A-6 Sanierungsverfahren
A-6.1 Hinweise zur Sanierung von Kanälen, Leitungen und Schächten
Die in den Anhängen A-6.2, A-6.3, A-6.4 und A-6.5 beschriebenen Sanierungsverfahren für Kanäle, Leitungen und Schächte wurden auf der Grundlage der Planungshilfe Kanalsanierung (Kapitel 4 und 5) des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Beauftragung der Planungshilfe Kanalsanierung erfolgte durch
- das ehemalige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und
- das ehemalige Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Planungsgrundsätze
Der Betreiber von Abwasseranlagen ist gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig zu überwachen. Werden hierbei Schäden festgestellt, die den Kanalbetrieb und/oder die Umwelt negativ beeinflussen, ist der Betreiber weiterhin verpflichtet, die Schäden zu sanieren.
Die Anforderungen an ein saniertes Abwassersystem sollten denen an ein neues System entsprechen.
Dies gilt insbesondere für die hydraulische Leistungsfähigkeit, den Betrieb und die Unterhaltung, für Materialien und Baustoffe sowie die Werterhaltung.
Dementsprechend gelten die generellen Anforderungen und Normen bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen (s. Kapitel 3).
Es werden die zurzeit gebräuchlichen Verfahren für die Sanierung von Kanälen, Leitungen und Schächte beschrieben.
Weniger bekannte Produkte oder noch nicht erprobte Verfahren wurden nicht aufgeführt. Zur Vertiefung von Einzelfragen wird auf die einschlägige Fachliteratur bzw. auf Fachzeitschriften hingewiesen (s. Literaturverzeichnis A-13.1).
Bei patentierten Verfahren oder Namen bzw. eingetragenen Warenzeichen sind die jeweiligen Hersteller im Literaturverzeichnis zu finden.
Da es für die meisten grabenlosen Sanierungsverfahren noch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt (z. B. Normen des DIN, ATV-Arbeitsblätter), wird in nachfolgenden Verfahrens-Datenblättern auf die jeweiligen Einsatzbereiche, die zu fordernde Qualitätssicherung sowie die erforderlichen Qualitätsnachweise verwiesen.
In Ermangelung allgemein anerkannter Regeln der Technik kann der Nachweis der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit eines Verfahrens oder Produktes im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen auch über eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik erbracht werden (DIBT-Zulassung). Zurzeit haben nur wenige Sanierungsverfahren eine DIBT-Zulassung. Der aktuelle Stand der Zulassungen sowie die Zulassung selbst kann im Internet unter www.dibt.de abgerufen werden.
Sanierungsarten
Bei der Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen wird zwischen drei generellen Sanierungsarten unterschieden:
Nachfolgende Tabelle enthält die Definitionen der Sanierungsarten sowie die jeweils zugeordneten Sanierungsverfahren.
Einflussfaktoren bei der Verfahrensauswahl
Bei der Wahl des Sanierungsverfahrens sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Art und Ausmaß des Schadens
- Hydraulische Leistungsfähigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Örtliche Besonderheiten
- Koordination mit anderen Baumaßnahmen
Art und Ausmaß des Schadens
Der Umfang des Schadens bzw. die Schadensart wird im Rahmen der optischen Inspektion und Zustandserfassung ermittelt.
Liegt die optische Inspektion bereits einige Zeit zurück, kann das Schadensausmaß sich unter Umständen zwischenzeitlich verändert haben. Vor der Wahl der Sanierungsverfahren ist deshalb im Bedarfsfall eine erneute Inspektion durchzuführen.
Hydraulik
Die hydraulische Leistungsfähigkeit ist aus betrieblicher Hinsicht und insbesondere bei der Wahl von Renovierungsverfahren mit Querschnittsreduzierung, mit Hilfe einer hydraulischen Berechnung nachzuweisen (s. Anhang A-4).
Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Tiefenlage des Kanals
- Oberflächenbefestigung
- Verkehrsbelastung
- Beschränkung der verschiedenen Sanierungsverfahren innerhalb eines Sanierungsabschnittes oder einer Liegenschaft auf ein Minimum, d. h. neben der Einzelschadensbetrachtung auch Gesamtbetrachtung
Örtliche Besonderheiten
Bei Sanierungen in Trinkwasserschutzzonen, Landschafts- oder Naturschutzgebieten, Sicherheitsbereichen oder bei sonstigen örtlichen Besonderheiten sind besondere Auflagen und Randbedingungen zu beachten, die ggf. nur von bestimmten Sanierungsverfahren erfüllt werden können.
Koordination mit anderen Baumaßnahmen
In der Planungsphase sind weitere geplante Baumaßnahmen zu berücksichtigen und zu koordinieren.
Gliederung der Sanierungsverfahren
Die Einteilung der Sanierungsverfahren wurde folgendermaßen vorgenommen:
- Sanierungsverfahren für Kanäle/Haltungen im nicht begehbaren Bereich (A-6.2)
- Sanierungsverfahren für Kanäle/Haltungen im begehbaren Bereich (A-6.3)
- Sanierungsverfahren für Leitungen (A-6.4)
- Sanierungsverfahren für Schächte (A-6.5)
Eine Einteilung erfolgt außerdem nach den Sanierungsarten:
Datenblätter
Die Sanierungsverfahren werden in technischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht bewertet. Ihre Einsatzmöglichkeiten, die Bauausführung und die Qualitätsrichtlinien werden dargestellt.
Die verfahrensspezifischen Datenblätter sind folgendermaßen aufgebaut:
Für nicht begehbare Kanäle, Leitungen und Schächte enthalten die Datenblätter außerdem wichtige Punkte zur Bauausführung:
Tabellen/DV-Anwendung
Neben den Verfahrensbeschreibungen in den Datenblättern enthalten die nachfolgenden Kapitel auch übersichtliche Verfahrenstabellen.
Mit Hilfe der beigefügten DV-Anwendung erhält man bei Eingabe des Altrohres, der Schäden sowie sonstiger wesentlicher Randbedingungen eine Auflistung der geeigneten Sanierungsverfahren.