A-6.3.4.3 Boden- und Hohlrauminjektionen
Verfahren
a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Im Bereich der Undichtigkeiten oder der vermuteten Hohlräume werden durch die Kanal- oder Bauwerkswandungen Bohrungen hergestellt. In diese Bohrungen werden anschl. Injektionslanzen oder -stutzen eingesetzt, über die das Injektionsmittel eingebracht wird. Bei typischen Längsrissen wird das Injektionsmittel i. Allg. durch in den Kämpfern eingesetzte Injektionspacker eingepresst. Der Injektionsvorgang wird abgebrochen, wenn das Injektionsmittel aus den Rissen wieder austritt. Nach dem Aushärten werden die Risse und Bohrungen nachbehandelt. Dies kann bei gemauerten Kanälen auch in Form einer vollständig neuen Innenbeschichtung, z. B. auf der Basis eines kunststoffmodifizierten Zementmörtels erfolgen (Abbildung 1). Falls möglich, sollte aus Kosten- und Umweltschutzgründen ein Injektionsmittel auf der Basis von Zement eingesetzt werden.
Anwendungsbereich
- Verfestigung des den Kanal umgebenden Lockergesteins bzw. Füllen der ihn umgebenden Hohlräume;
- kleinere Längsrisse und Undichtigkeiten werden gleichzeitig saniert.
Vorteil
- unabhängig von Querschnittsform;
- vorzugsweise Betonkanäle und gemauerte Kanäle;
- keine Querschnittsreduzierung;
- Teilbetrieb ist bei großen Querschnitten möglich.
Nachteil
- Überlastungsgefahr für den Kanal bei großen Hohlräumen;
- Injektionsmittel kann bei unsachgemäßer Zugabe und falschem Injektionsdruck zu Verformungen der Geländeoberfläche führen [Landesinstitut für Bauwesen und angewandte Bauschadensforschung NRW, 1993].
Ökologische Beurteilung
- Indirekte Auswirkungen: Vitalitätsverluste bei Bäumen und Sträuchern durch Stoffeintrag, evtl. langfristig durch Überschussharz, im Wurzelbereich möglich;
- Gel bindet Bodenfeuchtigkeit --> ggf. Austrocknung des Umgebungsbereichs (Bodenfunktion Wasserspeicherung gestört);
- im Austrittsbereich des Gels ist die Beeinträchtigung aller Bodenfunktionen möglich [GSTT, 1997];
- Injektionsmittel können gesundheitsschädlich sein, daher sind wasserdichte Kleidung, Gummihandschuhe und Augenschutz notwendig;
- Material kann bei starken Grundwasserströmen abgeschwemmt werden, bevor es abgebunden hat, daher muss das Injektionsmittel auf Umweltverträglichkeit im Rahmen des bauaufsichtlichen Prüfbescheides geprüft worden sein.
Rechtliche Beurteilung
- Gelreste bzw. deren Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß zu entsorgen;
- Gemäß WHG § 34 Abs. 1 darf eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaft durch die Einleitung von Stoffen nicht zu besorgen sein (unbedingt Umweltverträglichkeit des Injektionsmittels beachten).
Am Beispiel Mauerwerk wird der Arbeitsablauf der Sanierung begehbarer Kanäle mit Hilfe der Injektion und Abdichtung dargestellt.