ableitbar. Für ein konkretes Bauprogramm sind weitere Randbedingungen, wie z.B.:

zu berücksichtigen.

Unabhängig von der ermittelten Priorität sind Sofortmaßnahmen für diejenigen Zustände einzuleiten, die nach dem Grundsatz der Besorgnis unverzügliches Handeln erfordern. Dies sind z.B.:

1Das Objekt ist die jeweilige betrachtete abwassertechnische Anlage, z.B. eine Haltung oder eine Leitung


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