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A-6.1.2 Fachtechnische Grundlagen
Mit der Einführung der [DIN EN 14654-2] in Verbindung mit dem [DWA-A 143-1] sind die Aufgaben und Prozesse für die Planung der baulichen Sanierung definiert.
DWA-Regelwerke
In der DWA-Arbeits-/Merkblattreihe DWA-/M-143 sind in den Teilen 3 bis 20 Sanierungsverfahren mit Darstellung der möglichen Einsatzbereiche, den Materialanforderungen und den grundlegenden Arbeitsabläufen beschrieben.
Die DWA-Merkblattreihe DWA-M 144 stellt für (einzelne) Sanierungsverfahren spezifische Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Anwendung bei der Ausschreibung zur Verfügung [A-11.4]. Diese ersetzen die zuvor als VSB-Empfehlungen erschienenen ZTVen [A-11.5.3].
Weitere Arbeits- und Merkblätter stehen für die statische Berechnung zur Sanierung mit Lining- und Montageverfahren [DWA-A 143-2] sowie für die Erneuerung (z. B. [DWA-A 125], [ATV-DVWK-A 127], [DWA-A 139]) zur Verfügung.
Empfehlungen und Hinweise Dritter
Von weiteren Vereinigungen und Organisationen stehen u. a. folgende Empfehlungen und Hinweise zur Verfügung.
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VSB-Empfehlungen: konzipiert als Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Verwendung bei der Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung. Eine Auflistung der verfügbaren VSB-Empfehlungen sowie ein externer Link finden sich im Anhang A-11.5.3.
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Merkblätter des Rohrleitungssanierungsverbands e. V. (RSV): im Wesentlichen Hinweise zu Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung für Sanierungsverfahren. Eine Auflistung der vom RSV veröffentlichten Publikationen sowie ein externer Link finden sich im Anhang A-11.5.1.
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Informationen der German Society for Trenchless Technology e. V. (GSTT): u. a. Hinweise zur Verfahrensauswahl und Qualitätssicherung. Eine Auflistung der verfügbaren GSTT-Informationen sowie ein externer Link finden sich im Anhang A-11.5.2.
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Untersuchungsergebnisse des Instituts für Unterirdische Infrastruktur GmbH (IKT): Durchführung umfangreicher Testreihen für verschiedene Sanierungsverfahren. Die Ergebnisse sind im Internet veröffentlicht (siehe BFR Abwasser > Links > Externe Links). Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den konkreten Einzelfall ist grundsätzlich zu prüfen.
Allgemein bauaufsichtliche Zulassungen
Der Nachweis der Anwendbarkeit eines Verfahrens bzw. Verwendbarkeit eines Produkts im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen kann auch über eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt-Zulassung) erbracht werden. Dies trifft auch auf Sanierungsverfahren zu, für die bisher kein technisches Regelwerk definiert ist oder die wesentlich davon abweichen. Diese werden für Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt. Der aktuelle Stand allgemein bauaufsichtlicher Zulassungen von herstellerbezogenen Sanierungsverfahren sowie die Zulassung selbst kann im Internet abgerufen werden (siehe BFR Abwasser > Links > Externe Links).