TUBOGEL;
|
RATHOSAN;
|
SILAGO.
|
Bereich DN 100 bis DN 200, in Sonderfällen bis DN 500;
|
I. d. R. in nicht oder nur schwer zugänglichen Kanalabschnitten (z. B. bei Überbauung);
|
Radialrisse < 5 mm, Axialrisse < 3 mm;
|
Undichte Muffen;
|
Fehlende Muffenabdichtungen < 10 mm;
|
Kleine fehlende Wandungsteile;
|
Defekte Anschlussanbindungen;
|
Für Rohrwerkstoffe Beton, Steinzeug, PVC-U, Faserzement und Gusseisen, bedingt auch
PP und PE-HD;
|
Zur Abdichtung auch bei drucklos zufließendem Grundwasser bedingt einsetzbar.
|
Statische Tragfähigkeit der Altrohre muss gesichert sein;
|
Absperrbarkeit gegenüber angrenzenden Kanalabschnitten, z. B. mittels Revisionsschächten;
|
nur in optisch kontrollierbaren und mit Spüldüse erreichbaren Netzabschnitten;
|
Nicht bei dynamischen Belastungen (Gefahr von Rissbildung);
|
Festgestellte Wasserverlustmengen < 60 % des Kanalvolumens innerhalb 15 Minuten (Wirtschaftlichkeit);
|
Nicht bei starker Grundwasserinfiltration oder unter Druck zufließend;
|
Durchlässiges Bettungsmaterial mit vorhandener korngestufter Sieblinie;
|
Nur bei vorheriger Hindernisbeseitigung und Reinigung;
|
Grundwasserströmung < 20 cm pro Stunde (Abspülungsgefahr).
|
Undichtigkeiten müssen nicht einzeln lokalisiert werden;
|
Auch verzweigte und abgewinkelte sowie für herkömmliche Technik unzugängliche Netzabschnitte
sanierbar, sofern mit Spüldüse und zur optischen Kontrolle erreichbar;
|
Kurze Sanierungsdauer;
|
Stabilisierung der Rohrbettung.
|
Keine Garantie einer vollständigen Reaktion beider Einzelkomponenten im Bereich des
anstehenden Bodens; Restmengen können ins Grundwasser gelangen;
|
Vermischung der Einzelkomponenten nicht kontrollierbar und somit Qualität des Endproduktes
nicht definierbar bzw. sicherzustellen;
|
Materialverbrauch im Vorfeld schwer kalkulierbar (abhängig vom Schadensausmaß und
der Anzahl erforderlicher Befüllungs- und Entleerungsvorgänge); i. d. R. Vergütung
auf Nachweis erforderlich;
|
Enge Einsatzgrenzen.
|
Da ggf. Restmengen der Einzelkomponenten im anstehenden Boden verbleiben, ist der
Einsatz insbesondere im Grundwasserbereich zu vermeiden.
|
Es ist eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen. Gemäß Vorgaben der zuständigen
Behörde kann im Bedarfsfall eine Erlaubnis je Einsatzort erforderlich sein.
|
In Wasserschutzgebieten i. d. R. nicht einsetzbar.
|
Ca. ein bis zwei Kanäle einschließlich Anschlussleitungen pro Tag oder
|
ein Kanal bis DN 400/500 mit einer Länge von ca. 50 m einschließlich Hindernisbeseitigung,
Reinigung und Absperrung in 8 bis 10 Stunden.
|
Hindernisse beseitigen
|
Reinigung aller zu flutenden Kanalabschnitte
|
Vorsanierung größerer Einzelschäden
|
Wasserverlustprüfung
|
Zyklisch zu wiederholender Flutungsvorgang mit Zwischenreinigung nach jedem Abpumpen
(Einzelkomponenten) und Kontrolle der Einzelkomponenten auf Verunreinigungsgrad
|
Materialverbrauch (i. d. R. separat zu vergüten)
|
Beseitigung überschüssigen Injektionsmaterials von Rohroberfläche bzw. aus Kanal
|
Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S08.1-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
|
Nach jedem Entleerungsvorgang ist eine Reinigung der gefluteten Kanäle vorzunehmen.
|
Die wiederholte Verwendung der Einzelkomponenten zur Befüllung und Entleerung hat
eine zunehmende Verunreinigung zur Folge. Im Rahmen einer begleitenden Qualitätskontrolle
ist eine Überprüfung der Einzelkomponenten vor Ort erforderlich.
|
Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S08.1-Verfahren.
|
Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S08.1-Verfahren.
|