BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Kapitel  > 3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen > 3.2 Objektbezogene Planung > 3.2.2 Leistungsbilder der objektbezogenen Planung
3.2.2 Leistungsbilder der objektbezogenen Planung
Grundlagenermittlung
(1) Das HOAI-Leistungsbild der Grundlagenermittlung entspricht den für die Leistungsphase 1 definierten Inhalten bei den Grundleistungen.
Die Grundlagenermittlung wird i.d.R. von der Baudurchführenden Ebene der Bauverwaltung durchgeführt. Sie dient zur Vorbereitung aller weiteren Planungsschritte. Liegt ein aktuelles LAK vor, ist die Grundlagenermittlung i.d.R. bereits erfolgt. Wenn für nachfolgende Planungsschritte ein freiberuflich Tätiger eingeschaltet werden soll, ist zur Aufstellung eines Ingenieurvertrags eine Kostenannahme zu treffen.
Vorplanung
(2) Das HOAI-Leistungsbild der Vorplanung entspricht den in der für die Leistungsphase 2 definierten Inhalten bei den Grundleistungen der HOAI.
Die Vorplanung wird auf der Grundlage der Grundlagenermittlung erstellt. Liegt ein aktuelles LAK vor, ist i.d.R. die Vorplanung bereits erfolgt und wird nicht gesondert vergütet. In Einzelfällen muss die Vorplanung ergänzt werden.
Entwurfsplanung
(3) Die Entwurfsplanung gem. HOAI ist auf der Grundlage des LAK und einer ggf. vorliegenden Vorplanung zu erstellen. Das Leistungsbild der Entwurfsplanung entspricht den in der HOAI für die Leistungsphase 3 definierten Inhalten bei den Grundleistungen. Es ist eine Kostenberechnung durchzuführen.
(4) Um eine doppelte Vergabe und somit auch doppelte Vergütung von Leistungen zu vermeiden, ist zu prüfen, ob Leistungen, die bereits im Rahmen der generellen Planung (LAK) erbracht wurden, zur Entwurfsplanung verwendet werden können. Voraussetzung ist, dass die Datengrundlage für das LAK und die Entwurfsplanung identisch sind und die erforderliche Leistung mit dem LAK bereits hinreichend erbracht ist. Teilleistungen können gemäß HOAI 2013, Anlage 12 zu § 43 Absatz 4 vergütet werden.
Genehmigungs­planung
(5) Soweit erforderlich, ist die Genehmigungsplanung gem. HOAI auf der Grundlage der Entwurfsplanung (HOAI) zu erstellen. Das Leistungsbild der Genehmigungsplanung entspricht den in der HOAI für die Leistungsphase 4 definierten Inhalten bei den Grundleistungen.
Ausführungsplanung
(6) Die Ausführungsplanung gem. HOAI ist auf Grundlage der Entwurfsplanung (HOAI) und des Wasserrechtsbescheids zu erstellen. Das Leistungsbild der Ausführungsplanung entspricht den in der HOAI für die Leistungsphase 5 definierten Inhalten bei den Grundleistungen.