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A-6.3.3.1 Offene Bauweise
 
Verfahren
a) Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Die Erneuerung in offener Bauweise entspricht weitestgehend den Arbeitsabläufen der Neuherstellung von Abwasserkanälen und -leitungen gemäß [DIN EN 1610] bzw. [DWA-A 139].
Alle vorhandenen Anschlüsse sind wieder anzubinden. Ggf. kann die Anzahl von Anschlussanbindungen reduziert werden, indem mehrere Anschlussleitungen zusammengefasst werden.
b) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten
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Offene Bauweise (RAL-GZ 961: AK1 bis AK3)
Anwendungsbereich
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Bei hydraulisch überlasteten Kanälen, die durch neue größer dimensionierte auszutauschen sind;
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Bei erforderlichen Änderungen im Trassenverlauf;
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Zur Beseitigung unzureichender Gefälleverhältnisse;
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Alle Rohrwerkstoffe, Nennweiten und Profilarten;
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In geringer Einbautiefe bzw. wenn geschlossene Verfahren im Vergleich unwirtschaftlich sind;
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Bei Standsicherheitsproblemen, wenn eine Querschnittsreduzierung durch z. B. ein Renovierungsverfahren mit Ringraum nicht möglich ist;
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Bei Einsturz;
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Reduzierung der Anzahl an Anschlussanbindungen durch Zusammenfassen mehrerer Anschlussleitungen.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
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Ggf. Grundwasserabsenkung erforderlich;
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Bei der Bauausführung gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Kanal- und Leitungsbau;
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Baugrundgutachten grundsätzlich erforderlich.
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Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sollte der Aushubboden durch Aufbereiten zu Flüssigboden (ZFSV z.B. gemäß RAL-GG 507) zur Bettung der Rohre und Verfüllung der Baugruben wieder verwendet werden.
Vorteile
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I. d. R. keine Einschränkungen hinsichtlich Nennweite, Profilart und Rohrwerkstoff;
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Hohe Nutzungsdauer bei fachgerechter Ausführung;
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Optimierung des Längsgefälles möglich (z. B. durch Beseitigung/Ausgleich von Unterbögen);
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Verwendung von werksmäßig hergestellten Rohren und Bauteilen mit definierten Materialeigenschaften;
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Bei Verwenden von Flüssigboden (ZFSV) entsprechend der Güte- und Prüfbestimmungen ist eine optimale Bettung der Rohre (insbesondere beim Bauen im Bestand) zu erreichen;
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Bei Verwenden von Flüssigboden (ZFSV) werden die Beeinträchtigung des Bauumfelds (z.B. Lärmbelästigung, Verkehrsstörung, Erschütterungen, Staubentwicklung) minimiert.
Nachteile
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Hoher Kostenaufwand;
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Ohne Verwendung von Flüssigboden (ZFSV): Starke Beeinträchtigung des Bauumfeldes (z. B. Lärmbelästigung, Verkehrsstörungen, Erschütterungen, Staubentwicklung);
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Gefährdung angrenzender Außenanlagen (z. B. Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Verkehrsanlagen).
Rechtliche und ökologische Anforderungen
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Einflüsse auf benachbarte Bäume und Sträucher durch Eingriff in Wurzelraum und Grundwasserabsenkung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Bei der Verwertung des Bodenaushubes ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu beachten (z.B. Aufbereiten und Verwenden als Flüssigboden (ZFSV).
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Für Grundwasserabsenkungen und -einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Bauzeit
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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
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Leistungsbeschreibung
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Bauüberwachung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (gemäß Verfahrenshandbuch RAL-GZ AK1 bis AK3) müssen kontinuierlich überprüft werden.
Qualitätsnachweise
Für die Arbeitsabläufe
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ AK1 bis AK3.