Aufspritzverfahren (RAL-GZ: S42.1-Verfahren);
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Manuelle, händische Beschichtung (RAL-GZ: S42.2-Verfahren).
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Zur Wiederherstellung mechanisch beschädigter oder korrodierter Oberflächen;
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Zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Altrohrs, insbesondere durch ergänzende Bewehrungslagen;
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Aufspritzverfahren: i. d. R. ab DN 2000;
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Manuelle Beschichtung: i. d. R. ab DN 1000;
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Alle Profilarten.
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Abflusslenkungsmaßnahmen erforderlich;
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Das Beschichtungsmaterial ist in Abhängigkeit der vorhandenen Abwasserbeschaffenheit
(z. B. chemische Zusammensetzung, Temperatur) und betriebliche Belastungen (z. B.
dynamische Belastungen, hydraulische Verhältnisse) zusammenzusetzen;
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Das Beschichtungsmaterial ist in Abhängigkeit der Anforderungen an das Verbundsystem
aus Beschichtung und Untergrund zusammenzusetzen (Beanspruchung der Haftzone zum Untergrund
durch Scher- und Abreißzugspannungen);
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Bei gravierenden Einzelschäden und Grundwasserinfiltration ist eine Vorsanierung erforderlich;
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Untergrundvorbehandlung zum Schichtenverbund erforderlich.
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Beschichtung von Teil- und Gesamtflächen möglich.
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I. d. R. aufwendige Abflusslenkungsmaßnahmen;
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Kostenintensiv;
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Querschnittsreduzierung in Abhängigkeit der erforderlichen Materialdicke;
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Manuelle Beschichtung: für größere Flächen unwirtschaftlich;
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Untergrundvorbehandlung zum Schichtenverbund ist aufwändig.
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Richtlinien zur Betonsanierung (z. B. DAfStb-Richtlinie „Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
- Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen“): in Abwasserkanälen nur bedingt anwendbar.
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In Abhängigkeit des Aufwands zur Untergrundvorbehandlung, der Nennweite und der Dicke
des Materialauftrags.
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Reinigung mit flächigem Abtrag materialtechnisch beeinträchtigter Bausubstanz (Schaffung
der Haftungsgrundlage);
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Sicherung der Hausanschlüsse und Vorsanierungen;
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Prüfung Abreißfestigkeit;
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Abflusslenkung im Hauptkanal und in Anschlüssen während des gesamten Sanierungsvorgangs.
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Beschichtung
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Flächennachbehandlung
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Anschlussanbindung
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Dichtheitsprüfung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S42.1 bzw. S42.2-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.1 und S42.2-Verfahren.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.1 und S42.2-Verfahren.
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.1 und S42.2-Verfahren.
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