A-3.1 Bautechnische Zustandsklassifizierung und -bewertung
Grundlage für die Zustandsklassifizierung und -bewertung sind die Zustandsbeschreibungen für Kanäle und Leitungen gem. Anh. A-2.3.7.1 und für Schächte und Inspektionsöffnungen gem. Anh. A-2.3.7.2 auf Grundlage des Kodiersystems der DIN EN 13508-2, die im Rahmen der optischen Inspektion erfasst werden (vgl. Anh. A-2.3).
Die Zustandsklassifizierung und -bewertung wird in den Schritten
- Zustandsklassifizierung (Klassifizierung des Einzelzustandes)
- Zustandsbewertung (Bewertung der Randbedingungen des Einzelzustandes)
- Zustandsbeurteilung (Beurteilung des Objektes1)
durchgeführt. In Abb. A-3 - 1 ist die Vorgehensweise mit den erforderlichen Schritten im Einzelnen dargestellt.
Abb. A-3 - 1 Vorgehensweise bei der Zustandsklassifizierung und -bewertung![]()
A-3.1.1 Zustandsklassifizierung
Die Zustandsklassifizierung erfolgt für jede Zustandsbeschreibung jeweils für die Schutzziele
Die Schadensart wird durch den Hauptkode und die möglichen Charakterisierungen, das Schadensausmaß wird durch die Quantifizierungen beschrieben. Das Ergebnis der Klassifizierung sind ganzzahlige, vorläufige Einzelschadensklassen von 1 bis 5. Der Einzelschadensklasse 1 werden die Schäden zugeordnet, deren Ausmaß am geringfügigsten ist. In die Einzelschadensklasse 5 werden diejenigen Schäden eingeordnet, deren Ausmaß am größten ist. Die Einordnungen in die Einzelschadensklasse sind
- für Kanäle und Leitungen in den Tabellen Tab. A-3 - 11 bis Tab. A-3 - 35 (vgl. Anhang A-3.2.1),
- für Schächte und Inspektionsöffnungen in den Tabellen Tab. A-3 - 36 bis Tab. A-3 - 68 (vgl. Anhang A-3.2.2)
dokumentiert. Grundsätzlich sind die Klassifizierungskriterien des Entwurfes des DWA-M 149-3 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung" in die Klassifizierung eingeflossen, so dass Parallelen nicht zufällig, sondern gewollt sind.
Zur Klassifizierung von Schächten ist der Bereich eines Schachtes, in dem der Zustand auftritt, ein weiteres Klassifizierungskriterium. Die Dokumentation des Schachtbereiches erfolgt gem. Referenzliste U117 der ISYBAU-Austauschformate auf Grundlage der DIN EN 13508-2 (vgl. Anh. A-2.3.5).
Kodes, deren Informationsgehalt nicht ausreicht, um eine sichere Einordnung in vorläufige Einzelschadensklassen vorzunehmen, werden zwar pauschal einer Klasse zugeordnet. Im Nachgang zur automatisierten Zustandsklassifizierung und -bewertung sind jedoch diese pauschalen Einordnungen durch einen Fachingenieur sorgfältig zu prüfen und im Bedarfsfall zu korrigieren.
Vorläufige Einzelschadensklassen
Das Ergebnis der bautechnischen Zustandsklassifizierung sind je Einzelschaden bis zu drei vorläufige, Schutzziel bezogene Einzelschadensklassen:
A-3.1.2 Zustandsbewertung
Das für das Schutzziel vorliegende Gefährdungspotenzial ist neben der Art und dem Ausmaß eines Einzelschadens auch von den lokalen Randbedingungen abhängig. Mit der Zustandsbewertung werden zusätzlich zur Schadensart und dem Schadensausmaß aus der Zustandsklassifizierung die Randbedingungen des Einzelschadens berücksichtigt.
Vorläufige Einzelschadenszahlen
Zur Verknüpfung der Ergebnisse der Zustandsklassifizierung mit den Randbedingungen werden die vorläufigen Einzelschadensklassen gem. Tab. A-3 - 2 in vorläufige Einzelschadenszahlen
Tab. A-3 - 2 Ermittlung der vorläufigen Einzelschadenszahl vorläufige Schadensklasse vorläufige Schadenszahl 1 10 2 100 3 200 4 300 5 400
- für Kanäle und Leitungen (Tab. A-3 - 3),
- für Schächte (Tab. A-3 - 4)
führen jeweils zu Schutzziel bezogenen Zusatzpunkten.
Endgültige Einzelschadenszahlen
Die vorläufigen Schadenszahlen werden Schutzziel bezogen in Abhängigkeit von den lokalen Randbedingungen mit der Summe der Zusatzpunkte gem. Tab. A-3 - 3 (Kanäle und Leitungen) bzw. Tab. A-3 - 4 (Schächte und Inspektionsöffnungen) zur endgültigen Einzelschadenszahl addiert. Das Ergebnis sind je Einzelschaden bis zu drei endgültige Schutzziel bezogene Einzelschadenszahlen:
Endgültige Einzelschadensklassen
Die Ermittlung der auf ein Schutzziel bezogenen endgültigen Einzelschadensklassen
erfolgt in Abhängigkeit von der endgültigen Einzelschadenszahl gem. Tab. A-3 - 5.
Tab. A-3 - 5 Ermittlung der endgültigen Einzelschadensklasse endgültige Einzelschadenszahl endgültige Einzelschadensklasse 10 - 991 1 100 -199 2 200 - 299 3 300 - 399 4 ³ 400 5
1Es gilt die Bedingung:
SZ(D,S,B)E = 10 wenn SZ(D,S,B)E < 10Die auf ein Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen stellen Zwischenergebnisse dar, die keinen Einfluss auf die weitere Vorgehensweise haben. Sie können mit den ISYBAU-Austauschformaten ausgetauscht werden.
Maximale endgültige Einzelschadenszahl
Die größte auf ein Schutzziel bezogene Einzelschadenszahl (SZDE, SZSE, oder SZBE) ist zugleich die maximale, endgültige Einzelschadenszahl MaxSZE.
Maximale endgültige Einzelschadensklasse
Die maximale, endgültige Einzelschadensklasse MaxSKE wird aus der maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl und den Festlegungen gem. Tab. A-3 - 5 festgelegt.
Die maximale, endgültige Einzelschadenszahl und die maximale, endgültige Einzelschadensklasse zeigen Schutzziel übergreifend in Abhängigkeit
das größte Gefährdungspotenzial eines Einzelschadens auf.
A-3.1.3 Zustandsbeurteilung
Mit der Zustandsbeurteilung erfolgt die Verdichtung der Klassifizierungs- und Bewertungsergebnisse auf das Objekt. Objekte sind die im Rahmen der generellen Planung (Liegenschaftsbezogene Abwasserentsorgungskonzepte) auf Grundlage von Zustandsbeschreibungen gem. DIN EN 13508-2 zu beurteilenden abwassertechnischen Anlagen
Die Beurteilung des Objektes erfolgt Schutzziel übergreifend zur Aufstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsbedürftigkeit. Hierzu werden
- der größte Einzelschaden aus Zustandsklassifizierung und -bewertung,
- die Dichte, das Ausmaß sowie die Längenausdehnung aller Einzelschäden
eines Objektes berücksichtigt.
Vorläufige Objektzahl
Zur Ermittlung des größten Einzelschadens eines Objektes wird für jeden Einzelschaden die maximale, endgültige Einzelschadenszahl MaxSZE herangezogen. Die vorläufige Objektzahl OZV entspricht der größten maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl eines Objektes.
Schadenslängenzahl
Zur Berücksichtigung der Schadenssituation des gesamten Objektes wird für jeden Einzelschaden das Produkt der maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl MaxSZE mit der zugehörigen Längenausdehnung dL in Metern berechnet. Für Kanäle und Leitungen ist die horizontale und für Schächte die vertikale Längenausdehnung zu verwenden. Punktuelle Schäden von Haltungen und Leitungen werden mit einer Schadenslänge von 0,3 m, punktuelle Schäden von Schächten mit einer Schädenslänge von 0,5 m (jeweils Grenze zwischen Punkt- und Streckenschaden) berücksichtigt. Die Summe der Produkte über n Einzelschäden ergibt die objektbezogene Schadenslängenzahl SLZ
.
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Schadenslänge SL
Mit der Schadenslänge SL werden in Abhängigkeit von
- der Schadenslängenzahl SLZ
- der vorläufigen Objektzahl OZV sowie
- der Länge HL in [m] (Untersuchungslänge bei Haltungen und Leitungen, Schachttiefe bei Schächten)
Zusatzpunkte gem. Abb. A-3 - 2 und Tab. A-3 - 6 zur Berücksichtigung der Schadensdichte bestimmt
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Abb. A-3 - 2 Funktion zur Ermittlung der Zusatzpunkte SL (Schadenslänge)![]()
Tab. A-3 - 6 Gleichungen zur Ermittlung der Zusatzpunkte SL (Schadenslänge)![]()
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Endgültige Objektzahl
Die endgültige Objektzahl OZE ergibt sich zu
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Objektklasse
Die Ermittlung der Objektklasse OK erfolgt anhand der in Tab. A-3 - 7 definierten Klassengrenzen.
Tab. A-3 - 7 Ermittlung der Objektklasse
Endgültige Objektzahl Objektklasse 0 01 10 - 99 1 100 -199 2 200 - 299 3 300 - 399 4 ³ 400 5
1Objekte, die inspiziert wurden, aber keinerlei Schäden aufweisen, erhalten die Objektklasse 0!
Die Objektklasse gibt in genereller Form Auskunft über die Sanierungsdringlichkeit abwassertechnischer Anlagen. Hinweise zur Interpretation der Objektklasse sind im Anh. A-3.1.6 enthalten.
A-3.1.4 Automatisierte und manuelle Zustandsklassifizierung und -bewertung
Das Bewertungs- und Klassifizierungsmodell ist mit Gleichungen und logischen Verknüpfungen vollständig beschrieben, so dass der Vorgang automatisiert erfolgen kann. Neben der automatisierten Zustandsklassifizierung und -bewertung ist parallel auch eine manuelle Zustandsklassifizierung und -bewertung vorgesehen, wobei die automatisierte Klassifizierung und Bewertung nicht von der manuellen Klassifizierung und Bewertung beeinflusst werden darf.
Im Rahmen der manuellen Klassifizierung und Bewertung können die pauschalen Klassifizierungen, die generell nicht mit einer ausreichenden Sicherheit festgelegt werden können, durch eine Korrektur dem tatsächlichen, einzelfallbezogenen Gefährdungspotenzial angepasst werden (vgl. Anh. A-3.1.1). Hierfür sind die vorläufigen, auf ein Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen SKDv, SKSv und SKBv manuell festzulegen (vgl. Tab. A-3 - 11 bis Tab. A-3 - 35 im Anhang A-3.2.1 sowie Tab. A-3 - 36 bis Tab. A-3 - 68 im Anhang A-3.2.2). Im Rahmen der dv-technischen Umsetzung der manuellen Klassifizierung sind daher die Datenfelder der auf ein Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen SKDv, SKSv und SKBv getrennt von der automatisierten Bewertung vorzuhalten.
Darüber hinaus können durch den Fachingenieur manuelle Objektklassen OK vergeben werden. Im Rahmen der dv-technischen Umsetzung sind daher die Datenfelder der Objektklassen ebenfalls getrennt von der automatisierten Bewertung vorzuhalten.
Zum Austausch der Ergebnisse aus der automatischen und manuellen Klassifizierung und Bewertung stehen in den ISYBAU-Austauschformaten für die Zustandsdaten (vgl. Anh. A-7.5) in den Bereichen "Klassifizierung" und "Bewertung" die erforderlichen Datenfelder zur Verfügung.
A-3.1.5 Systembeurteilung
Zum überregionalen und auch bundesweiten Vergleich des Zustands der Kanalnetze in Liegenschaften des Bundes sind Kennzahlen erforderlich.
Systemzahl SYH
Die Systemzahl SYH beschreibt längengewichtet den bautechnischen Zustand von Haltungen.
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Die Systemzahl SYH kann für Teilsysteme, Teilnetze oder um eine übergreifende Bewertung eines Schmutz-, Regen- und Mischwassernetzes einer Liegenschaft bestimmt werden.
Systemzahl SYL
Die Systemzahl SYL beschreibt längengewichtet den bautechnischen Zustand von Leitungen. Die Ermittlung der Systemzahl für Leitungen erfolgt in Analogie zu den Haltungen.
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Für die Systemzahl SYL ist anzugeben, welcher Bereich bei der Bewertung berücksichtigt wurde (z.B. Anschlussleitungen im Unterkunftsbereich). Da nur selten alle Leitungen des untersuchten Bereichs wegen z.B. fehlender Revisionsöffnungen inspiziert werden, sollte darüber hinaus eine prozentuale Abschätzung der erfassten Leitungslänge erfolgen. Die Zusatzangabe "80%" sagt somit aus, dass schätzungsweise 80% der Leitungen im berücksichtigten Bereich bei der optischen Inspektion erfasst wurden.
Systemzahl SYS
Die Systemzahl SYS ist das Ergebnis einer arithmetischen Mittelung des bautechnischen Zustandes von Schächten. Die Ermittlung der Systemzahl für Schächte erfolgt in Analogie zu den Haltungen.
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mit SYS = Systemzahl Schächte OZE,i = endgültige Objektzahlen der Schächte i n = Anzahl der berücksichtigten SchächteSystemklassen
Die Systemklassen können gem. Tab. A-3 - 8 aus der Systemzahl bestimmt werden.
Tab. A-3 - 8 Bestimmung der Systemklassen
Systemzahl Systemklasse 0 0 >0 - 99 1 100 - 199 2 200 - 299 3 300 - 399 4 ³ 400 5A-3.1.6 Hinweise zur Interpretation der Ergebnisse
Die Bedeutung der Objektklassen (vgl. A-3.1.3) gibt gem. Tab. A-3 - 9 grob Auskunft über die Sanierungsbedürftigkeit.
Prioritätenliste
Aus den Objektklassen kann eine Prioritätenliste abgeleitet werden, die
- einen grob abgestuften Überblick über den Zustand des Entwässerungssystems und
- eine Rangfolge über die Sanierungsbedürftigkeit der abwassertechnischen Anlagen
beinhaltet. Aus der Prioritätenliste ist aber weder die zeitliche Abfolge von Sanierungsmaßnahmen noch ein konkretes Bauprogramm oder eine konkrete Sanierungsplanung ableitbar. Für ein konkretes Bauprogramm sind weitere Randbedingungen, wie z.B.:
- Baumaßnahmen anderer Leitungsträger,
- hydraulische Missstände,
- Zusammenfassung mehrerer sanierungsbedürftiger abwassertechnischer Anlagen zu einer Maßnahme,
- verkehrstechnische Belange,
- Strukturverbesserungen im Kanalnetz und
- Erschließungsmaßnahmen
Unabhängig von der ermittelten Priorität sind Sofortmaßnahmen für diejenigen Zustände einzuleiten, die nach dem Grundsatz der Besorgnis unverzügliches Handeln erfordern. Dies sind z.B.:
- Beeinträchtigungen, die die betriebliche Funktion aufheben,
- Schäden in Wasserschutzzone II oder im nahen Einzugsbereich von Heil- und Mineralquellen, die die Dichtheit des Kanals auch nur annähernd in Frage stellen,
- Grundwasserbeeinträchtigungen durch austretendes Abwasser,
- Aufhebung der statischen Funktion des Rohrkörpers, die zu Situationen mit Einsturzgefahr führen, hierzu gehören:
1Das Objekt ist die jeweilige betrachtete abwassertechnische Anlage, z.B. eine Haltung oder eine Leitung