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A-2.3.4 Haltungen und Leitungen
Grundlageninformationen
Für jedes inspizierte Objekt sind die in Tabelle Tab. A-2 - 1 aufgeführten Grundlageninformationen verbindlich aufzuzeichnen.
Tab. A-2 - 1 verbindlich aufzuzeichnende Grundlageninformationen
Grundlageninformation
Bemerkung
Datenfeld im Bereich
„OptischeInspektion“ der
ISYBAU-Austauschformate Abwasser
Objektbezeichnung
Eindeutige Bezeichnung der inspizierten abwassertechnischen Anlage
Anlagentyp
Haltung oder Anschlussleitung
Bereichsname
Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft unterschiedliche Bereiche existieren (z. B. Unterkunftsbereich und technischer Bereich)
Straßenname
Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft Straßennamen existieren.
Auftragskennung
zur Verknüpfung der inspizierten abwassertechnischen Anlage mit den Auftragsdaten.
Inspektionsdatum
 
Inspektionsverfahren
 
Name
Name des verantwortlichen Inspekteurs auf dem Inspektionsfahrzeug
Uhrzeit
 
Reinigung
Angabe, ob eine Vorreinigung durchgeführt wurde
Wasserhaltung
Angabe, ob und wenn ja, welche Maßnahme zur Wasserhaltung durchgeführt wurde
Videospeichermedium
Art des Datenträgers, auf dem das Inspektionsvideo abgelegt ist
Videoablagereferenz
Name des Datenträgers, auf dem das Inspektionsvideo abgelegt ist
Rohrleitungstyp
Haltung oder Anschlussleitung
Inspektionsrichtung
 
Bezugspunkt der Lage in Längsrichtung
Startpunkt der Inspektion
Inspektionslänge
Netto-Inspektionslänge
Inspektionsart
Eingesetztes Kamerasystem
ArtVideoreferenz
Timecode bei Videobandaufnahmen oder digitalisierten Videobändern. Framenummer bei direkter digitaler Aufzeichnung. Bildparameter bei Scannertechniken
Bezeichnung ZulaufKnoten
Eindeutige Bezeichnung des Zulaufknotens
Typ Zulaufknoten
Schacht, Bauwerk oder Anschlusspunkt
Bezeichnung AblaufKnoten
Eindeutige Bezeichnung des Ablaufknotens.
Typ Ablaufknoten
Schacht, Bauwerk oder Anschlusspunkt
Herkunft Profilmaße
Angabe der Datenherkunft
Profilhöhe
 
Profilbreite
 
Profilart
 
Herkunft Rohrwerkstoff
Angabe der Datenherkunft
Rohrwerkstoff
 
Rohrinnenschutz
 
Regeleinzelrohrlaenge
 
Art der Auskleidung
Einzelheiten zu einer Auskleidung, wenn vorhanden
Kanalart
Kanalart/Entwässerungssystem
Ist ein inspiziertes Objekt über einen Stutzen oder Abzweig an eine weitere Haltung oder Anschlussleitung angeschlossen, so ist zusätzlich ein Datensatz mit den Anschlussdaten gem. Tab. A-7 - 83 des Anhangs A-7 mit den dort beschriebenen Informationen anzulegen.
Kodiersystem
Jeder festgestellte Zustand ist unter Verwendung eines Hauptkodes, den zugehörigen Charakterisierungen und erforderlichen Quantifizierungen sowie weiteren ergänzenden Informationen zu dokumentieren:
*
Hauptkode: Hauptkodes, mit denen Feststellungen beschrieben werden, sind zusammen mit einer Beschreibung der Feststellung und Hinweisen zur Anwendung im Anhang A-2.3.7.1 dargestellt. Die Verwendung zusätzlicher Hauptkodes ist nicht zulässig.
*
Charakterisierungen: Charakterisierungen bestehen aus maximal zwei Kodes, welche die Feststellung näher beschreiben.
Abweichend zum DWA-M 149-2 ist der Kode (Y) für eine Charakterisierung nur zu verwenden, wenn er bei einem Hauptkode ausdrücklich zugelassen ist.
*
Quantifizierungen: Quantifizierungen beschreiben das Ausmaß einer Feststellung. Es sind bis zu zwei Einzelwerte (Maximalwerte) anzugeben. Die Angabe von Bandbreiten ist nicht zulässig.
Für die vorgegebenen Maßeinheiten sind ganzzahlige Werte zu erfassen. Ausnahme sind Risse kleiner 1 mm mit einer Nachkommastelle.
*
Lage am Umfang: Die Lage am Umfang ist immer aufzuzeichnen. Hierzu wird die Zifferblattreferenz verwendet. Sie ist durch die Winkelangabe ausgehend vom Scheitel der Rohrleitung definiert:
Winkel (Grad)
Zifferblatt-
referenz
Toleranz
Zifferblattreferenz (h)
0 ± 15
12
12 ± 0,5
30 ± 15
01
01 ± 0,5
60 ± 15
02
02 ± 0,5
90 ± 15
03
03 ± 0,5
120 ± 15
04
04 ± 0,5
150 ± 15
05
05 ± 0,5
180 ± 15
06
06 ± 0,5
210 ± 15
07
07 ± 0,5
240 ± 15
08
08 ± 0,5
270 ± 15
09
09 ± 0,5
300 ± 15
10
10 ± 0,5
330 ± 15
11
11 ± 0,5
360 ± 15
12
12 ± 0,5
Bei Lage am Gesamtumfang ist die Ziffernblattreferenz von 12 bis 12 anzugeben. Leere Ziffernblattreferenzen bei punktuellen Schäden sind mit 00 zu belegen.
*
Feststellung an einer Rohrverbindung: Tritt eine Feststellung an einer Rohrverbindung bzw. an einem Schachtanschluss auf, ist dies durch die Verwendung des Feldes „Verbindung“ nach Tab. A-7 - 84 des Anhangs 7 aufzuzeichnen.
*
Lage in Längsrichtung: Die Lage ist als Abstand zum Bezugspunkt in Metern mit einer Dezimalstelle aufzuzeichnen.
Als Bezugspunkt wird die Innenwand des Anfangsknotens (in der Regel der Rohranfang) festgelegt. Er hat die Stationierung 0,0 m.
Diese Regelung gilt auch für in Schächte einragende Rohrstücke (einragender Anschluss). Hier ist die Länge des einragenden Rohrstücks zu messen, um die Lage des Inspektionsanfangs (Bezugspunkt) festlegen zu können (siehe Abb. A-2 - 2). Das gleiche Vorgehen gilt für einragende Rohrstücke am Inspektionsende. Feststellungen innerhalb dieser einragenden Rohrstücke sind in der Schachtinspektion zu protokollieren. Gleiches gilt für Leitungen, die über Stutzen oder Abzweige an Haltungen angeschlossen sind. Auch hier ist die Innenwand (Rohrwand) des Anfangsknotens der Bezugspunkt für die Stationierung 0.00.
 
Abb. A-2 - 2 Festlegung des Bezugspunkts
Die Stationierung hat in der Mitte der Feststellung bezogen auf die Längsrichtung zu erfolgen. Feststellungen, deren Länge 0,30 m überschreitet, sind als Streckenfeststellung zu kodieren.
Wenn sich Feststellungen über mehr als 0,30 Meter erstrecken, sind Anfang und Ende unter Verwendung der Kodes A (Beginn) und B (Ende) getrennt aufzuzeichnen. Die numerische Kennzeichnung bei mehreren Streckenfeststellungen erfolgt unabhängig vom Kode fortlaufend innerhalb eines Objektes.
Wenn die Quantifizierung und/oder Lage am Umfang einer Streckenfeststellung sich in Längsrichtung ändert, ist dies durch Wiederholen des Kodes der Feststellung mit der veränderten Quantifizierung und/oder Lage am Umfang unter Verwendung des Kodes C und numerischer Kennzeichnung der Streckenfeststellung aufzuzeichnen.
Eine begonnene Streckenfeststellung darf nicht fortlaufend als solche kodiert werden, wenn diese unterbrochen oder in unregelmäßigen Abständen vorkommt.
*
Fotoreferenz: Werden von Feststellungen Einzelaufnahmen angefertigt, sind diese als digitale Bilddateien mit eindeutigen Dateinamen abzulegen. Der Dateiname der Bilddatei setzt sich aus der Bezeichnung des inspizierten Objektes und einer dreistelligen laufenden Nummer getrennt durch einen Bindestrich (z. B. 101001-005) sowie der dreistelligen Endung, die das verwendete Bildformat (z. B. JPG) beschreibt, zusammen. Bezeichnung und Endung sind durch einen Dezimalpunkt getrennt.
Für Fotos, die unabhängig von einer Feststellung aufgenommen wurden, erfolgt die Kennzeichnung mit dem allgemeinen Hauptkode (BDA).
*
Videoreferenz: Den Feststellungen sind eindeutige Videoreferenzen zuzuordnen, damit auf diese Stellen gezielt zugegriffen werden kann. In Abhängigkeit vom Aufzeichnungsverfahren sind unterschiedliche Videoreferenzen zu dokumentieren:
*
Time-Code (LTC nach EBU-Standard) inkl. vorhandenen Voll- und Halbbildern bei analogen Videoaufzeichnungen und Digitalisierung von analogen Videobändern.
*
Framenummer bei direkten digitalen Filmaufnahmen.
*
Bildparameter als Steuerparameter. z.B. für Einzelbildaufnahmen bei Scannertechniken
*
Anmerkungen: Anmerkungen sind als weitere Informationen zum Kode aufzuzeichnen, sofern eine vollständige Beschreibung einer Feststellung durch Kodes nicht ausreichend ist. Eine Anmerkung sollte so kurz und prägnant wie möglich sein.
Tab. A-2 - 2 enthält die Zuordnung der für eine Feststellung aufzuzeichnenden Informationen zu den Datenfeldern im ISYBAU-Austauschformat Abwasser (XML).
Tab. A-2 - 2 aufzuzeichnende Informationen für eine Feststellung
Information
Datenfelder im Bereich „OptischeInspektion“ der
ISYBAU-Austauschformate Abwasser
Lage in Längsrichtung
Videoreferenz
Hauptkode
1. Charakterisierung
2. Charakterisierung
Lage an einer Verbindung
1. Quantifizierung
2. Quantifizierung
Lage in Längsrichtung, Streckenfeststellung
Lage am Umfang
Fotoreferenz
Anmerkungen
A-2.3.4.1 Anwendung der Steuerkodes
Folgende Steuerkodes sind zur Dokumentation des Ablaufs einer optischen Inspektion definiert.
Tab. A-2 - 3 Steuerkodes
SteuerKode
Hauptkode
Charakterisierung1
Charakterisierung2
Rohranfang
BCD
XP
 
Rohrende
BCE
XP
 
Abbruch der Inspektion
BDC
Y
Y
Inspektionsziel erreicht
BDC
Y
A
Auftraggeber verzichtet auf weitere Inspektion
BDC
Y
B
Gegenseite erreicht
BDC
Y
C
Gegenseite nicht erreicht
BDC
Y
D
Unbekannt, ob Gegenseite erreicht
BDC
Y
E
andere - wenn dieses verwendet wird, müssen weitere Angaben als Anmerkungen aufgezeichnet werden
BDC
Y
Z1
Charakterisierung 2 (Z) ist auch zu verwenden, falls nach Inspektionsabbruch die Inspektion von der Gegenseite nicht möglich ist. Zusätzlich ist der Grund für die nicht mögliche Inspektion zum Kode BDC YZ als Kommentar aufzunehmen.
Die folgenden Beispiele geben eine Hilfestellung bei der Anwendung der Steuerkodes zur Dokumentation des Ablaufs der Inspektion in einer Haltung oder Leitung.
Alle erforderlichen Steuerkodes sind in fett/schwarz dargestellt. Grau dargestellte Zustandskodes stellen Beispiele (ohne Quantifizierung) dar.
1.
Fall: Durchgängige optische Inspektion.
1 Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BCEXP
2.
Fall: Abbruch der optischen Inspektion, Inspektion erfolgt von der Gegenseite, die Gegenseite (Hindernis) wird erreicht.
1. Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDCYY
? 2. Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDC YC
3.
Fall: Abbruch der optischen Inspektion, Inspektion erfolgt von der Gegenseite, die Gegenseite (Hindernis) wird nicht erreicht.
1. Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDCYY
? 2. Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDC YD
4.
Fall: Abbruch der optischen Inspektion aus anderen Gründen (ohne Abbildung).
1 Datensatz: BDC YA oder BDC YB
5.
Fall: Abbruch der optischen Inspektion, Inspektion von der Gegenseite nicht möglich.
1 Datensatz: BCDXP.....BBAA.....BDCYY.....BDC YZ
Im Gegensatz zu Fall 2 und Fall 3 wird nur ein Datensatz angelegt. Der Grund für die nicht mögliche Inspektion von der Gegenseite ist als Kommentar zum Kode BDC YZ zu beschreiben.
A-2.3.4.2 Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen
Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer optischen Inspektion erfolgt in direkter Abhängigkeit zu den Stammdaten. Hierzu dient das Datenfeld „BezeichnungSanierung“ „OptischeInspektion/Rohrleitung/Inspektionsdaten“ (vgl. Tab. A-7 - 84). Es sind grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden:
1.
Die Dokumentation von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen z. B. im Rahmen der Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung. Hierbei hat der AG dem AN die erforderlichen Informationen (vgl. Anh. A-2 "Erforderliche Unterlagen für die Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung") zur Verfügung zu stellen.
2.
Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen, für die noch keine Stammdaten vorliegen, z. B. im Rahmen einer turnusmäßigen optischen Inspektion. Hier hat der AG dem AN Vorgaben für die Bezeichnungssystematik von Sanierungsmaßnahmen (vgl. Tab. A-7 - 69) zur Verfügung zu stellen.
Bei der Kodierung im Rahmen der Dokumentation ist zwischen Reparaturmaßnahmen innerhalb des Objektes und Renovierungsmaßnahmen das gesamte Objekt betreffend zu unterscheiden.
1.
Fall: Punktuelle Reparatur
Eine festgestellte punktuelle Reparatur ist mit dem Hauptkode BCB und der Charakterisierung Z (vgl. Tab. A-2 - 11) zu kodieren. Der Wert „San1“ steht beispielhaft für die Bezeichnung einer Maßnahme zur Sanierung einer Rohrverbindung.
Die Stationierung hat in der Mitte der Maßnahme bezogen auf die Längsrichtung zu erfolgen. Maßnahmen, deren Länge 0,30 m überschreitet, sind als Streckenfeststellung zu kodieren.
Die standardisierte Anmerkung gem. DWA-M 149-2 ist nicht zu verwenden.
1 Datensatz: BCDXP.....BCBZ (San1).....BCEXP
2.
Fall: Renovierung
Die DIN EN 13508-2 stellt keinen Kode zur Dokumentation von Renovierungen zur Verfügung. Daher ist eine festgestellte Renovierung mit den Hauptkodes Rohranfang BCD und Rohrende BCE sowie der Charakterisierung XP und der Bezeichnung der Maßnahme (San1) bei beiden Kodes zu dokumentieren. Eine Streckenfeststellung ist nicht erforderlich.
1 Datensatz: BCDXP (San1).....BCEXP (San1)
A-2.3.4.3 Dokumentation von Stammdatenänderungen
Änderungen von Stammdaten innerhalb eines Objektes sind vom Inspekteur zu dokumentieren. Die DIN EN 13508-2 stellt hierfür keine verbindlichen Kodes zur Verfügung. Daher sind die in Tab. A-2 - 4 dargestellten Kodes nach Anhang C der DIN EN 13508-2 zu verwenden.
Tab. A-2 - 4 Kodes zur Beschreibung von innerhalb eines Objektes veränderlichen Stammdaten
zu verwendender Kode (nach DIN EN 13508-2)
Langtext nach DIN EN 13508-2 Anhang C
AEC + Charakterisierung (vgl. Tab. A-2 - 22)
Veränderte Grundlageninformation - Form des Rohrleitungsquerschnittes
AEC + Quantifizierung (vgl. Tab. A-2 - 22)
Veränderte Grundlageninformation - Höhe/Breite des Querschnittes in mm
AEC + Charakterisierung + Quantifizierung (vgl. Tab. A-2 - 22)
Veränderte Grundlageninformation - Form des Rohrleitungsquerschnittes und - Höhe/Breite des Querschnittes in mm
AED + Charakterisierung (vgl. Tab. A-2 - 25). Charakterisierung gemäß Referenzliste G102 im Anhang A-7.9.2
Veränderte Grundlageninformation - Werkstoff