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A-2.3.5 Schächte und Inspektionsöffnungen
Die Inspektion der Schächte und Inspektionsöffnungen erfolgt unabhängig von der Inspektion der Kanäle und Leitungen in einem eigenen Arbeitsgang.
Grundlageninformationen
Für jedes inspizierte Objekt sind die in Tabelle Tab. A-2 - 5 aufgeführten Grundlageninformationen verbindlich aufzuzeichnen.
Tab. A-2 - 5 verbindlich aufzuzeichnende Grundlageninformationen
Grundlageninformation
Bemerkung
Datenfeld im Bereich
„OptischeInspektion“ der
ISYBAU-Austauschformate Abwasser
Objektbezeichnung
Eindeutige Bezeichnung der inspizierten abwassertechnischen Anlage
Anlagentyp
Schacht oder Inspektionsöffnung
Bereichsname
Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft unterschiedliche Bereiche existieren (z. B. Unterkunftsbereich und technischer Bereich)
Straßenname
Nur erforderlich, wenn in einer Liegenschaft Straßennamen existieren
Auftragskennung
Zur Verknüpfung der inspizierten abwassertechnischen Anlage mit den Auftragsdaten
Inspektionsdatum
 
Inspektionsverfahren
 
Name
Name des verantwortlichen Inspekteurs auf dem Inspektionsfahrzeug
Uhrzeit
 
Reinigung
Angabe, ob eine Vorreinigung durchgeführt wurde
Wasserhaltung
Angabe, ob und wenn ja, welche Maßnahme zur Wasserhaltung durchgeführt wurde
Videospeichermedium
Art des Datenträgers, auf dem das Inspektionsvideo abgelegt ist
Videoablagereferenz
Name des Datenträgers, auf dem das Inspektionsvideo abgelegt ist
Vertikaler Bezugspunkt
Vertikale Lage
Horizontaler Bezugspunkt
Bezugspunkt für die Lage am Umfang
ArtVideoreferenz
Timecode bei Videobandaufnahmen oder digitalisierten Videobändern. Framenummer bei direkter digitaler Aufzeichnung
Bildparameter bei Scannertechniken
Schachtinnenschutz
 
Art der Auskleidung
Einzelheiten zu einer Auskleidung, wenn vorhanden
Kodiersystem
Jeder festgestellte Zustand ist unter Verwendung eines Hauptkodes, den zugehörigen Charakterisierungen und erforderlichen Quantifizierungen sowie weiteren ergänzenden Informationen zu dokumentieren:
*
Hauptkode: Hauptkodes, mit denen Feststellungen beschrieben werden, sind zusammen mit einer Beschreibung der Feststellung und Hinweisen zur Anwendung im Anhang A-2.3.7.2 dargestellt. Die Verwendung zusätzlicher Hauptkodes ist nicht zulässig.
*
Charakterisierungen: Charakterisierungen bestehen aus maximal zwei Kodes, welche das Merkmal näher beschreiben.
Abweichend zum DWA-M 149-2 ist der Kode (Y) für eine Charakterisierung nur zu verwenden, wenn er bei einem Hauptkode ausdrücklich zugelassen ist.
*
Quantifizierungen: Quantifizierungen beschreiben das Ausmaß einer Feststellung. Es sind bis zu zwei Einzelwerte (Maximalwerte) anzugeben. Die Angabe von Bandbreiten ist nicht zulässig.
Für die vorgegebenen Maßeinheiten sind ganzzahlige Werte zu erfassen. Ausnahme sind Risse kleiner 1 mm mit einer Nachkommastelle.
*
Lage am Umfang: Angaben zur Lage am Umfang sind immer auf den Schacht in der Draufsicht zu beziehen. Hierzu wird die Zifferblattreferenz verwendet. Die tiefste abgehende Rohrleitung entspricht der Zifferblattreferenz 12 Uhr. Mehr als zwei gleiche Feststellungen in der gleichen vertikalen Lage sind als Gesamtumfang zu bezeichnen. Angaben zur Lage in der Schachtmitte sind nicht zulässig.
*
Feststellung an einer Verbindung: Tritt eine Feststellung an einer Verbindung zweier aneinandergrenzender Schachtelemente oder zwischen einem Schachtelement und einem anderen Bauteil (z. B. Abdeckplatte, Podestplatte) auf, ist dies durch die Verwendung des Feldes „Verbindung“ aufzuzeichnen (nach Tab. A-7 - 92 des Anhangs A-7).
*
Schachtbereich: Der Schachtbereich ist immer zu dokumentieren: Folgende Schachtbereiche sind gem. DIN EN 13508-2 festgelegt:
Wert
Schachtbereich
A
Abdeckung und Rahmen
B
Auflageringe
C
Schachtaufbau
D
Konus
E
Übergangsplatte
F
untere Schachtzone
G
Podest
H
Auftritt
I
Gerinne
J
Sohle
Zur Beschreibung der Schachtwand ist der Kode für den Schachtaufbau (C) zu verwenden. Der Kode für die untere Schachtzone (F) beschreibt bei tiefen Schächten die Schachtwand unterhalb eines Podestes oder Übergangsplatte.
*
Vertikale Lage: Die vertikale Lage ist als Abstand zum vertikalen Bezugspunkt in Metern mit einer Dezimalstelle aufzuzeichnen.
Als Bezugspunkt für die vertikale Lage ist die Sohle der tiefsten abgehenden Rohrleitung festgelegt. Er hat die Station 0,0. Die Oberkante der Abdeckung ist als Bezugspunkt nur im Bedarfsfall zu verwenden. Die Festlegung erfolgt durch den Auftraggeber.
Wenn sich Feststellungen über mehr als 0,50 Meter erstrecken, sind Anfang und Ende unter Verwendung der Kodes A (Beginn) und B (Ende) getrennt aufzuzeichnen. Die numerische Kennzeichnung bei mehreren Streckenfeststellungen erfolgt unabhängig vom Kode fortlaufend innerhalb eines Objektes. Wenn die Quantifizierung und/oder Lage am Umfang einer Streckenfeststellung sich in vertikaler Richtung ändert, ist dies durch Wiederholen des Kodes der Feststellung mit der veränderten Quantifizierung und/ oder Lage am Umfang unter Verwendung des Kodes C und numerischer Kennzeichnung der Streckenfeststellung aufzuzeichnen. Die vertikale Lage ist immer aufzuzeichnen.
*
Fotoreferenz: Werden von Feststellungen Einzelaufnahmen angefertigt, sind diese als digitale Bilddateien mit eindeutigen Dateinamen abzulegen. Der Dateiname der Bilddatei setzt sich aus der Bezeichnung des inspizierten Objektes und einer dreistelligen laufenden Nummer getrennt durch einen Bindestrich (z. B. 101001-005) sowie der dreistelligen Endung, die das verwendete Bildformat beschreibt (z. B. JPG), zusammen. Bezeichnung und Endung sind durch einen Dezimalpunkt getrennt.
Für Fotos, die unabhängig von einer Feststellung aufgenommen wurden, erfolgt die Kennzeichnung mit dem allgemeinen Hauptkode (DDA).
*
Videoreferenz: Den Feststellungen sind eindeutige Videoreferenzen zuzuordnen, damit auf diese Stellen gezielt zugegriffen werden kann. In Abhängigkeit vom Aufzeichnungsverfahren sind unterschiedliche Videoreferenzen zu dokumentieren:
*
Time-Code (LTC nach EBU-Standard) inkl. vorhandenen Voll- und Halbbildern bei analogen Videoaufzeichnungen und Digitalisierung von analogen Videobändern.
*
Framenummer bei direkten digitalen Filmaufnahmen.
*
Bildparameter als Steuerparameter, z.B. für Einzelbildaufnahmen bei Scannertechniken.
*
Anmerkungen: Anmerkungen sind als weitere Informationen zum Kode aufzuzeichnen, sofern eine vollständige Beschreibung einer Feststellung durch Kodes nicht ausreichend ist. Eine Anmerkung sollte so kurz und prägnant wie möglich sein.
Tab. A-2 - 6 enthält die Zuordnung der für eine Feststellung aufzuzeichnenden Informationen zu den Datenfeldern im ISYBAU-Austauschformat Abwasser (XML).
Tab. A-2 - 6 aufzuzeichnende Informationen für eine Feststellung
Information
Datenfeld im Bereich
„OptischeInspektion“ der
ISYBAU-Austauschformate Abwasser
Lage in vertikaler Richtung
Videoreferenz
Hauptkode
1. Charakterisierung
2. Charakterisierung
Lage an einer Verbindung
1. Quantifizierung
2. Quantifizierung
Lage in vertikaler Richtung, Streckenfeststellung
Schachtbereich
Lage am Umfang
Fotoreferenz
Anmerkungen
A-2.3.5.1 Anwendung der Steuerkodes
Zur Dokumentation des Ablaufs einer optischen Inspektion bei Schächten und Inspektionsöffnungen sind die Steuerkodes (DDB) und (DDC) definiert. Der Steuerkode DDB kennzeichnet in Verbindung mit der Streckenfeststellung (A) den Inspektionsanfang. Das Inspektionsende wird durch die Streckenfeststellung (B) kennzeichnet.
Der Steuerkode (DDCYY) ist zur Dokumentation des Abbruchs der optischen Inspektion definiert. Der Grund für den Abbruch (z. B. Hindernis) ist immer durch einen entsprechenden Kode zu beschreiben. Gründe für einen Abbruch, die nicht auf den baulichen oder betrieblichen Zustand zurückzuführen sind, sind immer als Anmerkung zum Kode (DDCYY) zu dokumentieren. Weitere Anmerkungen sind als allgemeine Anmerkungen aufzuzeichnen.
Das folgende Beispiel gibt eine Hilfestellung bei der Anwendung der Steuerkodes zur Dokumentation des Ablaufs der Inspektion in einem Schacht oder einer Inspektionsöffnung. Alle erforderlichen Steuerkodes sind in fett/schwarz dargestellt. Grau dargestellte Zustandskodes stellen Beispiele (ohne Quantifizierung) dar.
*
Beispiel: Durchgängige optische Inspektion.
1 Datensatz: DDBA.....DAQA.....DDBB
A-2.3.5.2 Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen
Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer optischen Inspektion erfolgt in direkter Abhängigkeit zu den Stammdaten. Hierzu dient das Datenfeld „BezeichnungSanierung“ „OptischeInspektion/Knoten/Inspektionsdaten“ (vgl. Tab. A-7 - 92). Es sind grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden:
1.
Die Dokumentation von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen z. B. im Rahmen der Abnahme- oder Gewährleistung. Hierbei hat der AG dem AN die erforderlichen Informationen (vgl. Anh. A-2 "Erforderliche Unterlagen für die Abnahme- oder Gewährleistungsbefahrung") zur Verfügung zu stellen.
2.
Die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen, für die noch keine Stammdaten vorliegen, z. B. im Rahmen einer turnusmäßigen optischen Inspektion. Hier hat der AG dem AN Vorgaben für die Bezeichnungssystematik von Sanierungsmaßnahmen (vgl. Tab. A-7 - 69) zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche an einem Schacht oder einer Inspektionsöffnung durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sind mit dem Hauptkode (DCB) und der Charakterisierung Z (vgl. Tab. A-2 - 54) zu dokumentieren. Die standardisierte Anmerkung gem. DWA-M 149-2 ist nicht zu verwenden. Maßnahmen, deren Länge 0,50 m überschreitet, sind als Streckenfeststellung zu kodieren.
A-2.3.5.3 Dokumentation von Stammdatenänderungen
Änderungen von Stammdaten innerhalb eines Objektes sind vom Inspekteur zu dokumentieren. Die DIN EN 13508-2 stellt hierfür keine verbindlichen Kodes zur Verfügung. Daher sind die in Tab. A-2 - 7 dargestellten Kodes nach Anhang D der DIN EN 13508-2 zu verwenden.
Tab. A-2 - 7 Kodes zur Beschreibung von innerhalb eines Objektes veränderlichen Stammdaten
zu verwendender Kode (nach DIN EN 13508-2)
Langtext nach DIN EN 13508-2 Anhang D
CED + Charakterisierung (vgl. Tab. A-2 - 64). Charakterisierung gemäß Referenzliste G102 im Anhang A-7.9.2
Veränderte Grundlageninformation - Werkstoff