Nachweis der Dichtheit u. a. gegenüber der Aufsichtsbehörde,
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Dokumentation des realen Bestands vor Ort gem. RBBau Abschnitt H2; z. B. Änderung
der Nennweite bei der Schlauchlinersanierung als hydraulisch relevante Information,
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Unterstützung betrieblicher Aufgaben, z. B. Minderung von Spüldrücken bei der HD-Kanalreinigung
[RSV-Merkblatt 12.1], siehe A-2.1.1 „Hochdruckreinigung“.
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Beurteilung optischer Auffälligkeiten im Zuge von Wiederholungsinspektionen; die Kenntnis
über Art, Zeitpunkt und Lage bereits früher durchgeführter Maßnahmen ist von wirtschaftlicher
Bedeutung zur Beurteilung der verbleibenden Restnutzungsdauer.
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