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A-10.5 Meldewesen und Vorgehen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Die Zentralvorschrift A1-2035/0-6002 regelt zentral für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung das „Meldewesen und Vorgehen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen“.
Hierbei wird zwischen Unfällen und Vorfällen im Grundbetrieb innerhalb und außerhalb von Liegenschaften, die durch die Bundeswehr genutzt werden sowie im Einsatz (Einsatzliegenschaften) unterschieden.
Der Muster-Notfallplan (Anlage 5.1 der Zentralvorschrift) für das „Vorgehen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen in und außerhalb einer Liegenschaft“ ist durch das regional zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Für eine Unfallmeldung ist das Formblatt Anlage 5.1.7 des Notfallplanes zu nutzen.
Zur schnellen Übersicht zu Meldekette und Maßnahmen ist die „Taschenkarte - Unfall mit wassergefährdenden Stoffen“ (Anlage 5.1.4) verfügbar, die ebenso vom regional zuständigen BwDLZ zu ergänzen ist.
Die Zentralvorschrift A1-2035/0-6002 steht als PDF-Dokument zur Verfügung.
Stand Dezember 2021
Ferner stehen die Zentralvorschrift und ihre Anlagen sowohl in der Website der Fachinformation Bundesbau (FIB) als auch im Regelungsportal der Bundeswehr zur Verfügung.
Der Muster-Notfallplan steht als Word-Datei zur Verfügung.
Stand Dezember 2021
Das Meldeformular (Formblatt) steht als Word-Datei zur Verfügung.
Stand Dezember 2015
Die Taschenkarte steht als PDF-Dokument zur Verfügung.
Stand Dezember 2021