BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Kapitel  > 3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen > 3.1 Generelle Planung - Liegenschaftsbezogenes Abwasserentsorgungskonzept > 3.1.1 Wahl / Festlegung des Entwässerungsverfahrens
3.1.1 Wahl / Festlegung des Entwässerungsverfahrens
(1) Es wird zwischen
*
Trennsystem,
*
Mischsystem und
*
qualifizierten Systemen
unterschieden.
Trennsystem
(2) Im Trennsystem erfolgt eine getrennte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser. Einleitungen in Oberflächengewässer finden nur aus dem Regenwasserkanal statt. Eine Regenwasserbehandlung kann im Einzelfall erforderlich sein. Wesentliche Einflussgrößen dabei sind die Verschmutzung der Abflussflächen, der Einfluss von Fehlanschlüssen sowie die Empfindlichkeit des Gewässers. Weitere Hinweise zur Regenwasserbehandlung sind im Anh. A-5 zu finden.
Mischsystem
(3) Im Mischsystem vermischen sich die Regenabflüsse mit Schmutzwasser häuslicher und ggf. auch industrieller/gewerblicher Herkunft. Aus wirtschaftlichen Erwägungen werden Mischwasserkanäle nicht für die maximale Niederschlagsbelastung dimensioniert, so dass i.d.R. 25% bis 75% des Jahresniederschlags als Mischwasser in Gewässer entlastet werden. Hierbei ist neben hydraulischen Gesichtspunkten die stoffliche Beschaffenheit des Mischwassers von besonderer Bedeutung. Als Speicher- und Entlastungsbauwerke werden in Mischsystemen Regenüberläufe und Regenüberlaufbecken angeordnet, oder Kanäle als Stauraum genutzt. Hinweise zur Bemessung und Gestaltung von Speicherbauwerken in Mischsystemen sind in [ATV-A 128] enthalten.
Weitergehende Behandlungsmaßnahmen
(4) Darüber hinaus können in Misch- und Trennsystemen in Abhängigkeit der stofflichen und hydraulischen Leistungsfähigkeit des als Vorflut genutzten Gewässers weitergehende Behandlungsmaßnahmen erforderlich sein. Hinweise hierzu sind z.B. in [ATV-DVWK-M 177] und [Handbuch Wasser 4] zu finden.
Qualifizierte Systeme
(5) In qualifizierten Systemen wird der nicht behandlungsbedürftige Niederschlagsanteil vom behandlungsbedürftigen Anteil getrennt und einer Versickerung, einer direkten Ableitung in das als Vorflut genutzte Gewässer, einer Retention oder einer Nutzung als Brauchwasser zugeführt. Mit der Trennung des Niederschlags in einen behandlungsbedürftigen und einen nicht behandlungsbedürftigen Anteil erfolgt ein gezielter Umgang mit dem Regenwasser. Damit wird die Niederschlagsentwässerung von einer reinen Entsorgungsaufgabe zu einer Bewirtschaftungsaufgabe. Es wird daher der Begriff Regenwasserbewirtschaftung verwendet. Als Komponenten der Regenwasserbewirtschaftung kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
*
Entsiegelung
*
Nutzung
*
Versickerung
*
Verzögerte Ableitung mit Retention
*
Behandlung
Detaillierte Ausführungen zur Regenwasserbewirtschaftung enthält der gleichnamige Anh. A-5.
Bewertung
(6) „Konventionellen“ Misch- und Trennsystemen liegt das Prinzip der schnellen Ableitung („Entsorgung“) und ggf. einer zentralen Behandlung am Ende des Systems („end of pipe“) zugrunde. Mit dem Ableitungsprinzip und einer zunehmenden Bodenversiegelung gehen wasserwirtschaftliche Nachteile einher. Dazu gehört die Beeinträchtigung des Wasserkreislaufs durch verminderte Grundwasserneubildung und verstärkten Abfluss. Dadurch werden Fließgewässer sowohl im Jahresmittel als auch durch Extremereignisse hydraulisch stärker belastet (z.B. Hochwasser). Gleiches gilt für die stoffliche Belastung.
In qualifizierten Abwassersystemen werden nach Möglichkeit dezentrale Bewirtschaftungsmaßnahmen am Entstehungsort („begin of pipe“) ergriffen. Hierdurch wird der natürliche Wasserkreislauf so weit wie möglich erhalten, Belastungen für die Fließgewässer werden vermieden bzw. vermindert. Hinzu kommen Vorteile bei der hydraulischen Auslastung des Kanalnetzes, bei der Beanspruchung der jeweiligen Behandlungsanlagen, bei den Abwassergebühren sowie für die Grundwasserneubildung.
Eine wirtschaftliche Bewertung der Entwässerungsverfahren kann nicht pauschal erfolgen. Die Wirtschaftlichkeit der Umstellung des Entwässerungsverfahrens ist im Einzelfall nachzuweisen.