BFR Abwasser
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3.3.3 Durchführung
(1) Die Durchführung der Baumaßnahme ist in der RBBau Abschnitt G „Bauausführung“ geregelt.
(2) Durch eine angemessene Bauüberwachung seitens des Auftraggebers ist zu gewährleisten, dass die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung den geforderten Qualitätsansprüchen genügt.