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A-5.5.2 Entsiegelung im Bestand
Die Reduzierung der versiegelten Fläche ist eine einfache und kostengünstige Maßnahme zur Abflussvermeidung. Bei der Entsiegelung wird im Bestand die bestehende Versiegelung durch Abriss oder Rückbau beseitigt. Undurchlässige Flächenbefestigungen können entweder ganz entfernt oder durch teildurchlässige Flächenbefestigungen ersetzt werden. Auf Flächen mit notwendigen Befestigungen, z.B. bei Verkehrsflächen, können sofern die Voraussetzungen gegeben sind, teildurchlässige Flächenbefestigungen (offenporiger, wasserdurchlässiger Oberbau) berücksichtigt werden.
(Teil)-durchlässige Flächenbefestigung
Häufig eingesetzte wasserdurchlässige Flächenbeläge sind:
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Schotterrasen
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Rasengittersteine
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Fugenpflaster (Fugenanteil > 3%)
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Poröses Betonpflaster
Bei Fugenpflaster und Rasengittersteinen erfolgt die Versickerung über Teilflächen; beim Schotterrasen und dem wasserdurchlässigen Betonpflaster wird das Niederschlagswasser über die gesamte Fläche versickert.
Einsatzbereich
Wasserdurchlässige Beläge werden in verkehrlich gering frequentierten und qualitativ unbedenklichen Bereichen (PKW Stellplätze, Fußwege, Zufahrten) eingesetzt. Nutzungseinschränkungen sind zu beachten. Eine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen auf teil-durchlässige Flächen ist nicht zulässig.
Bemessung und Herstellung
(Teil)-durchlässige Flächen sind wasserrechtlich nicht als Anlagen der Flächenversickerung zu betrachten. Sie sind jedoch abflussmindernd als begleitende Maßnahme der Niederschlagswasser­bewirtschaftung zu bewerten. Eine Bemessung ist nicht erforderlich. Teilabflüsse sind hydraulisch zu berücksichtigen, wenn diese Flächen an das Entwässerungssystem angeschlossen sind. Abflussbeiwerten sind in Tab. A-5 - 10 enthalten. Das Längs- und Quergefälle sollte < 1% betragen.
Wartung und Betrieb
Durchlässige Pflasterflächen sind wartungsarm. Die Versickerungsfähigkeit von Fugenpflaster oder porösen, wasserdurchlässigen Oberbaumaterial unterliegt einem Alterungsprozess. Die Durchlässigkeit nimmt im Laufe der Zeit aufgrund des Eintrages von Feinteilen ab.
Bei stark reduzierter Versickerungsleistung ist ggf. eine Reinigung der Fläche angebracht. Bei Schotterrasen und Rasengittersteinen ist eine regelmäßige Mahd erforderlich.
Notwendige betriebliche Aufgaben wie Winterdienst sind zusätzlich zu berücksichtigen.