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A-6.5.1.1 Reparatur durch Injektion
 
Verfahren
a) Technisches Regelwerk
DWA-Merkblatt [DWA-M 143-8]
b) Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Für die Injektion werden Öffnungen in die Schachtwandung gebohrt, die Injektionspacker darin fixiert und über spezielle Injektionslanzen das Injektionsmaterial unter Druck in die Schadstellen (z. B. Risse) und den anstehenden Boden injiziert. Dort erstarrt das Material und erzeugt einen Dichtmantel außerhalb des Schachtes.
Als Injektionsmaterial wird Harz (i. d. R. Isocyanatharz) und zementbasierende Mörtelsuspension verwendet.
Neben den abdichtenden Eigenschaften von Harz und zementbasierender Mörtelsuspension wirken diese stabilisierend (Druckübertragung möglich) bei Strukturschäden. Injektionsverfahren mit Harz oder Mörtelsuspension werden i. d. R. zur punktuellen und abschnittsweisen Abdichtung bei sichtbaren Undichtigkeiten (In-/Exfiltration) und Stabilisierung des anstehenden Bodens eingesetzt. Der Einsatz ist insbesondere bei anstehendem Grundwasser geeignet.
Die Injektionspackeröffnungen werden im Nachgang i. d. R. mittels einer Mörtelverspachtelung zur Schachtinnenseite hin wieder verschlossen.
c) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten (RAL-GZ: S42.3)
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CFT-Injektionsverfahren.
Anwendungsbereich
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Alle Schächte ab LW 1000;
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Alle Schachtbereiche;
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Alle Schachtwerkstoffe:
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Stabilisierung gebrochener Teile;
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Bei sichtbaren Undichtigkeiten (In-/Exfiltration), z. B. Strukturschäden, Risse;
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Hohlraumverfüllung (Lastübertragung im Erdreich wird ermöglicht);
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Besonders geeignet bei anstehendem Grundwasser; Starke Grundwasserströmung kann zu Abschwemmung des Injektionsmaterials (bei Verwendung von Mörtelsuspension) führen.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
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Vorteile
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Bei Trockenwetterabfluss i. d. R. keine Abflusslenkung erforderlich.
Nachteile
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Durchführung - insbesondere Anordnung der Injektionspacker - nur durch besonders geschultes und erfahrenes Personal.
Rechtliche und ökologische Anforderungen
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Zwangsvermischung der Einzelkomponenten des Dichtmittels vor Injektionsaustritt;
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Nachweis der hygienetechnischen Unbedenklichkeit mittels Säulenversuch (einschließlich Reaktionsphase);
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Ordnungsgemäße Entsorgung von Materialresten der Einzelkomponenten;
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In Wasserschutzgebieten kann gemäß Vorgaben der zuständigen Behörde die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich sein.
Bauzeit
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In Abhängigkeit des Schadensbilds, der erforderlichen Anzahl Injektionspacker und Injektionsgaben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
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VSB-Empfehlung Nr. 8 „Schachtsanierung“ (vgl. Anh. Fachtechnische Grundlagen A-6.1.2).
Leistungsbeschreibung
Vorarbeiten
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Hindernisse beseitigen
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Reinigung
Hauptposition
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Injektion von Schadensbereichen, punktuell oder streckenförmig
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Materialverbrauch (Harz)
Nacharbeiten
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Beseitigung überschüssigen Injektionsmaterials von Rohroberfläche bzw. aus dem Schacht
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Rückbau bzw. Verschluss der Injektionspacker
Bauüberwachung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch RAL-GZ für S42.3-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Im Falle der Vergütung des Injektionsmaterials auf Nachweisbasis ist der Materialverbrauch zu überwachen.
Qualitätsnachweise
Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.
Für das Sanierungssystem
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.
Für die Arbeitsabläufe
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.