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A-6.3.1.1 Reparatur durch Injektion
 
Verfahren
a) Technisches Regelwerk
b) Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Für die Injektion von Harz und Mörtelsuspension werden Öffnungen in die Rohrwandung des Altrohrs gebohrt, die Injektionspacker darin fixiert und über spezielle Injektionslanzen das Injektionsmaterial unter Druck in die Schadstellen und den anstehenden Boden injiziert. Dort erstarrt das Material und erzeugt einen druckfesten, stabilen Dichtmantel außerhalb des Rohres.
Als Injektionsmaterial wird Harz (i. d. R. Isocyanatharz) und zementbasierende Mörtelsuspension verwendet. Neben den abdichtenden Eigenschaften wirken diese zudem stabilisierend (Druckübertragung möglich) bei Strukturschäden am Altrohr und bei schadhaftem Rohrbett. Injektionsverfahren mit Harz oder Mörtelsuspension werden i. d. R. zur punktuellen und abschnittsweisen Abdichtung bei sichtbaren Undichtigkeiten (In-/Exfiltration) und Stabilisierung von Schadensbereichen am Altrohr und des anstehenden Bodens eingesetzt. Der Einsatz ist insbesondere bei anstehendem Grundwasser geeignet.
Die Injektionspackeröffnungen werden im Nachgang i. d. R. mittels einer Mörtelverspachtelung zur Rohrinnenseite hin wieder verschlossen.
c) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten (RAL-GZ: S42.3)
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CFT-Injektions-Verfahren.
Anwendungsbereich
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Stabilisierung gebrochener Rohre;
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Hohlraumverfüllung (Lastübertragung im Erdreich wird ermöglicht);
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Bei sichtbaren Undichtigkeiten (In-/Exfiltration), z. B. Strukturschäden, Risse;
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Alle Profilarten ab DN 800;
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Für alle Rohrwerkstoffe;
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Besonders geeignet bei anstehendem Grundwasser; Starke Grundwasserströmung kann zu Abschwemmung des Injektionsmaterials (bei Verwendung von Mörtelsuspension) führen.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
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Vorteile
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Bei Trockenwetterabfluss i. d. R. keine Abflusslenkung erforderlich.
Nachteile
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Durchführung - insbesondere Anordnung der Injektionspacker - nur durch besonders geschultes und erfahrenes Personal.
Rechtliche und ökologische Anforderungen
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Zwangsvermischung der Einzelkomponenten des Dichtmittels vor Injektionsaustritt;
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Nachweis der hygienetechnischen Unbedenklichkeit mittels Säulenversuch (einschließlich Reaktionsphase);
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Ordnungsgemäße Entsorgung von Materialresten der Einzelkomponenten;
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In Wasserschutzgebieten kann gemäß Vorgaben der zuständigen Behörde die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich sein.
Bauzeit
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In Abhängigkeit des Schadensbilds, der erforderlichen Anzahl Injektionspacker und Injektionsgaben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
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vgl. Anh. Fachtechnische Grundlagen A-6.1.2
Leistungsbeschreibung
Vorarbeiten
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Hindernisse beseitigen
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Reinigung
Hauptposition
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Injektion von Schadensbereichen, punktuell oder streckenförmig
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Materialverbrauch (bei Verwendung von Harz)
Nacharbeiten
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Beseitigung überschüssigen Injektionsmaterials von der Rohroberfläche bzw. aus Kanal
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Rückbau bzw. Verschluss der Injektionspacker
Bauüberwachung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch RAL-GZ für S42.3-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Im Falle der Vergütung des Injektionsmaterials auf Nachweisbasis ist der Materialverbrauch zu überwachen.
Qualitätsnachweise
Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.
Für das Sanierungssystem
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.
Für die Arbeitsabläufe
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.