CFT-Injektionsverfahren.
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Alle Schächte ab LW 1000;
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Alle Schachtbereiche;
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Alle Schachtwerkstoffe:
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Stabilisierung gebrochener Teile;
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Bei sichtbaren Undichtigkeiten (In-/Exfiltration), z. B. Strukturschäden, Risse;
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Hohlraumverfüllung (Lastübertragung im Erdreich wird ermöglicht);
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Besonders geeignet bei anstehendem Grundwasser; Starke Grundwasserströmung kann zu
Abschwemmung des Injektionsmaterials (bei Verwendung von Mörtelsuspension) führen.
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Bei Trockenwetterabfluss i. d. R. keine Abflusslenkung erforderlich.
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Durchführung - insbesondere Anordnung der Injektionspacker - nur durch besonders geschultes
und erfahrenes Personal.
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Zwangsvermischung der Einzelkomponenten des Dichtmittels vor Injektionsaustritt;
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Nachweis der hygienetechnischen Unbedenklichkeit mittels Säulenversuch (einschließlich
Reaktionsphase);
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Ordnungsgemäße Entsorgung von Materialresten der Einzelkomponenten;
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In Wasserschutzgebieten kann gemäß Vorgaben der zuständigen Behörde die Einholung
einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich sein.
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In Abhängigkeit des Schadensbilds, der erforderlichen Anzahl Injektionspacker und
Injektionsgaben.
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VSB-Empfehlung Nr. 8 „Schachtsanierung“ (vgl. Anh. Fachtechnische Grundlagen A-6.1.2).
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Hindernisse beseitigen
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Reinigung
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Injektion von Schadensbereichen, punktuell oder streckenförmig
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Materialverbrauch (Harz)
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Beseitigung überschüssigen Injektionsmaterials von Rohroberfläche bzw. aus dem Schacht
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Rückbau bzw. Verschluss der Injektionspacker
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S42.3-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Im Falle der Vergütung des Injektionsmaterials auf Nachweisbasis ist der Materialverbrauch
zu überwachen.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.3-Verfahren.
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