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A-6 Sanierungsverfahren


A-6.1 Hinweise zur Sanierung von Kanälen, Leitungen und Schächten


Die in den Anhängen A-6.2, A-6.3, A-6.4 und A-6.5 beschriebenen Sanierungsverfahren für Kanäle, Leitungen und Schächte wurden auf der Grundlage der Planungshilfe Kanalsanierung (Kapitel 4 und 5) des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Beauftragung der Planungshilfe Kanalsanierung erfolgte durch

Vertreten durch:

Planungsgrundsätze

Der Betreiber von Abwasseranlagen ist gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig zu überwachen. Werden hierbei Schäden festgestellt, die den Kanalbetrieb und/oder die Umwelt negativ beeinflussen, ist der Betreiber weiterhin verpflichtet, die Schäden zu sanieren.

Die Anforderungen an ein saniertes Abwassersystem sollten denen an ein neues System entsprechen.

Dies gilt insbesondere für die hydraulische Leistungsfähigkeit, den Betrieb und die Unterhaltung, für Materialien und Baustoffe sowie die Werterhaltung.

Dementsprechend gelten die generellen Anforderungen und Normen bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen (s. Kapitel 3).

Es werden die zurzeit gebräuchlichen Verfahren für die Sanierung von Kanälen, Leitungen und Schächte beschrieben.

Weniger bekannte Produkte oder noch nicht erprobte Verfahren wurden nicht aufgeführt. Zur Vertiefung von Einzelfragen wird auf die einschlägige Fachliteratur bzw. auf Fachzeitschriften hingewiesen (s. Literaturverzeichnis A-13.1).

Bei patentierten Verfahren oder Namen bzw. eingetragenen Warenzeichen sind die jeweiligen Hersteller im Literaturverzeichnis zu finden.

Da es für die meisten grabenlosen Sanierungsverfahren noch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (z. B. Normen des DIN, ATV-Arbeitsblätter), wird in nachfolgenden Verfahrens-Datenblättern auf die jeweiligen Einsatzbereiche, die zu fordernde Qualitätssicherung sowie die erforderlichen Qualitätsnachweise verwiesen.

In Ermangelung allgemein anerkannter Regeln der Technik kann der Nachweis der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit eines Verfahrens oder Produktes im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen auch über eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik erbracht werden (DIBT-Zulassung). Zurzeit haben nur wenige Sanierungsverfahren eine DIBT-Zulassung. Der aktuelle Stand der Zulassungen sowie die Zulassung selbst kann im Internet unter www.dibt.de abgerufen werden.

Sanierungsarten

Bei der Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen wird zwischen drei generellen Sanierungsarten unterschieden:

Nachfolgende Tabelle enthält die Definitionen der Sanierungsarten sowie die jeweils zugeordneten Sanierungsverfahren.

 
  Sanierungsart 
  Sanierungsverfahren 
  Verfahrensbeschreibung 
Reparatur
Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden
Injektionsverfahren
  • Injektion von Muffen/Schadstellen
  • Injektion von Anschlussstutzen
  • Injektion von Außen mittels Lanzen
  • Flutungsverfahren
Roboterverfahren
  • Reparatur mittels Roboter
Partielle Inliner
  • Part-Liner
  • Innenmanschetten
  • Hutprofile
Rückverformung
  • Rückverformung
Manuelle Reparatur von außen und von innen (bei begehbaren Kanälen)
  • Ausbessern von Schadstellen
  • Auswechseln einzelner Rohre in offener Bauweise
  • Verfugung von Klinkermauerwerk
Abdichtungsverfahren
  • Innenmanschetten
  • Außenmanschetten
  • Oberflächenbehandlung
Renovierung
Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen und -leitungen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz.
Reliningverfahren
  • Rohrrelining
  • Auskleidung mit Bahnen, Platten, Einzelelemente
  • = Montageverfahren
Beschichtungsverfahren
  • Auspressverfahren
  • Verdrängungsverfahren
  • Aufspritzverfahren
  • Anschleuderverfahren
Erneuerung
Herstellung neuer Abwasserkanäle und -leitungen in der bisherigen oder einer anderen Linienführung, wobei die neuen Anlagen die Funktion der ursprünglichen Abwasserkanäle und -leitungen einbeziehen.
Offene Bauweise


  • Neubau
  • Teilerneuerung
Geschlossene Bauweise
  • Überfahren
  • Berstlining
  • Vortriebsverfahren

Einflussfaktoren bei der Verfahrensauswahl

Bei der Wahl des Sanierungsverfahrens sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Art und Ausmaß des Schadens

Der Umfang des Schadens bzw. die Schadensart wird im Rahmen der optischen Inspektion und Zustandserfassung ermittelt.

Liegt die optische Inspektion bereits einige Zeit zurück, kann das Schadensausmaß sich unter Umständen zwischenzeitlich verändert haben. Vor der Wahl der Sanierungsverfahren ist deshalb im Bedarfsfall eine erneute Inspektion durchzuführen.

Hydraulik

Die hydraulische Leistungsfähigkeit ist aus betrieblicher Hinsicht und insbesondere bei der Wahl von Renovierungsverfahren mit Querschnittsreduzierung, mit Hilfe einer hydraulischen Berechnung nachzuweisen (s. Anhang A-4).

Wirtschaftlichkeit

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Örtliche Besonderheiten

Bei Sanierungen in Trinkwasserschutzzonen, Landschafts- oder Naturschutzgebieten, Sicherheitsbereichen oder bei sonstigen örtlichen Besonderheiten sind besondere Auflagen und Randbedingungen zu beachten, die ggf. nur von bestimmten Sanierungsverfahren erfüllt werden können.

Koordination mit anderen Baumaßnahmen

In der Planungsphase sind weitere geplante Baumaßnahmen zu berücksichtigen und zu koordinieren.

Gliederung der Sanierungsverfahren

Die Einteilung der Sanierungsverfahren wurde folgendermaßen vorgenommen:

Eine Einteilung erfolgt außerdem nach den Sanierungsarten:

Datenblätter

Die Sanierungsverfahren werden in technischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht bewertet. Ihre Einsatzmöglichkeiten, die Bauausführung und die Qualitätsrichtlinien werden dargestellt.

Die verfahrensspezifischen Datenblätter sind folgendermaßen aufgebaut:

  1. Verfahrensbeschreibung
    • Allgemeine Verfahrensbeschreibung
    • Zugehörige Verfahren und Varianten
    • Anwendungsbereich
    • Vorteil
    • Nachteil
    • Ökologische Beurteilung
    • Rechtliche Beurteilung
    • Abbildung

Für nicht begehbare Kanäle, Leitungen und Schächte enthalten die Datenblätter außerdem wichtige Punkte zur Bauausführung:

  1. Bauausführung
    • Leistungsbeschreibung
    • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
    • Angaben zur Bauzeit
    • Angaben zur Bauüberwachung
    • Qualitätsnachweise
Tabellen/DV-Anwendung

Neben den Verfahrensbeschreibungen in den Datenblättern enthalten die nachfolgenden Kapitel auch übersichtliche Verfahrenstabellen.

Mit Hilfe der beigefügten DV-Anwendung erhält man bei Eingabe des Altrohres, der Schäden sowie sonstiger wesentlicher Randbedingungen eine Auflistung der geeigneten Sanierungsverfahren.


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