Planung, Bau und Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes
Die Arbeitshilfen Abwasser gelten für die Planung, den Bau und den Betrieb von abwassertechnischen
Anlagen in Liegenschaften des Bundes gemäß der Richtlinien für die Durchführung von
Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
Sie stellen Anforderungen zur Sicherung der Qualität von planerischen, baulichen und
betrieblichen Leistungen der Abwassertechnik dar. Durch eine bundesweit einheitliche
und somit vergleichbare Vorgehensweise unterstützen die Arbeitshilfen Abwasser damit
vorrangig die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§
7 BHO) unter Beachtung wasserrechtlicher Auflagen sowie die Grundsätze der Nachhaltigkeit.
Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien in Form von Anwendungen, Musterdokumenten
und Beispielen zur Verfügung gestellt.