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A-10.4.8 Überprüfung (Generalinspektion)
Bei Neuanlagen oder nach Durchführung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen ist vor der Inbetriebnahme und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (vgl. Kap.3.3.6 Mängelansprüche) unabhängig von behördlichen und gesetzlichen Anforderungen eine Überprüfung der Abscheideranlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung erforderlich.
Danach erfolgt die Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren durch einen Fachkundigen gemäß [DIN 4040-100]. Weitergehende Anforderungen (z.B. nach landes- und satzungsrechtlichen Auflagen) sind zu berücksichtigen.
Sofern keine länderspezifischen Vorgaben durch Verordnungen getroffen sind, werden die Fristen für die wiederkehrende Generalinspektion mit einer Dichtheitsprüfung vom örtlichen Kanalnetzbetreiber, in dessen Abwassersystem eingeleitet wird, festgelegt. Spezifische Vorgaben für die Planung und den Betrieb von Abscheideranlagen für Fette sind für folgende Länder bekannt:
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Berlin
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Hamburg
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Schleswig Holstein
Eine Dichtheitsprüfung ist ausschließlich für im Erdreich eingebaute Abscheideranlagen erforderlich. Örtlich, von der DIN 4040-100 abweichende Dichtheitsanforderungen, sind zu beachten. Für frei aufgestellte Abscheideranlagen ist eine Sichtkontrolle ausreichend.
Über die Generalinspektion ist ein Prüfbericht unter Angabe der Bestandsdaten und eventuell vorhandener Mängel zu erstellen. Eine detaillierte Auflistung der im Rahmen der Generalinspektion durchzuführenden Maßnahmen kann direkt dem Prüfbericht (vgl. Anh. A-10.4.8.1) entnommen werden. Mit der Generalinspektion soll der Nachweis erbracht werden, dass die Anlage bis zur nächsten Generalinspektion
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ordnungsgemäß betrieben werden kann,
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durch regelmäßige Wartung voll funktionsfähig ist,
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ausreichend bemessen ist,
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den wasserwirtschaftlichen Anforderungen genügt und
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dem Stand der Technik entspricht.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich beseitigen zu lassen. Auf die Fachbetriebspflicht nach § 45 [AwSV] zur Sicherstellung der notwendigen Qualifikation für die erforderlichen Arbeiten entsprechend den Herstellerangaben wird hingewiesen. Ein Nachweis über die Beseitigung der Mängel oder das Ergebnis der Nachprüfung (vgl. Anhang A-10.4.8.1) ist dem Prüfbericht beizulegen.
Für die Generalinspektion hat der Betreiber dem Fachkundigen das vollständige Betriebstagebuch zur Verfügung zu stellen.
Der Prüfbericht ist dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen und den örtlichen Behörden auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
A-10.4.8.1 Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion
Für jede Abscheideranlage für Fette ist ein separater Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht gliedert sich in folgende Hauptabschnitte:
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Administrative und liegenschaftsbezogene Daten im Kopf des Prüfberichts
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Dokumentation und Ergebnis der Generalinspektion
1.
Zusammenfassung
2.
Ordnungsprüfung
3.
Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten
4.
Nachweis der Bemessung
5.
Eigenkontrolle, Wartung
6.
Entnahme und Entsorgung
7.
Bau- und anlagentechnischer Zustand
8.
Dichtheit der Abscheideranlage
9.
Dichtheit der Zulaufleitungen
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Anlagen zum Prüfbericht
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Anlage 1: Fußnoten
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Anlage 2: Anlagenschema
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Anlage 3: Nachweis der Bemessung
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Anlage 4: Prüfprotokoll über die Durchführung der Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage
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Anlage 5: Kalibrierschein des eingesetzten Messsystems
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Anlage 6: Fotodokumentation der Abscheideranlage
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Anlage 7: Fachkundenachweis des Prüfers
Ein Muster Prüfbericht über die Durchführung einer Generalinspektion steht als Word-Datei zur Verfügung.
Stand Juni 2018
Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln
Bei festgestellten Mängeln sind im Prüfbericht Angaben zur Klassifizierung des Mangels und eine Frist für die Mängelbehebung vorzuschlagen. Entsprechende Vorschläge sind in der Bewertungshilfe „Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln“ (vgl. Anh. A-10.4.8.2) aufgeführt.
Nachweis der Bemessung
Im Rahmen der Generalinspektion ist auch ein Nachweis der Bemessung der Abscheideranlage durchzuführen und das Ergebnis im Prüfbericht zu dokumentieren. Der Nachweis der Bemessung kann mit Hilfe einer Berechnungstabelle (vgl. Anh. A-10.4.8.3) durchgeführt werden. Die ausgedruckte Tabelle ist in den Prüfbericht, Anlage 3b einzufügen.
Behebung von Mängeln
Die im Rahmen der Generalinspektion festgestellten Mängel sind in Abstimmung mit der zuständigen Behörde innerhalb der festgelegten Fristen zu beseitigen. Hinweise zur Mängelbehebung liefert die Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln (vgl. Anh. A-10.4.8.4).
Prüfung nach Sanierungsmaßnahmen
Sofern gemäß Mängelliste des Prüfberichtes über die Generalinspektion eine Nachprüfung nach erfolgter Sanierung gefordert wird, ist diese durch einen Fachkundigen durchzuführen. Die Nachprüfung gilt nur für den Bereich der festgestellten bzw. behobenen Mängel. Die Ergebnisse sind in einem Nachprüfungsbericht zu dokumentieren. Dieser ist dem Betriebstagebuch beizufügen.
Hinweise zur Sanierung von Abscheideranlagen für Fette enthält Anhang A-6.7.
A-10.4.8.2 Bewertungshilfe „Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln“
Die Bewertungshilfe enthält eine auf Grundlage der Struktur des Prüfberichts gegliederte Auflistung von Mängeln (Zustandsbeschreibung) jeweils mit Angaben zur Klassifizierung eines Mangels und Frist für die Mängelbehebung. . Der Fachkundige kann abweichende Fristen festlegen. Darüber hinaus gibt die Tabelle Auskunft, ob im Anschluss an die Mängelbehebung eine Nachprüfung erforderlich ist und liefert Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Die Bewertungshilfe steht als PDF-Datei zur Verfügung.
Stand Juni 2018
 
A-10.4.8.3 Exceltabelle zum Nachweis der Bemessung
Die Berechnungstabelle kann
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zur Neudimensionierung und
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zum Nachweis der Bemessung im Rahmen der Generalinspektion
verwendet werden.
Die Berechnungstabelle steht als Excel-Datei in einem Passwort geschütztem Archiv zur Verfügung. Zum Öffnen des Passwort geschützten Archivs geben Sie bitte das Passwort für den Bereich „Erlasse“ ein.
Stand Januar 2010
A-10.4.8.4 Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln
Bei der Maßnahmenliste zur Behebung von Mängeln handelt es sich um eine auf Grundlage der Struktur des Prüfberichts gegliederte Liste von Mängeln (Zustandsbeschreibung), jeweils mit Angabe von Möglichkeiten zur Mängelbehebung.
Die Liste kann als Grundlage zur Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Sanierung verwendet werden (vgl. Anh. A-6.7). Hierzu sind in der Liste entsprechende Verweise aufdas Standardleistungsbuch Bau [STLB-Bau LB 011] aufgeführt. Weitere Hinweise zur Mängelbehebung sind in der Spalte „Anmerkungen und Querverweise“ enthalten.
Die Maßnahmenliste steht als PDF-Datei zur Verfügung.
Stand Juni 2018
 
A-10.4.8.5 Leistungstexte für die Generalinspektion (Muster)
Die Muster Leistungstexte stehen dem AG zur Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Generalinspektion von Abscheideranlagen für Fette im [STLB-Bau LB 011] zur Verfügung.