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A-8.2 Hinweise für den AG zur Projektabwicklung


A-8.2.1 Hinweise für den AG zur Verwendung der Honoraranfragen LAK, Teile A und B

Veranlassung

Bei der Veranlassung, den Zielen und den Inhalten des LAK sowie bei dessen Einordnung in die Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr haben sich gegenüber der bisherigen Fassung des LAK (vom 01.06.2001) Änderungen ergeben. Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg wird hingewiesen (vgl. Anh. A-13.1.1).

Festlegung des Umfangs

Es ist zunächst zu prüfen, ob die Größe des betrachteten Abwassersystems (Länge des Kanalnetzes, Einzugsgebietsgröße) die Beauftragung des gesamten Umfangs der Honoraranfragen zum LAK rechtfertigt.

Dem Auftragnehmer (AN) sind Angaben des Nutzers über die künftige geplante Nutzung bzw. Nutzungsänderungen, die sich auf die Abwasseranlagen auswirken, zugänglich zu machen (Zielplanung).

Bestandsdokumentation

Die Bestandsdokumentation muss den Anforderungen der Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so ist eine Überführung der nicht richtlinienkonformen Bestandsunterlagen bzw. eine Neuvermessung erforderlich. Die hierfür erforderlichen Schritte werden vom Auftraggeber (AG) veranlasst und sind nicht Inhalt der Honoraranfragen zum LAK. Hierzu steht unter www.bfrvermessung.de ein Muster für die Leistungsanfrage Vermessung zur Verfügung. Es enthält die besonderen Anforderungen, die bei der Aufnahme von Entwässerungsanlagen und bei der Verwendung der ISYBAU-Austauschformate zu berücksichtigen sind.

Soll die Aufstellung des LAK von freiberuflich Tätigen übernommen werden, sind die "Honoraranfragen LAK, Teile A und B" zu verwenden.

Den Honoraranfragen sind hinzuzufügen:

Es wird darauf hingewiesen, dass einige der Positionen zur Erstellung von Plänen dann entfallen können, wenn die DV-Werkzeuge des Liegenschaftsinformationssystems Außenanlagen LISA® (vormals LGMS/DLM) vorhanden sind und die Liegenschaft bereits gemäß BFR Verm erfasst ist.

Die Honoraranfragen und die Technischen Spezifikationen liegen den Benutzern der Arbeitshilfen Abwasser in Form einer Textdatei im WORD-Format vor.

Projektspezifische Anpassungen

Bei den Honoraranfragen und den zugehörigen Leistungskatalogen handelt es sich um Muster, die i.d.R. an die jeweilige Maßnahme angepasst werden müssen. Sie sind so aufgebaut, dass sie möglichst universell einsetzbar sind. Dazu sind in den Honoraranfragen im jeweiligen Abschnitt 2 "Allgemeine Anforderungen" und 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" Einträge vom Auftraggeber (AG) vorzunehmen.

Streichungen und Zusätze

Nicht benötigte Positionen sind vom AG zu streichen. Streichungen sind als solche kenntlich zu machen, und Zusätze sind - z.B. durch kursive Schrift - hervorzuheben.

Wahlmöglichkeiten

Von mehreren Wahlmöglichkeiten sind jeweils eine oder mehrere vom AG anzukreuzen. Hierzu sind die Wahlmöglichkeiten mit einem Kreis "O" gekennzeichnet. Darüber hinaus werden in den mit Punkten "........" gekennzeichneten Bereichen nähere Erläuterungen des AG erwartet.

Mengen

Um eine Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen, hat der AG bei sämtlichen Positionen die (ggf. nur geschätzten) Mengen einzutragen. Dies gilt auch für die Pos. A.17 und Pos. A.18. In den Positionen Pos. A.125 bis Pos. A.128 sowie Pos. B.13 bis Pos. B.16 (nach Aufwand vergütete Leistungen) ist der geschätzte Umfang der zu erwartenden Stundenleistungen vom AG einzutragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu ermöglichen.

Reinigung und Inspektion von Kanälen und Leitungen

Die optische Inspektion und i.d.R. auch die Reinigung sind gesondert auszuschreiben. Erforderliche Leistungen des AN zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse "Kanalreinigung" bzw. "Optische Inspektion" sind im Leistungskatalog zum LAK, Teil A, durch die Positionen Pos. A.15 und Pos. A.16 beschrieben. Hierbei ist im Zuständigkeitsbereich des BMVg zu beachten, dass die Kanalreinigung nur dann auszuschreiben ist, wenn der Betreiber diese nicht selbst durchführen kann. Auf diesbezügliche Erlasse des BMVg wird hingewiesen (vgl. Anh. A-13.1.1 der Arbeitshilfen Abwasser).

Die Vergütung der Begleitung der Reinigung und der optischen Inspektion erfolgt entweder nach Stunden (auf Nachweis) oder pauschal. Der AG hat dies im Vorfeld festzulegen und in der Honoraranfrage zu kennzeichnen. Hierbei wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

Bei kleinen Liegenschaften oder bei einer voraussichtlich zügigen Durchführung der optischen Inspektion ist eine pauschale Vergütung vertretbar. Bei größeren Liegenschaften oder bei einer voraussichtlich länger dauernden optischen Inspektion ist die Vergütung auf Stundenbasis empfehlenswert.

Inspektion von Sonderbauwerken

Soll eine Inspektion von Sonderbauwerken stattfinden, ist vom AG vorab zu klären, ob hierfür eine Begehung unterirdischer Anlagen erforderlich ist.

Aus Gründen der Kostenersparnis sollte der AG vorab mit dem Betreiber der Anlage klären, ob eine erforderliche Begehung durch eigenes Personal durchgeführt werden kann oder ersatzweise Unterlagen einer turnusgemäß stattfindenden Wartung/ Inspektion genutzt werden können.

Ist eine Inspektion durch Begehung erforderlich, kann der AG diese Leistung entweder unabhängig von der Honoraranfrage Teil A an Dritte vergeben oder an den AN übertragen. Dieser kann seinerseits Dritte mit der Inspektion beauftragen, und hat dies dem AG bei Abgabe des Angebots mitzuteilen.

Die hieraus resultierenden Anforderungen an den AN hat der AG durch entsprechendes Ankreuzen im Abschnitt 3.1 der Honoraranfrage Teil A kenntlich zu machen.

Festlegung des erforderlichen Datenumfangs

Der erforderliche Datenumfang, den ein Auftragnehmer als Leistung im Rahmen der Erstellung eines LAK, Teil A zu erbringen hat, ist mit der DV-Anwendung LAK-DATA festzulegen. Grundlage für "LAK-DATA" ist der mit den ISYBAU-Austauschformaten (XML-2006) beschriebene Datenumfang im Anhang A-7 der Arbeitshilfen Abwasser.

LAK-DATA steht in den Arbeitshilfen Abwasser im Bereich "Anwendungen" als ZIP-Archiv zum Download zur Verfügung.

ISYBAU-Austauschformate

Die ISYBAU-Austauschformate Abwasser (XML-2006) können ab der Version 8.0 der Erfassungssoftware "BaSYS" DV-technisch verarbeitet werden. Informationen zu Inhalten und Verwendung der ISYBAU-Austauschformate sind der Formatbeschreibung im Anhang A-7 zu entnehmen.

A-8.2.2 Hinweise für den AG zur Verwendung des Vertragsmusters LAK

Soll ein Vertrag mit einem freiberuflich Tätigen geschlossen werden, ist das "Vertragsmuster LAK" zu verwenden.

Folgende Anlagen sind dem Vertrag beizufügen:

Die Festlegung des Auftragsumfangs im Vertragsmuster LAK ist zunächst nur auf die Leistungen der Honoraranfrage Teil A zu beschränken, da der erforderliche Leistungsumfang für den Teil B erst nach Abschluss des Teils A festgelegt werden kann. Hieraus ergibt sich eine klare Zweiteilung der Bearbeitung des LAK mit zwei unabhängigen Honoraranfragen und zwei unabhängigen Verträgen. Für beide Verträge ist das "Vertragsmuster LAK" zu verwenden.

Soll abweichend davon ein Vertrag über beide Teile des LAK geschlossen werden ist dies in den Punkten 1 und 9 des Vertrags entsprechend einzutragen. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn die Größe der Liegenschaft eine formale Zweiteilung wie oben beschrieben nicht rechtfertigt oder wenn die Aufgabenstellung für den Teil B des LAK bereits vor der Datenerfassung vom AG festgelegt werden kann.


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