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A-10.1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen
Fristen gem. DWA
In der folgenden Tab. A-10 - 1 sind empfohlene Richtwerte der DWA aus den Arbeitsblättern DWA-A 116 Teil 1 bis 3, DWA-A 138, DWA-A 142 sowie DWA-A 147, DWA-Merkblatt 174 und der DIN 1986-30 für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden zusammengestellt.
Verpflichtungen, die sich aus dem kommunalen Satzungsrecht oder Wasserrechtsbescheiden (Genehmigungen, Erlaubnisse) ergeben sowie Anforderungen der Hersteller von Teilen der abwassertechnischen Anlagen, bleiben von den nachfolgenden Empfehlungen unberührt.
Die Werte gelten für häusliches Abwasser. Gewerbliches bzw. industrielles Abwasser kann abweichende Fristen erfordern. Abweichende Fristen können sich auch aufgrund der betrieblichen Erfahrungen, den örtlicher Gegebenheiten oder aus Gründen der Arbeitsplanung ergeben.
Tab. A-10 - 1 Fristen für Instandhaltungsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen
Anlage
Tätigkeiten und Fristen (Intervalle)
 
Inspektion
Wartung
Reinigung
Prüfung
Allgemein
Kanäle
nicht begehbar
begehbar
Schutzgebiete / Kreuzungen mit Eisenbahn
in Wassergewinnungsgebieten
 
10-20 Jahre1
5- 20 Jahre
2 Jahre
10 - 15 Jahre
1 - 5 Jahre 2
 
 
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
 
 
 
 
10-15 Jahre
1 -5 Jahre3
offene Gräben einschließlich Einfriedung
monatlich
 
½-jährlich
 
Schächte
mit Einstieg
ohne Einstieg
Schutzgebiete / Kreuzungen mit Eisenbahn
 
5 - 20 Jahre
1 - 2 Jahre
1- 5 Jahre
 
 
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
 
Sonderbauwerke (Düker, Wirbelfallschacht)
betrieblich
baulich
 
monatlich
5 Jahre
 
 
bis zu wöchentlich
 
Absperrorgane, Schütze, Schieber, Spültüren u. Rückstauklappen ohne motorischen Antrieb
1 Jahr
1 Jahr
 
 
Absperrorgane, Schütze, Schieber, Spültüren u. Rückstauklappen mit motorischem Antrieb
1 Jahr4
1 Jahr(4)
 
 
Auslaufbauwerke und Einleitungsstellen in den Vorfluter
betrieblich
baulich

¼-jährlich
1 Jahr
 
 
 
1 Jahr
 
Bauwerke für Hebeanlagen und sonst. Außenanlagen
1 Jahr
 
 
 
Regenwasser
Straßenabläufe mit Eimer
 
 
½-jährlich
 
Schlammräume
mit Winterdienst
ohne Winterdienst
 
 
 
1 Jahr
1,5 Jahre
 
Entwässerungsrinnen
 
 
½-jährlich
 
Regenrückhaltebecken mit betriebl. Einbauten
betrieblich
baulich
 

monatlich(6)
1 Jahr
 
 
 
1 Jahr
 
Versickerungsanlagen (Rigole, Rohrrigole, Schacht, Versickerungsbecken)

½-jährlich(6)
 
Schmutz- und Mischwasser
Regenüberläufe
betrieblich
baulich
 
monatlich
1 Jahr
 
monatlich
1 Jahr


1 Jahr
 
Drosseleinrichtungen
betrieblich
baulich
 
monatlich
1 Jahr
 
monatlich
1 Jahr
 
 
Fett- und Stärkeabscheider
 
1 Jahr
monatlich
5 Jahre5
Schlammfang
 
½-jährlich
5 Jahre(5)
Leichtflüssigkeitsabscheider
 
½-jährlich
5 Jahre(5)
Sonstige
Über- und Unterdruckentwässerung
Pumpenschacht
Armaturen
Druckleitungen
 
1 Jahr
½-jährlich
1 Jahr
 
 
 
Ionentauscher, Ultrafiltration, Neutralisationsanlage
Wiederholungsintervalle gemäß DIN 1986-30:2012-02 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Inspektion mit Genehmigungsbehörde abzustimmen;
Druckprüfung abhängig von Wasserschutzzone
sofern technisch möglich haltungsweise Durchführung der Druckprüfung (Schutzzone II)
ggf. häufiger nach Wartungsvorschrift
Generalinspektion
nach Bedarf
gemäß EKVO
gemäß Wasserrechtsbescheid und Herstellerangaben
 
Gesetzliche Fristen gemäß landesrechtlicher Vorschriften (z.B. EKVO bzw. SÜV)
Gesetzliche Vorgaben für Maßnahmen der Eigenkontrolle ergeben sich in mehreren Bundesländern aus den jeweiligen Eigenkontrollverordnungen (EKVO) bzw. Selbstüberwachungsverordnungen (SÜV).
In den folgenden Tab. A-10 - 2 bis Tab. A-10 - 5 sind die Fristen für Inspektionsarbeiten an abwassertechnischen Anlagen mit zugehörigen Sonderbauwerken aus den genannten Verordnungen der Länder zusammengestellt. Darüber hinausgehende Informationen, insbesondere zum Bereich der Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen, sind den jeweiligen EKVO bzw. SÜV folgender Bundesländer zu entnehmen:
*
Baden-Württemberg
*
Bayern
*
Brandenburg (VwV)
*
Hessen
*
Mecklenburg-Vorpommern
*
Nordrhein-Westfalen
*
Rheinland-Pfalz
*
Saarland
*
Sachsen
*
Sachsen-Anhalt
*
Schleswig-Holstein
*
Thüringen
Hinweis:
Die nachfolgenden Tabellen erheben keinen Anspruch auf vollständige Wiedergabe der Landesverordnungen.
Tab. A-10 - 2 Inspektionsfristen für Abwasserableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 1)
Nr.
Art der Überprüfung
Gegenstand der Überprüfung
Bayern
Baden-Württemberg
Branden-
burg
 
 
 
EÜV
Eigen-
kontrollVO
VwV
Technische Regeln
Kanäle (Haltungen, Leitungen, Schächte)
1
Einfache Sichtprüfung
Kanalnetz, bauliche Teile und zug. Bauwerke
1 Jahr
-
2 Jahre (1)
2
Eingehende Sichtprüfung, TV-Inspektion, Begehung
Kanal einschl. Schächte u. Bauwerke
5 - 10 Jahre(1)
10 - 15 (20) Jahre(1) (2)
10 Jahre (neu 15 Jahre) (1)
3
Dichtheitsprüfung (Druckprüfung)
Abwassersystem
20 Jahre(1) (2)
-
15 Jahre
4
Leckagedetektion
Abwassersystem
10 Jahre
(optional)
-
-
5
Einfache Sichtprüfung, Inaugenscheinnahme
Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation
1 Jahr
-
siehe Nr. 1 und Nr. 2
6
Einfache Sichtprüfung
Einleitungsgewässer
1 Jahr
¼-jährlich
-
Sonderbauwerke
7
Einfache Sichtprüfung (Bauzustand, Funktion)
Entlastungs- und Rückhalteanlagen
1 Jahr(3)
¼-jährlich
(3)(4)
Grundräumung 2 Jahre (2)
8
Eingehende Prüfung, Begehung
Entlastungs- und Rückhalteanlagen
5 Jahre(1)
-
-
9
Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme
Düker
-
-
jährlich (2)
10
Dichtigkeitsprüfung
(Sichtkontrolle)
Becken, Behälter, Zu- und Ablaufeinrichtungen
-
-
-
11
Funktionskontrolle
Messeinrichtungen
monatlich
¼-jährlich
jährlich (3)
12
Überprüfung der Messgenauigkeit
Messeinrichtungen
1 Jahr
¼-jährlich(5)
jährlich (3)
13
Funktionskontrolle
maschinelle Einrichtungen (Pumpen, Schieber, etc.)
monatlich(3)
¼-jährlich
jährlich bis zu monatlich(3)
Sonderbauwerke mit physikalisch/chemischer Abwasserbehandlung
14
Inspektion (Schlammspiegel)
Schlammfang/Absetzanlagen
monatlich
monatlich
-
15
Chem. Analyse
Emulsionsspaltanlagen, Zulauf
täglich/
pro Charge
täglich/
pro Charge
-
16
Chem. Analyse (Behandlungserfolg)
Emulsionsspaltanlagen, Ablauf
monatlich bis zu täglich(4)
täglich - ½ täglich/ pro Charge (6)
-
17
Inspektion (Schichtdicke)
Leichtflüssigkeitsabscheider
monatlich
monatlich
-
18
Chem. Analyse
Neutralisationsanlage, Zulauf
täglich/pro Charge
täglich/
pro Charge
-
19
pH-Messung
Neutralisationsanlage, Ablauf
kontinuierlich
kontinuierlich
-
20
Probe, Messung, Sicht-, Funktionskontrolle
physikal./chem. Abwasserbehandlung
-
-
-
Bayern:(1) nicht für RW, (2)erstmalig nach 40 Jahren, (3 ggf. nach jedem Ereignis, (4): abh. v. Abwasseranfall
Baden-Württemberg: (1) nicht für RW, (2) Erstprüfung nach 10 Jahren, (3) RÜB 2-monatlich, (4) ggf. nach jedem Ereignis, (5) alle 5 Jahre Prüfung durch Sachverständigen, (6) auch Optische Kontrolle auf Trübung
Brandenburg: (1) bzw. nach Einsatz-/ Spülplan, (2) nach Bedarf bzw. nach Starkregenereignissen, (3) bzw. nach Herstellerangaben
Tab. A-10 - 3 Inspektionsfristen für Abwasserableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 2)
Nr.
Art der Überprüfung
Gegenstand der Überprüfung
Hessen
Mecklen­burg-Vorp.
Nordrhein-Westfalen
 
 
 
EKVO
SÜVO
SüwVO Abw
Kanäle (Haltungen, Leitungen, Schächte)
1
Einfache Sichtprüfung
Kanalnetz, bauliche Teile und zug. Bauwerke
-
-
2 Jahre
2
Eingehende Sichtprüfung, TV-Inspektion, Begehung
Kanal einschl. Schächte u. Bauwerke
10 - 20
Jahre(1)
10 (15) Jahre
15 Jahre (30 Jahre) (1) bzw. (4)
3
Dichtheitsprüfung (Druckprüfung)
Abwassersystem
10 - 20 Jahre(2)
10 Jahre (1)
 
-
4
Leckagedetektion
Abwassersystem
-
-
-
5
Einfache Sichtprüfung, Inaugenscheinnahme
Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation
-
-
siehe Nr. 1 und Nr. 2
6
Einfache Sichtprüfung
Einleitungsgewässer
-
-
½-jährlich bzw. (3)
Sonderbauwerke
7
Einfache Sichtprüfung (Bauzustand, Funktion)
Entlastungs- und Rückhalteanlagen
¼-jährlich(3)
(Funktion)
jährlich (Bauzustand)
-
monatlich
(RÜ ½-jährlich) oder (2)
8
Eingehende Prüfung, Begehung
Entlastungs- und Rückhalteanlagen
5 Jahre(4) bis jährlich
-
5 Jahre
9
Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme
Düker
-
-
½-jährlich
10
Dichtigkeitsprüfung
Becken, Behälter, Zu- und Ablaufeinrichtungen
-
-
-
11
Funktionskontrolle
Messeinrichtungen
¼-jährlich
-
1 Jahr bzw. (3)
12
Überprüfung der Messgenauigkeit
Messeinrichtungen
5 Jahre(4)
jährlich
5 Jahre
13
Funktionskontrolle
maschinelle Einrichtungen (Pumpen, Schieber, etc.)
¼-jährlich
-
(3), sonst monatlich
Sonderbauwerke mit physikalisch/chemischer Abwasserbehandlung
14
Inspektion (Schlammspiegel)
Schlammfang
-
-
-
15
Chem. Analyse
Emulsionsspaltanlagen, Zulauf
-
monatlich bis ½ wöchentlich
-
16
Kontrolle (Behandlungserfolg)
Emulsionsspaltanlagen, Ablauf
-
¼ jährlich bis monatlich (2)
-
17
Inspektion (Schichtstärke)
Leichtflüssigkeitsabscheider
-
-
¼-jährlich
18
Chem. Analyse
Neutralisationsanlage, Zulauf
-
monatlich bis ½ wöchentlich
-
19
pH-Messung
Neutralisationsanlage, Ablauf
-
täglich / pro Charge
-
20
Probe, Messung, Sicht-, Funktionskontrolle
physikal./chem. Abwasserbehandlung
2-6 pro Jahr (5)
-
-
Hessen: (1) i .d. R. bei Freispiegelableitung, 15 Jahre, RW 20 Jahre, (2) Nur bei Druckleitungen und bestimmten Abwässern, (3) Sichtprüfung monatlich, (4) hydraulische Prüfung, (5) abh. v. Abwasseranfall
Mecklenburg-Vorpommern: (1) Überprüfung der Dichtigkeit, (2) abh. v. Abwasseranfall
Nordrhein-Westfalen:(1) Erstprüfung nach 15 Jahre, (2) Details in SüwVO Abw, (3) gem. Herstellerangabe, (4) beachte SüwVO Abw - Anlage 1 (1a)- Abwasserleitungen zur Fortführung häuslichen Abwassers
Tab. A-10 - 4 Inspektionsfristen für Abwasserableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 3)
Nr.
Art der Überprüfung
Gegenstand der Überprüfung
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
 
 
 
EÜVOA
EKVO
Eigenkon­trollVO
Kanäle (Haltungen, Leitungen, Schächte)
1
Einfache Sichtprüfung
Kanalnetz, bauliche Teile und zug. Bauwerke
-
-
-
2
Eingehende Sichtprüfung, TV-Inspektion, Begehung
Kanal einschl. Schächte u. Bauwerke
10 Jahre (1) (15 Jahre)(2)
-
20 Jahre (1)
3
Dichtheitsprüfung (Druckprüfung)
Abwassersystem
-
-
-
4
Leckagedetektion
Abwassersystem
-
-
-
5
Einfache Sichtprüfung, Inaugenscheinnahme
Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation
-
-
-
6
Einfache Sichtprüfung
Einleitungsgewässer
-
-
SW: ¼-jährlich
RW: ½-jährlich
Sonderbauwerke
7
Einfache Sichtprüfung (Bauzustand, Funktion)
Entlastungs- und Rückhalteanlagen
monatlich (3) oder (4)
-
¼-jährlich
8
Eingehende Prüfung, Begehung
Entlastungs- und Rückhalteanlagen
-
-
-
9
Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme
Düker
-
-
-
10
Dichtigkeitsprüfung (Sichtkontrolle)
Becken, Behälter, Zu- und Ablaufeinrichtungen
-
-
jährlich
11
Funktionskontrolle
Messeinrichtungen
-
-
-
12
Überprüfung der Messgenauigkeit
Messeinrichtungen
-
-
-
13
Funktionskontrolle
maschinelle Einrichtungen (Pumpen, Schieber, etc.)
monatlich (3)
-
-
Sonderbauwerke mit physikalisch/chemischer Abwasserbehandlung
14
Inspektion (Schlammspiegel)
Schlammfang / Absetzanlagen
-
monatlich
-
15
Chem. Analyse
Emulsionsspaltanlagen, Zulauf
täglich/
pro Charge
täglich
-
16
Chem. Analyse (Behandlungserfolg)
Emulsionsspaltanlagen, Ablauf
¼ jährlich bis monatlich(5)
monatlich bis zu täglich
-
17
Inspektion
Leichtflüssigkeitsabscheider
-
monatlich
-
18
Chem. Analyse
Neutralisationsanlage, Zulauf
täglich/
pro Charge
täglich
-
19
pH-Messung
Neutralisationsanlage, Ablauf
kontinuierlich / pro Charge
kontinuierlich
-
20
Probe, Messung, Sicht-, Funktionskontrolle
physikal./chem. Abwasserbehandlung
(5)
(1)
(2)
Rheinland-Pfalz: (1) außer RW, (2) erste 2 Wiederholungsprüfungen bei neuen oder neuwertigen Kanälen, (3) nur MW, (4) ggf. nach Ereignissen, (5) Details siehe EÜVOA
Saarland:(1) Details siehe EKVO
Sachsen:(1) Erstprüfung nach 15 Jahren, (2) Details siehe EigenkontrollVO
Tab. A-10 - 5 Inspektionsfristen für Abwasserableitungssysteme gemäß Landesverordnungen (Teil 4)
Nr.
Art der Überprüfung
Gegenstand der Überprüfung
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
 
 
 
EigÜVO
SüVO
AbwEKVO
Kanäle (Haltungen, Leitungen, Schächte)
1
Einfache Sichtprüfung
Kanalnetz, bauliche Teile und zug. Bauwerke
-
-
-
2
Eingehende Sichtprüfung, TV-Inspektion, Begehung
Kanal einschl. Schächte u. Bauwerke
10 Jahre (15 Jahre) (1)
5-10 Jahre(1) (2) (3)
15 Jahre
3
Dichtheitsprüfung (Druckprüfung)
Abwassersystem
-
5-10 Jahre(1) (2) (3)
im Zuge der fortlaufenden Zustandserfassung des Netzes (1)
4
Leckagedetektion
Abwassersystem
-
-
-
5
Einfache Sichtprüfung, Inaugenscheinnahme
Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation
-
monatlich
monatlich
6
Einfache Sichtprüfung
Einleitungsgewässer
¼ jährlich
monatlich (4)
dreimonatlich
Sonderbauwerke
7
Einfache Sichtprüfung (Bauzustand, Funktion)
Entlastungs- und Rückhalteanlagen
¼ jährlich (2)
monatlich (4)
monatlich (Sichtprüf.) ¼ -jährlich (Funktion)
8
Eingehende Prüfung, Begehung
Entlastungs- und Rückhalteanlagen
-
½-jährlich
jährlich
9
Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme
Düker
-
-
15 Jahre
10
Dichtigkeitsprüfung
Becken, Behälter, Zu- und Ablaufeinrichtungen
-
jährlich
-
11
Funktionskontrolle
Messeinrichtungen
¼ jährlich
monatlich
¼-jährlich
12
Überprüfung der Messgenauigkeit
Messeinrichtungen
-
-
5 Jahre
13
Funktionskontrolle
maschinelle Einrichtungen (Pumpen, Schieber, etc.)
-
SW/MW mon.
RW ½-jährlich
¼-jährlich
Sonderbauwerke mit physikalisch/chemischer Abwasserbehandlung
14
Inspektion (Schlammspiegel)
Schlammfang / Absetzanlagen
-
-
-
15
Chem. Analyse
Emulsionsspaltanlagen, Zulauf
monatlich bis zu wöchentlich
-
-
16
Chem. Analyse (Behandlungserfolg)
Emulsionsspaltanlagen, Ablauf
½-jährlich bis zu monatlich
-
-
17
Inspektion (Schichtdicke)
Leichtflüssigkeitsabscheider
-
-
-
18
Chem. Analyse
Neutralisationsanlage, Zulauf
monatlich bis zu wöchentlich
-
-
19
pH-Messung
Neutralisationsanlage, Ablauf
wöchentlich bis zu täglich
-
-
20
Probe, Messung, Sicht-, Funktionskontrolle
physikal./chem. Abwasserbehandlung
-
-
-
Sachsen-Anhalt: (1) wenn Dichtheitsprüfung vorliegt, (2) oder nach Starkregenereignissen
Schleswig-Holstein:(1) nicht für RW, (2) Erstprüfung nach 5 Jahren, dann 10 Jahre, (3) ausgenommen Grundstücksanschlusskanäle, (4) Generelle Sichtkontrolle nach jedem starken Regenereignis
Thüringen: (1) alle 5 bis 15 jahre in Trinkwasserschutzzonen
 
Tab. A-10 - 6 Wartungsintervalle für Rückstausicherungen
Rückstau-
sicherung
Art der Nutzung
Wartungs-
intervall
Durchgeführt von
Normverweis
Hebeanlage
Gewerbliche Betriebe
1/4 Jahr
Fachkundiger
DIN EN 12056-4
Büro- und Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten
1/2 Jahr
Wohngebäude
1 Jahr
Rückstauverschluss
alle Verschlüsse
1/2 Jahr
Sachkundiger/Fachkundiger (abhängig von der Verschlussart)
DIN WN 13564-1